Architekten-Haftpflichtversicherung
Architekten-Haftpflicht: Die Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure
Die Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Architekt:in und (Bau-)Ingenieur:in bietet Ihnen umfassenden und weltweiten Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter und bei bestimmten Eigenschäden.
- Objektschaden-Versicherung für alle Bauvorhaben (OSV)
- Alle neun Leistungsphasen nach HOAI abgesichert
- Umfassender Schutz bei Sach- und Personenschäden
- Versichert bei Vermögensschäden und Rechtsverletzungen
- Unbegrenzte Nachhaftung und Nachmeldefrist
- Einfacher Online-Abschluss inkl. Kammerbestätigung
Quick Facts zur Architekten Haftpflichtversicherung von exali
Vorteile von exali.de
- Architekten-Haftpflicht in wenigen Minuten online abschließen
- Persönliche Unterstützung im Schadenfall
- Über zehn Jahre Erfahrung in der Berufshaftpflichtversicherung
Die Architekten-Haftpflicht deckt alle für Architekten und (Bau-)Ingenieure relevanten Schadensszenarien und Risiken rund um den Bau und die Planungsleistung ab. Daher sind sowohl Vermögensschäden und Sachschäden am Objekt als auch Personenschäden abgesichert. Der Versicherungsumfang ist dabei so gestaltet, dass die Architekten-Haftpflicht die Bedingungen der Architekten- und Ingenieurkammern für die Pflichtversicherung erfüllt. Für den Versicherungsschutz spielt es dabei keine Rolle, ob Sie als freiberufliche:r oder selbständige:r Architekt:in oder als (Bau-)Ingenieur:in tätig sind oder ein Architektur- oder Ingenieurbüro betreiben. Die Architekten-Haftpflicht deckt zudem auch die Risiken ab, die mit der digitalen Arbeitswelt oder Ihrer eigenen Webseite einhergehen. So sind beispielsweise auch Cyber-Drittschäden abgesichert, ebenso wie typische Rechtsverletzungen.
Vorteile der Architekten-Haftpflicht
- Umfassender Versicherungsschutz für Ihr Architekturbüro
- Besonders günstig für Existenzgründer:innen und Nebenberufler:innen
- Schneller und unkomplizierter Online-Abschluss
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
- Auch für Handwerker:innen mit einschlägiger Berufserfahrung
- Schnelle Ausstellung der Kammerbestätigung
- Zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist
Brauchen Architekten eine Haftpflicht?
Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen Pflicht, wenn diese Mitglied einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer sind. Aber auch wenn Sie als freiberufliche:r Architekt:in tätig sind, sollten Sie Ihre beruflichen Risiken mit einer Architekten-Haftpflicht absichern, um vor den hohen Kosten beruflicher Fehler geschützt zu sein.
Das größte Risiko für Architekten und Architektinnen: Planungsfehler
Für Architekturbüros oder freiberufliche Architekten und Architektinnen sind Planungsfehler das größte Risiko. In den neun Leistungsphasen nach HOAI verantworten Sie immer wieder die Planung von Bauvorhaben vom Entwurf, über die Genehmigungsplanung bis hin zur Bauüberwachung und Objektbetreuung. Dabei können schon kleine Fehler in der Planung zu erheblichen Schäden führen. Mit einer Versicherung für Architekten und Architektinnen von exali sind Sie in allen Phasen Ihrer Architekturleistung umfassend abgesichert.
Risiken von Architekten und Architektinnen: Typische Schadenbeispiele
- Sie werden mit der Planung eines größeren Einfamilienhauses in Seelage beauftragt. Kurz vor Baubeginn wird am Unterlauf des Flusses jedoch ein Kohletagebau geflutet, was zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels um ca. 45 cm führt. Nach Errichtung des Hauses kommt es daher zu mehrfachen Wassereinbrüchen im Keller. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf über 100.000 Euro. Der Bauherr macht Sie für den Schaden verantwortlich und verlangt Schadenersatz.
- Sie planen ein Bauobjekt und haben die nötigen Unterlagen zusammengestellt, die für die Genehmigungen bei den Behörden benötigt werden. Sie schicken die Unterlagen per Mail an die zuständigen Behörden ohne zu wissen, dass sich ein Virus auf Ihren Computersystemen eingenistet hat. Die Schadsoftware wird durch die Mail ebenfalls an die Behörden übermittelt und breitet sich dort im System aus. Die Behörde bemerkt den Befall und muss sämtliche Systeme vom Netz nehmen, was zu einem Stillstand der Arbeit führt. Als sich herausstellt, dass Sie für den Befall verantwortlich sind, fordert die Behörde Schadenersatz für den Betriebsstillstand und zusätzlich die Kosten für die Bereinigung der Computersysteme.
Bei der Absicherung der Baustelle übersehen Sie eine Deckenöffnung, in die später die Treppe für den Keller eingebaut werden sollte. Bei weiteren Bauarbeiten fällt ein Arbeiter in die nicht gesicherte Deckenöffnung und verletzt sich schwer. Den entstandenen Verdienstausfall nebst Schmerzensgeld fordert der verletzte Bauarbeiter von Ihnen zurück. Im Raum steht eine Forderung von 10.000 Euro.
Wie ist die Architekten Haftpflichtversicherung von exali aufgebaut?
Bei der Auswahl der Berufshaftpflicht kommt es vorrangig darauf an, dass diese Ihre beruflichen Risiken als Architekt:in umfassend absichert. Die Architekten-Haftpflicht von exali bietet Ihnen bereits im Basisschutz eine umfassende Absicherung.
Ein Schaden kann Ihnen trotz aller Sorgfalt und ausführlicher Planung immer passieren. Gut, wenn Sie in diesem Fall mit der Architekten-Haftpflicht von exali abgesichert sind. Doch was genau leistet die Architekten Versicherung im Schadenfall?
Die Risiken in der Architektur- und Ingenieurbranche sind vielseitig. Ob bei der Planung eines Bauobjekts, bei der Beratung zur Energiesanierung oder wenn Sie als Landschaftsarchitekt:in einen denkmalgeschützten Park umgestalten sollen: Schon kleine Fehler können zu teuren Schadenersatzforderungen führen.
Wird gegen Sie eine Schadenersatzforderung gestellt oder wenn Sie eine Abmahnung erhalten, dann prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob diese Ansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind. Denn oftmals ist die Schuldfrage bei einem Projekt, an dem viele Parteien beteiligt sind, nicht eindeutig zuzuordnen. Kommt der Versicherer zu dem Ergebnis, dass Sie nicht für den Schaden verantwortlich sind, dann werden die unberechtigten Ansprüche in Ihrem Namen zurückgewiesen und abgewehrt (passiver Rechtsschutz).
Sollten Sie dagegen tatsächlich einen Schaden verursacht haben, dann prüft der Versicherer, ob Sie eventuell nur eine Teilschuld tragen und ob die Höhe der Forderungen angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Forderung angepasst und anschließend übernimmt der Versicherer die Schadenersatzzahlung. Dies gilt ebenso bei unstrittigen Ansprüchen gegen Sie. Mit der Architekten-Haftpflichtversicherung von exali sind Sie in allen Phasen Ihrer täglichen Arbeit umfassend abgesichert, egal ob als Hochbauarchitekt:in, Baugutachter:in oder einer anderen Tätigkeit aus der Architektur- und Ingenieursbranche.
Kurzüberblick: Das leistet die Architekten-Haftpflicht im Schadenfall
- Der Versicherer prüft die gegen Sie gestellten Ansprüche auf eigene Kosten
- Unberechtigte Forderungen werden in Ihrem Namen abgewehrt (passiver Rechtsschutz)
- Überzogene Schadenersatzforderungen werden in der Höhe angepasst
- Berechtigte Forderungen werden vom Versicherer übernommen
- Persönliche Betreuung durch exali Versicherungsexperten
Welche weiteren Serviceleistungen bietet die Architektenhaftpflicht von exali?
Die Architekten Haftpflichtversicherung von exali soll Sie in erster Linie absichern, damit Ihre beruflichen Risiken als Architekt:in kalkulierbar werden und Ihre finanzielle Existenz geschützt ist. Zusätzlich erhalten Sie bei exali zu Ihrer Architekten Haftpflicht weitere Serviceleistungen, die Ihren Schutz optimal ergänzen.
Besteht eine Versicherungspflicht für Architekten und Ingenieure?
Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten und Ingenieuren ist in der Regel eine Versicherungssumme von 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend.
Bei Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (kurz PartGmbB) wird üblicherweise eine Versicherungssumme von 600.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden gefordert.
Wie lange besteht die Nachhaftung bei der Architekten-Haftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz umfasst alle haftungsbegründenden Verstöße, die zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrags begangen werden.
Die Nachmeldefrist ist unbegrenzt und geht auch auf die Erben über.
Was kostet die Architektenhaftpflichtversicherung?
Der Jahresnettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) in der kleinsten Variante beginnt bei ca. 382,18 € pro Jahr (Vorgaben: Netto Umsatz des letzten Jahres 0 - 25.000 Euro, Versicherungssumme für Vermögensschäden und Sachschäden = 300.000 Euro, Versicherungssumme für Personenschäden 3 Mio. Euro, Selbstbeteiligung = 2.500 Euro je Versicherungsfall, Vertragslaufzeit = 3 Jahre, Existenzgründerrabatt angewählt).
Die Kosten lassen sich im Online-Rechner schnell und unkompliziert für jeden Tätigkeitsbereich der Architektur und (Bau-)Ingenieurswesen berechnen. Folgende Parameter bestimmen vor allem den Preis:
- Jahresnetto-Honorarumsatz der letzten 12 Monate
- Tätigkeitsgebiet
- gewählte Versicherungssumme für die Berufshaftpflicht
- gewählte Selbstbeteiligung
- Auswahl von bis zu drei optionalen Zusatzbausteinen
- Vertragslaufzeit ein Jahr oder drei Jahre
- Existenzgründerrabatt
Wie hoch sollte die Versicherungssumme für die Architekten Haftpflicht sein?
Eine pauschale Aussage, welche Deckungssumme für Architekten und Architektinnen ausreichend ist, gibt es nicht. Sie sollten bei der Auswahl der passenden Deckungssumme immer berücksichtigen, wie groß Ihre Aufträge und Kunden/Kundinnen sind. Die Planung eines großen Unternehmenssitzes ist mit größeren Risiken verbunden, als die Planung eines kleinen Einfamilienhauses.
Sie sollten nun vom größtmöglichen Schaden ausgehen, den Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit als Architekt:in verursachen können. In jedem Fall müssen Sie die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen Ihrer Architektenkammer nachweisen können. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Deckungssumme zu Ihren Risiken passt, dann rufen Sie gerne unsere Experten und Expertinnen aus der exali Kundenbetreuung an. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren beruflichen Risiken und helfen Ihnen bei der Wahl von Deckungssummen und Zusatzbausteinen.
Welche Risiken können Architekten und Architektinnen absichern?
Die Architektenhaftpflicht von exali sichert Sie gegen die typischen Risiken von Architekten und Architektinnen bzw. Ingenieuren und Ingenieurinnen ab. Hierzu zählen Planungsfehler, Personenschäden oder Schäden am Bauobjekt. Außerdem sind Sie bei zusätzlichen Nebenrisiken geschützt. Zum Beispiel bei Abmahnungen aufgrund einer Rechtsverletzung, DSGVO-Verstößen, Cyber-Drittschäden und bestimmten Eigenschäden.
Mit den drei optionalen Zusatzbausteinen können Sie Ihre persönliche Außenhaftung als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (Organhaftung) oder Ihre Eigenschäden aufgrund von Cyberkriminalität und Schadsoftware absichern. Mit dem Honorarrechtsschutz reduzieren Sie Ihr finanzielles Risiko für Klagen gegen zahlungsunwillige oder -unfähige Auftraggeber:innen.
Kann ich die Architekten Haftpflicht anpassen?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten von exali bietet Ihnen maximale Flexibilität. Optional lässt sich die Berufshaftpflicht für Architekten um drei Zusatzbausteine erweitern. Außerdem können Sie die Selbstbeteiligung anpassen und zwischen einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr oder 3 Jahren wählen. Zusatzbausteine und höhere Versicherungssummen können Sie jederzeit im "mein exali-Bereich" hinzubuchen.
Ich habe eine Frage zur Architekten-Berufshaftpflicht. An wen kann ich mich wenden?
Bei allen Fragen rund um die Architekten-Haftpflicht oder zu beruflichen Risiken von Architekten und Architektinnen erreichen Sie die exali Kundenbetreuung von Mo. - Fr. 09:00 Uhr - 18:00 Uhr unter folgender Nummer: 0821 / 80 99 46 - 0.
Gerne beantworten wir Ihre Anfrage auch per Mail unter: info@exali.de.
Kann ich die Versicherung für Architekten und Architektinnen online abschließen?
Ja! Die Architekten Versicherung können Sie bei uns in wenigen Schritten direkt online abschließen. Gehen Sie hierzu einfach in den Online-Rechner. Nach Abschluss des Antrags wird Ihnen eine Zusammenfassung inklusive Bestätigungslink an Ihre Mailadresse gesendet. Wenn Sie diesen Link anklicken, aktivieren Sie Ihre Versicherungspolice. Sie erhalten dann alle Dokumente in elektronischer Form und können diese jederzeit in Ihrem "Mein exali"-Bereich einsehen und herunterladen. Die Kammerbestätigung wird automatisch an die von Ihnen im Rechner ausgewählte Kammer ausgestellt.
Erhalte ich bei Abschluss der Architekten-Haftpflicht eine Kammerbestätigung?
Wenn Sie uns beim Abschluss der Architekten Versicherung im Online-Rechner Ihre Kammerzugehörigkeit mitteilen, erhält die Architektenkammer oder Ingenieurskammer innerhalb von 24-48 Stunden die Versicherungsbestätigung zum Nachweis Ihres Versicherungsschutzes (auch Pflichtversicherungsbestätigung genannt).
Zudem erhalten Sie zusammen mit dem Versicherungsschein/der Police automatisch eine allgemeine Versicherungsbestätigung für die Architekten-Haftpflicht, die Sie bei Bedarf ebenfalls als Nachweis für Ihre Auftraggeber:innen verwenden können.
In welchen Ländern bin ich als Architekt:in versichert?
Grundsätzlich besteht für die Architekten Haftpflicht ein weltweiter Versicherungsschutz. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht nach jeweils für den:die Versicherungsnehmer:in im Schadenfall geltendem Recht. Dies gilt auch für den Fall, dass der:die Versicherungsnehmer:in ein anderes als das jeweilige Landesrecht vereinbart, mit Ausnahme der Rechtsordnungen der USA und Kanadas.
Bei Schadenereignissen in den USA, US-Territorien und Kanada erfolgt die Regulierung abweichend wahlweise auf der Grundlage und im Rahmen des deutschen oder eines in Europa geltenden Schadenersatzrechts.
Kann ich als Architekt:in auch eine Projektdeckung versichern?
Eine Projektdeckung bietet exali.de nicht an.
Die Architekten- und Ingenieurskammern fordern eine durchlaufende Deckung, zudem hat unsere Erfahrung gezeigt, dass die Beiträge für die durchlaufende Police bereits ab dem zweiten Projekt günstiger ist, als die Projektdeckung. Außerdem gibt es kaum noch Versicherer, die eine Projektdeckung anbieten, da diese nur noch für Großprojekte gezeichnet wird.
Um für Ihre persönliche Situation die beste Lösung zu finden, wenden Sie sich bitte an unsere Experten in der Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie telefonisch unter +49 (0) 821 / 80 99 46 – 0 oder per E-Mail unter info@exali.de.
Welche Personen sind in der Architekten Berufshaftpflicht mitversichert?
Folgende Personen sind automatisch mitversichert:
- Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
- angestellte Mitarbeiter:innen,Volontariats- und Praktikumsabsolvierende. Werkstudierende
- freie Mitarbeiter:innen*
- in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter:innen von Zeitarbeitsunternehmen
- Mitarbeiter:innen in Niederlassungen, Zweigstellen oder Baubüros im Inland
*freie Mitarbeiter:innen = in den Betrieb des:der Versicherungsnehmenden eingegliederte natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des:der Versicherungsnehmenden tätig werden.
Auch Tochtergesellschaften und ausländische Niederlassungen können mitversichert werden; diese müssen allerdings ausdrücklich im Versicherungsschein genannt werden. Sollten Sie Tochtergesellschaften oder ausländische Niederlassungen haben, sprechen Sie bitte unser Expertenteam in der Kundenbetreuung an. Diese erreichen Sie telefonisch unter +49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 oder per E-Mail unter info@exali.de.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie für bestimmte Tätigkeiten Subunternehmer:innen beauftragen.
Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmens ist jedoch nicht versichert. Das bedeutet, der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung – bei einem entsprechenden Verschulden – den:die Subunternehmer:in in Regress zu nehmen.
Zudem sind Tätigkeiten, die Sie als Geschäftsführer:in Ihres Architektur- oder Bauingenieursbüros außerhalb der Gesellschaft im eigenen Namen ausüben, mitversichert.
Welche Tätigkeiten sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Architektinnen versichert?
Die Architekten-Haftpflicht von exali setzt bei der Absicherung branchenspezifischer Tätigkeiten auf die offene Berufsbilddeckung. Das bedeutet: Alle Tätigkeiten, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden, sind automatisch mitversichert. Ein Beispiel: Sie arbeiten als Innenarchitekt:in. Zusätzlich bieten Sie auch Energieberatung an. All diese Tätigkeiten sind in Ihrer Architekten-Haftpflicht automatisch mitversichert. Nicht versichert sind hingegen branchenfremde Tätigkeiten. Folgende Tätigkeiten sind beispielsweise in der Architekten-Haftpflicht versichert:
- Architekt:in Hochbau
- Bauingenieur:in Hochbau
- Generalplaner:in
- Tragwerksplaner:in
- Ingenieur:in für Bodenmechanik
- Ingenieur:in für Erd- und Grundbau
- Energieberater:in inkl. Planung
- Ingenieur:in für technische Gebäudeausrüstung (TGA)
- Ingenieur:in für thermische Bauphysik und Brandschutz
- Ingenieur:in für Arbeitssicherheit (Bauwesen)
- Ingenieur:in für Schallschutz und Raumakkustik
- Ingenieur:in für Facility Management (Planung & Steuerung)
- Vermessungsingenieur:in
- Ingenieur:in für Technical Due Diligence (TDD)
- Ingenieur:in für Projektsteuerung (Bauwesen)
- Innenarchitekt:in und Stadtplaner:in
- Gutachter:in/Sachverständige:r (Bauwesen)
- SiGeKo als beratende:r Ingenieur:in (Planungsleistungen)
- Prüfstatiker:in
- Garten- und Landschaftsarchitekt:in
Folgende Qualifikationen können wir ebenfalls über die Architekten-Haftpflicht versichern
- Diplom Architekt:in
- Diplom Bauingenieur:in
- Diplom Ingenieur:in
- Bachelor of Engineering
- Master of Engineering
- Bachelor of Science
- Master of Science
- Bautechniker:in
- Bauzeichner:in (CAD)
- Zimmermeister:in
- Maurermeister:in
- Handwerksmeister:in
Absicherung für Handwerker:innen mit einschlägiger Berufserfahrung
Auch wenn Sie keinen Abschluss als Architekt:in oder (Bau-)Ingenieur:in haben, erbringen Sie unter Umständen die gleichen planerischen Leistungen. Für exali.de zählt nicht nur Ihr formaler Abschluss, sondern auch Faktoren wie Berufserfahrung oder ein fundiertes praktisches Wissen.
Daher können wir Sie auch versichern, wenn sie eine entsprechende Berufserfahrung nachweisen können (bsp. langjährige planerische Tätigkeit, Meistertitel, wie Maurer:in, Zimmerer:in, Gartenbauer:in o. Ä.). In diesem Fall wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Experten und Expertinnen in der Kundenbetreuung unter 0821/8099460.
Bei exali finden Sie die passende Berufshaftpflicht für Ihre Tätigkeit als Architekt:in und können diese in wenigen Schritten direkt online abschließen. Mit wenigen Klicks stellen Sie im Onlinerechner Ihren individuellen Tarif zusammen und sehen direkt, wie sich die einzelnen Posten auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Wenn Sie beim Abschluss Fragen haben, erreichen Sie unsere Kundenbetreuung ganz einfach telefonisch oder per Mail.