Energieberater:innen-Berufshaftpflicht
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie als Energieberater:in vor den finanziellen Risiken Ihrer beruflichen Tätigkeit. Fehler in der Beratung oder bei der Planung von Bauprojekten verursachen oft hohe Schäden. Die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen können für Sachverständige für Energieeffizienz schnell existenzbedrohend werden. Egal ob Sie Privathaushalte beraten, als KfW- oder BAFA-zertifizierter Energieeffizienz-Experte Bauprojekte planen und begleiten oder Energie-Audits in Unternehmen durchführen: Die Berufshaftpflicht von exali.de bietet Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz, der auf Ihren Tätigkeitsbereich zugeschnitten ist.
Beispiele versicherter Risiken:
- Beratungsfehler
- Fehler im Gutachten oder Bericht
- Folgeschäden nach der Sanierung
- Fehler beim Antrag von Fördermitteln
- Fristversäumnisse
- Personen- und Sachschäden
Energieberater:innen-Haftpflicht: Zugeschnitten auf Ihren Tätigkeitsbereich
Energieberater:in für Privathaushalte
Beispiele für typische Schäden:
- Beratungsfehler
- Energiebedarfsausweis und Energievebrauchsausweis sind fehlerhaft
- Sach- und Personenschäden bei der Vor-Ort-Beratung
- Fehler bei der Beantragung von Fördermitteln
- Rechtsverletzung auf der eigenen Webseite
- Datenschutzverstoß und Cyberdrittschäden
Energieberater:innen für Privathaushalte können über die Consulting-Haftpflicht abgesichert werden.
Weitere Informationen für Energieberater:innen für Privathaushalte finden Sie hier.
Planende Energieberater:innen
Beispiele für typische Schäden:
- Planungs- und Beratungsfehler
- Fristversäumnisse (Anträge bei Behörden)
- Fehler im Gutachten (mit Sanierungsvorschlägen)
- Schäden bei der Sanierungsbegleitung und Folgeschäden (z. B. Schimmel)
- Fehler beim Antrag von Fördermitteln (z. B. KfW)
- Personen- und Sachschäden (z. B. bei der Baustellensicherung)
Planende Energieberater:innen sind über die Architekten-Haftpflicht rundum geschützt.
Weitere Informationen für Energieberater:innen mit Planungsleistung finden Sie hier.
Gewerbliche:r Energieberater:in
Beispiele für typische Schäden:
- Beratungsfehler
- Falsche oder fehlende Angaben im Bericht (z. B. Energieaudit KMU)
- Fehler im Gutachten (ohne Sanierungsvorschläge)
- Fristversäumnisse (z. B. Bericht des Energieaudits zu spät beim BAFA eingereicht)
- Schadenersatzforderungen und Abmahnungen (z. B. Fehler im Impressum der Webseite)
- Sach- und Personenschäden
Gewerbliche Energieberater:innen können wir über die Dienstleister-Haftpflicht versichern.
Weitere Informationen für gewerbliche Energieberater:innen finden Sie hier.
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Berufshaftpflichtversicherung für Energieberater:innen: Umfangreicher Schutz bei typischen Risiken
Egal, ob Sie für Privathaushalte, für gewerbliche Kundschaft oder planend tätig sind: Für Sie als Energieberater:in ist eine Berufshaftpflichtversicherung über exali.de die optimale Wahl. Im Schadenfall sind unsere Experten und Expertinnen aus der Kundenbetreuung für Sie da und kümmern sich um eine schnelle und professionelle Bearbeitung Ihres Falls. Und weil wir die Risiken Ihrer Tätigkeiten kennen, wissen wir auch, wie ein guter Schutz aussehen muss:
Referenzen zu exali.de
Energieberater:in für Privathaushalte
Als Energieberater:in für Privathaushalte sind Sie bei Ihrer Kundschaft vor Ort und helfen dieser dabei, Energiekosten zu sparen und die Umwelt zu schützen. Sie stellen sicher, dass die Ziele der EnEV bei Sanierungsarbeiten berücksichtigt werden und die Energieeffizienz von Immobilien und Baudenkmälern gesteigert wird. Bei der Vor-Ort-Beratung analysieren Sie den Istzustand einer Immobilie, prüfen mittels Thermografie und Luftdichtheitsmessungen, ob und wo noch Einsparungspotenzial besteht.
Zudem stellen Sie Energiebedarfsausweise und Energieverbrauchsausweise aus und helfen Ihrer Kundschaft dabei, die richtigen Fördermittel zu finden und zu beantragen.
Die häufigsten und folgenreichsten Schäden entstehen aus fehlerhafter Beratung, Fehlern bei der Berechnung von Einsparungen oder bei der Auswahl der Fördermittel und auch Sachbeschädigungen beim Vor-Ort-Termin. Mit der Consulting-Haftpflicht sind Sie als Energieberater:in für Privathaushalte vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler geschützt.
Rundumschutz der Consulting-Haftpflicht bei:
- Beratungsfehler, Fehler im Gutachten und beim Antrag von Fördermitteln
- Schadenersatzforderungen, Abmahnung und bei Streitverkündung
- Personen-, Sach- und Folgeschäden
Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob gegen Sie gestellte Schadenersatzforderungen legitim sind. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte werden abgewehrt. Dank des passiven Rechtsschutzes werden im Streitfall mit Ihrer Kundschaft auch Gerichts-, Anwalts- oder Gutachterkosten übernommen. Mit optionalen Zusatzbausteinen (z. B. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) oder einer D&O-Außenhaftungsversicherung für Geschäftsführer:innen (D&O)) können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell erweitern.
Energieberater:in mit Planungsdienstleistungen
Als Energieberater:in mit Planungsdienstleistungen planen und begleiten Sie die Bauprojekte und Sanierungen von Immobilien und Baudenkmälern. Sie erstellen detaillierte Energiekonzepte, stimmen diese mit den Anforderungen für Fördermittel (beispielsweise KfW) ab und sind an den Prozessen der Bauplanung, Baubegleitung und Bauausführung beteiligt.
Egal ob Sie die Energieplanung als Architekt:in, Ingenieur:in oder Bauchsachverständige:r erstellen, die Architekten-Haftpflicht schützt Sie bei beruflichen Fehlern und verhindert, dass Sie bei hohen Schadenersatzforderungen mit Ihrem Privatvermögen einstehen müssen. Werden Sie mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Forderungen legitim sind. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte werden in Ihrem Namen abgewehrt. Dank des passiven Rechtsschutzes werden auch Anwalts-, Gerichts- oder Gutachterkosten übernommen, wenn Sie beispielsweise bei einer Streitverkündung mit der Schuldfrage konfrontiert werden.
Im Schadenfall ist Ihre persönliche Kontaktperson aus der exali.de-Kundenbetreuung für Sie da und kümmert sich um eine schnelle und professionelle Bearbeitung. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung. Ihr individuelles Angebot können Sie in wenigen Schritten online berechnen und direkt abschließen.
Wenn Sie Ihre berufliche Karriere erst gestartet haben oder vielleicht noch starten wollen (z. B. Architektur- oder Ingenieurbüro), dann profitieren Sie von unserem Existenzgründernachlass in Höhe von 5 % in den ersten beiden Versicherungsjahren. Bei einer Versicherungslaufzeit von 3 Jahren erhalten Sie zusätzlich einen Laufzeitrabatt von 10 %.
Rundumschutz der Architekten-Haftpflicht bei:
- Planungs- und Beratungsfehlern
- Sach-, Personen- und Folgeschäden
- Schadenersatzforderungen, Streitverkündung und Abmahnungen
- Fehler in Gutachen und bei Anträgen von Fördermitteln (z. B. KfW)
Gewerbliche:r Energieberater:in
Als Energieberater:in für Gewerbekundschaft sorgen Sie dafür, dass Unternehmen und Produktionsstätten energieeffizient arbeiten und die Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet wird. Ob ein Energieaudit Pflicht ist (KMU) oder nicht: Sie beraten Unternehmen zu erneuerbaren Energien, Einsparpotenzialen und konkreten Maßnahmen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Der Audit-Bericht muss die Vorgaben der DIN EN 16247-1 erfüllen und fristgerecht beim BAFA eingereicht werden. Zu Ihren Risiken zählen daher Fehler im Audit-Bericht und Fristversäumnisse, falls Sie mit dem Einreichen des Berichts beim BAFA beauftragt werden. Fehler bei der Energieberatung von gewerblichen Kunden und Kundinnen können schnell hohe Kosten verursachen. Mit einer Energieberater:innen-Berufshaftpflicht sind Sie im Schadenfall geschützt. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob gegen Sie gerichtete Forderungen legitim sind. Berechtigter Schadenersatz wird bezahlt. Unbegründete Forderungen werden abgewehrt.
Rundumschutz der Berufshaftpflichtversicherung bei:
- Beratungsfehlern
- Fehler im Audit-Bericht oder Gutachten
- Fristversäumnisse, Schadenersatzforderungen und Abmahnungen
- Sach-, Personen- und Folgeschäden
Die Experten und Expertinnen aus der exali.de-Kundenbetreuung sind im Schadenfall für Sie da und kümmern sich um eine schnelle und professionelle Bearbeitung Ihres Falls. In unserem Onlinerechner können Sie die Dienstleister-Haftpflicht für gewerbliche Energieberater:innen in wenigen Schritten berechnen und direkt online abschließen.
Typische Schadenbeispiele: Dank der Berufshaftpflicht für Energieberater:innen kein Problem
Energie-Sanierung geht schief
Bei einer Vor-Ort-Beratung entdecken Sie viel Potenzial für Energieeinsparungen am alten Haus Ihrer Kundschaft. Die Thermografie zeigt, dass schon allein der Austausch der Fenster zu einem deutlich geringeren Energieverbrauch führen würde. Sie erstellen einen Sanierungsplan auf der Grundlage Ihres Gutachtens und berechnen die zu erwartende Einsparung. Die Kundschaft ist von Ihrem Konzept überzeugt und lässt das Haus auf Ihre Empfehlungen hin zu einem Energiesparhaus sanieren. Leider haben Sie bei der Berechnung der Energieeinsparung einen fatalen Rechenfehler begangen und die tatsächliche Kostenreduktion bleibt deutlich unter den Erwartungen. Die Kundschaft fordert von Ihnen Schadenersatz, weil eine teure Nachbesserung nötig ist.
KfW-Effizienzhaus-Standard nicht erreicht
Sie planen den Bau einer Immobilie, die den KfW-Energieeffizienzhaus-Standard 55 erfüllen soll. In Ihrem Energiekonzept ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Somit erreicht die Immobilie nach der Fertigstellung lediglich den KfW-Energieeffizienzhaus-Standard 70. Der:die Bauherr:in fordert nun Schadenersatz von Ihnen, da er:sie weniger Fördergelder erhält, als für das Projekt eingeplant waren und teure Nachbesserungen notwendig sind.
KMU-Energieaudit-Bericht mangelhaft
Sie führen bei einem großen Unternehmen ein KMU-Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch. Sie erstellen den Auditbericht und reichen diesen für das Unternehmen beim BAFA ein. Das BAFA bemängelt die Qualität Ihres Berichts und fordert eine Nachprüfung durch eine:n andere:n Energieauditor:in. Die zusätzlichen Kosten hierfür macht das Unternehmen bei Ihnen geltend und fordert Schadenersatz.