Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtend. Je nach Bundesland und zuständiger Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten, Architektinnen und Ingenieuren ist das in der Regel eine Versicherungssumme von 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden.
Bei Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (kurz PartGmbB) wird üblicherweise eine Versicherungssumme von 600.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden gefordert.
Für einen optimalen Versicherungsschutz deckt die Architekten-Haftpflicht Vermögensschäden, Sachschäden sowie Personenschäden ab. Die Haftpflichtversicherung enthält folgende Leistungsbausteine:
Damit erfüllt die Architekten-Haftpflicht über exali.de auch die Anforderungen, die an die Pflichtversicherung von den Architekten- oder Ingenieurskammern gestellt werden.
Um den Versicherungsschutz individuell auf Ihre Risikosituation anzupassen, stehen drei optional wählbare Zusatzbausteine im Online-Rechner auf der Webseite zur Verfügung:
- Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (kurz DCD): Versichert Eigenschäden, die Ihnen selbst durch Computerkriminelle entstehen, wie z. B. durch Hacker-Angriffe, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer Datenrechtsverletzung.
- Honorar-Rechtsschutz (kurz HRS): Absicherung Ihrer Anwalts- und Gerichtskosten für Klagen gegen zahlungsunwillige oder insolvente Kundschaft und Auftraggeber:innen.
- D&O-Außenhaftungsversicherung (kurz D&O): Sofern Sie Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. Architekten GmbH) sind, können Sie auch Ihre persönliche Haftung (sogenannte Organhaftung) durch Pflichtverletzungen absichern...
Objektschaden-Versicherung für alle Bauvorhaben (OSV): Bei der Objektschaden-Versicherung sind sowohl Vermögensschäden und Sachschäden am Objekt als auch Personenschäden abgesichert. Im Online-Rechner können Sie Deckungssummen/Versicherungssummen zwischen 300.000 Euro und 3.000.000 Euro auswählen.
Hinweis: Sofern Sie eine Versicherungssumme von 300.000 Euro wählen, ist diese Versicherungssumme 4-fach maximiert. Das bedeutet, dass für alle Schadenfälle eines Jahres die vierfache Versicherungssumme – sprich 1.200.000 Euro für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres – zur Verfügung steht.
Bei den Versicherungssummenvarianten 600.000 Euro, 1.000.000 Euro, 2.000.000 Euro und 3.000.000 Euro gibt es eine 3-fache Maximierung.
Die Versicherungssumme für Personenschäden beträgt je nach Auswahl 3.000.000 Euro oder 5.000.000 Euro.
Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV): Sach- oder Personenschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursachen, die aber nicht mit der Planungsleistung in Zusammenhang stehen, sind im Rahmen der Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung automatisch mit 3.000.000 Euro abgesichert. Diese Summe können Sie optional gegen einen kleinen Beitragszuschlag auf 5.000.000 Euro erhöhen.
Versicherbar sind unter anderem folgende Tätigkeitsgebiete:
- Architekt:in Hochbau
- Bauingenieur:in Hochbau
- Generalplaner:in
- Tragwerksplaner:in
- Ingenieur:in für Bodenmechanik
- Ingenieur:in für Erd- und Grundbau
- Energieberater:in inkl. Planung
- Ingenieur:in für technische Gebäudeausrüstung (TGA)
- Ingenieur:in für thermische Bauphysik und Brandschutz
- Ingenieur:in für Schallschutz und Raumakkustik
- Ingenieur:in für Facility Management (Planung & Steuerung)
- Vermessungsingenieur:in
- Ingenieur:in für Technical Due Diligence (TDD)
- Ingenieur:in für Projektsteuerung (Bauwesen)
- Innenarchitekt:in
- Stadtplaner:in
- Gutachter:in/Sachverständige:r (Bauwesen)
- SiGeKo als beratende:r Ingenieur:in (Planungsleistungen)
- Ingenieur:in für Arbeitssicherheit (Bauwesen)
- Prüfstatiker:in
- Garten- und Landschaftsarchitekt:in
- BIM Manager:in
Zudem können wir Ihnen optimalen Versicherungsschutz bieten, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
- Diplom Architekt:in
- Diplom Bauingenieur:in
- Diplom Ingenieur:in
- Bachelor of Engineering
- Master of Engineering
- Bachelor of Science
- Master of Science
- Bautechniker:in
- Bauzeichner:in (CAD)
- Zimmermeister:in
- Maurermeister:in
- Handwerksmeister:in
- Elektromeister:in
Sollten Sie eine Tätigkeit im Architektur- oder Ingenieurbereich ausüben oder eine Qualifikation besitzen, die hier nicht aufgelistet ist, wenden Sie sich bitte an unser Expertenteam in der Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie telefonisch unter +49 (0) 821 / 80 99 46 – 0 oder per E-Mail unter info@exali.de.
Der Jahresnettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) in der kleinsten Variante beginnt bei ca. 437 Euro pro Jahr (Vorgaben: Versicherungssumme für Vermögensschäden und Sachschäden = 300.000 Euro, Versicherungssumme für Personenschäden 3 Mio. Euro, Selbstbeteiligung = 2.500 Euro je Versicherungsfall, Vertragslaufzeit = 3 Jahre).
Die Kosten lassen sich im Online-Rechner schnell und unkompliziert für jeden Architekten und (Bau-)Ingenieur berechnen. Folgende Parameter bestimmen vor allem den Preis:
- Jahresnetto-Honorarumsatz der letzten 12 Monate
- Tätigkeitsgebiet
- gewählte Versicherungssumme für die Berufshaftpflicht
- gewählte Selbstbeteiligung(2.500 Euro/5.000/7.500/10.000 Euro)
- Auswahl von bis zu drei optionalen Zusatzbausteinen
- Vertragslaufzeit ein Jahr oder drei Jahre
Über unseren schnellen und einfachen Onlineprozess bieten wir durchlaufende Jahresverträge an, die alle (Bau-)Projekte innerhalb des Versicherungsjahres kostengünstig absichern. Eine Projektdeckung bietet exali.de nicht an.
Die Architekten- und Ingenieurskammern fordern eine durchlaufende Deckung, zudem hat unsere Erfahrung gezeigt, dass die Beiträge für die durchlaufende Police bereits ab dem zweiten Projekt günstiger ist, als die Projektdeckung. Außerdem gibt es kaum noch Versicherer, die eine Projektdeckung anbieten, da diese nur noch für Großprojekte gezeichnet wird.
Um für Ihre persönliche Situation die beste Lösung zu finden, wenden Sie sich bitte an unser Expertenteam in der Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie telefonisch unter +49 (0) 821 / 80 99 46 – 0 oder per E-Mail unter info@exali.de.
Wenn Sie uns beim Abschluss der Versicherung im Online-Antrag Ihre Kammerzugehörigkeit mitteilen, erhält die Architektenkammer oder Ingenieurskammer automatisch eine spezielle Versicherungsbestätigung zum Nachweis Ihres Versicherungsschutzes (auch Pflichtversicherungsbestätigung genannt).
Zudem erhalten Sie zusammen mit dem Versicherungsschein/der Police automatisch eine allgemeine Versicherungsbestätigung für die Architekten-Haftpflicht, die Sie bei Bedarf ebenfalls als Nachweis für Ihre Auftraggeber verwenden können.
Der Unterschied liegt im Wesentlichen darin, welche Einsatzbereiche abgesichert werden können. Die Berufshaftpflicht für Ingenieure (kurz Ingenieurs-Haftpflicht) versichert insbesondere Tätigkeiten und Sonderrisiken in den Bereichen:
- Maschinenbau, Sondermaschinenbau
- Anlagenbau, allgemein Förderanlagen
- Tiefbau, Tunnelprojekte
- Ingenieursbauwerke
- Verkehrsanlagen
- Energieanlagen/Windkraft (Onshore/Offshore)
- Brückenprojekte, Spannweite > 25m
Die Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure (kurz Architekten-Haftpflicht) hingegen versichert folgende Berufsgruppen und Einsatzbereiche:
- Architekt:in (Hochbau), Innenarchitekt:in
- Garten- und Landschaftsarchitekt:in
- Städteplaner:in
- Tragwerksplaner:in, Prüfstatiker:in
- Projektsteuerer:in, Baukoordinator:in
- Gutachter:in bzw. Sachverständige:r
- Ingenieur:in für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in
- Schallschutz- und Raumakustiker:in
- Energieberater:in
Sofern Sie sich nicht sicher sind, welches Versicherungsprodukt Ihre beruflichen Risiken am besten absichert, sprechen Sie bitte unser Expertenteam in der Kundenbetreuung an. Diese erreichen Sie telefonisch unter +49 (0) 821 / 80 99 46 – 0 oder per E-Mail unter info@exali.de.
In folgenden Fällen kann kein Versicherungsschutz gewährt werden:
- Werden die beim Antrag gestellten Fragen nicht richtig und vollständig beantwortet, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten
- Tritt ein Versicherungsfall ein, müssen Sie diesen unverzüglich, schriftlich(gerne auch per E-Mail) melden. Andernfalls kann der Versicherer von der Leistung befreit sein.
- Wenn Sie vorsätzlich Pflichten verletzen, zum Beispiel indem Sie von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des:der Auftraggebenden abweichen, sind Sie nicht versichert (leichte oder grob fahrlässige Verstöße sind davon nicht betroffen).
- Ihre Arbeit an der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Anlagen, Maschinen oder Teilen davon, insbesondere von WHG-Anlagen, Umwelt-HG-Anlagen, Anlagen, die einer Genehmigungs- oder Meldepflicht nach den Umweltschutzvorschriften unterliegen ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
- Geldstrafen, Bußen, Vertragsstrafen oder Entschädigungen mit Strafcharakter sind nicht versicherbar. (Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen sind mit maximal 100.000 € pro Versicherungsjahr und Fall allerdings versichert!)
- Von Ihnen hergestellte oder gelieferte Sachen, Arbeiten oder sonstige Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und die sich daraus ergebenden Vermögensschäden lassen sich ebenso nicht versichern.
Beispiele für Leistungsbeschränkungen:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt. Die Abwehr von Ansprüchen erfolgt jedoch auch, wenn die Höhe der Forderung den vereinbarten Selbstbehalt nicht übersteigt. Bei erfolgreicher Abwehr unberechtigter Ansprüche findet die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an den Kosten des Verfahrens keine Anwendung.
Eine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse und Ihrer Pflichten finden Sie in den vereinbarten Versicherungsbedingungen.