Consulting-Haftpflicht
Consulting-Haftpflichtversicherung
Als Consultant tragen Sie eine hohe Verantwortung. Ihre Beratungen, Ihre Analysen, Ihre Lösungen bestimmen den Erfolg Ihrer Kunden. Schon ein kleiner Fehler kann einen großen Schaden verursachen. Sichern Sie Ihre Beratungsrisiken daher mit der Consulting-Haftpflicht über exali umfassend ab.
- Versicherung online in 5 Minuten - auch für laufende Projekte
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Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Als Freiberufler oder Gewerbetreibender in der Consulting-Branche haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter einem Dritten in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen. Das können etwa die Folgen einer fehlerhaften Beratung, eine Rechtsverletzung oder auch eine Sachbeschädigung bei einem Kundentermin vor Ort sein.
Egal, ob ein rein finanzieller Schaden oder ein Personen- bzw. Sachschaden – mit einer Berufshaftpflicht können Sie sich vor den finanziellen Folgen eines (angeblichen) Fehlers im beruflichen Kontext schützen. „Angeblich“ deshalb, weil schon alleine die Klärung der Schuldfrage teuer werden kann. Außerdem müssen Sie sich bei unberechtigten Ansprüchen zur Wehr setzen.
Die Berufshaftpflicht übernimmt somit nicht nur Schadenersatzzahlungen und sonstige Kosten bei berechtigten Ansprüchen. Sie unterstützt Sie zudem bereits bei der Klärung der Schuldfrage und steht auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen für Sie ein.
Aufbau der Consulting Haftpflicht
Für Professionals im Consulting-Sektor steht die Absicherung reiner Vermögensschäden im Vordergrund. Daher ist das die Basis der Berufshaftpflicht über exali. Reine Vermögensschäden sind Schäden, deren Ursprung nicht in einem Personen- oder Sachschaden liegt. Es handelt es sich also von Haus aus um einen rein finanziellen Schaden wie z.B. eine nicht erhaltene Förderung aufgrund eines Fristversäumnisses oder geforderter Schadenersatz aufgrund der Verletzung eines Markenrechts.
Die Vermögensschadenhaftpflicht sollte durch eine Büro- und Betriebshaftpflicht ergänzt werden, welche die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden übernimmt. Diese können z.B. durch den Betrieb eines Büros oder Meetings bei Auftraggebern vor Ort entstehen.
Die Basis-Absicherung können Sie bei Bedarf ganz einfach durch Add-Ons wie den M&A- oder auch den Interims-D&O-Baustein und weitere vervollständigen und somit auf die besonderen Anforderungen Ihrer Tätigkeit zuschneiden.
Mehr Infos zum Aufbau und den Zusatzbausteinen finden Sie hier
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Referenzen zu exali.de
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Wie hilft die Consulting-Haftpflicht im Schadenfall?
Die Berufshaftpflichtversicherung greift ein, sobald Sie als Versicherter mit einem Schadenersatzanspruch eines Dritten konfrontiert werden. Dabei spielt es erst einmal gar keine Rolle, ob Sie tatsächlich der Verursacher des Schadens sind – die reine Behauptung des angeblich Geschädigten reicht.
Die Versicherung prüft dann im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob die gegen Sie gestellten Ansprüche gerechtfertigt sind. Ergibt die Prüfung, dass Sie nicht der Verursacher sind, wehrt die Versicherung die Ansprüche in Ihrem Namen ab. Ergibt die Prüfung jedoch, dass Sie der Verursacher sind, werden die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche der Höhe nach geprüft und übernommen.
Das heißt, dass eine Berufshaftpflicht in beiden Fällen wertvoll ist: Wenn Sie wirklich einen Schaden verursacht haben - aber auch, wenn Sie keinen Schaden verursacht haben.
Echte Schadenfälle aus der Praxis können Sie hier nachlesen