Consulting-Haftpflicht

Consulting-Haftpflicht versichert berufliche Risiken

Externe Berater:innen, Interim Manager:innen und Trainer:innen stehen mit ihrer Beratung und ihren Maßnahmen ganz besonders im Fokus des.der Auftraggebenden. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigen die Anforderungen an externe Consultants verständlicherweise noch.

Bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten durch die Verletzung von Mitteilungs-, Aufklärungs- und Beratungspflichten können zu großen Schäden führen, für die jede:r Auftraggeber:in die Ursachen und den Verantwortlichen suchen wird. Vertraglich kann die Haftung von externen Consultants zwar begrenzt, niemals aber völlig ausgeschlossen werden.

Die Tätigkeitsfelder und somit auch die Schadenpotenziale sind für Unternehmensberater:innen enorm umfassend. Sie reichen von der Beratung in betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlichen Angelegenheiten, über IT- und EDV-Consulting bis hin zu betriebspsychologischen und soziologischen Fragestellungen (Mitarbeiterbefragungen, Kundenbefragungen, Marktforschung). Der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung wird daher oft schon vom Mandanten gefordert und ist ein unerlässlicher Bestandteil Ihres persönlichen Risikomanagements.

Die Praxis zeigt, dass Schäden nicht nur bei der rein praktischen Umsetzung von Projekten, z. B. bei einer Softwareimplementierung, entstehen, sondern auch oder gerade bei den planenden, beratenden und überwachenden Tätigkeiten.

Die beschriebenen Schadenbeispiele werden von der Consulting-Haftpflicht über die Vermögenschadenhaftpflicht (VSH) versichert.