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Consulting-Haftpflicht
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Passiver Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz in der Consulting-Haftpflicht
Die Consulting-Haftpflicht trägt Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (beispielsweise Ihrer Kundschaft) sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter Passiver Rechtsschutz). Dabei übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).
Passiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. von Auftraggeber:innen) bezieht und nicht auf die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.
Kein ausreichender Schutz durch AGB
Da selbst ausgefeilte AGB oder einzelvertragliche Regelungen keinen Schutz davor bieten, dass der:die Auftraggeber:in im Fall der Fälle versuchen wird, Sie in Anspruch zu nehmen, kommt dem passiven Rechtsschutz eine zentrale Bedeutung im Schadenfall zu.
Ob und wie weit beispielsweise bei einem Schadenfall ein Verschulden des Unternehmensberaters vorliegt, kann gerade bei komplexen Beratungsleistungen oft erst durch ein langwieriges Verfahren oder gar einen Rechtsstreit geklärt werden.
Außergerichtliche und gerichtliche Kosten
Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der Haftpflichtversicherer. Zudem steht bei spezialisierten Versicherern (wie Markel) ein Expertennetzwerk von international agierenden Schadenspezialisten, Anwälten und Gutachtern für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.
Straf-Rechtsschutz
Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer die Anwalts- und Gerichtskosten.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung.
Vergütungs-Rechtsschutz
Sofern ein Anspruchsteller Ihre Vergütung mit einer ungerechtfertigten Forderung aus einem Schadenfall aufrechnet (d. h. die Forderung von der Vergütung abzieht), ersetzt der Versicherer die gesetzlichen Prozesskosten (z. B. Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Honorar- oder Werklohnforderung.
Internet-Straf-Rechtsschutz
Versichert sind (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz
Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch einen Insolvenzverwalter angefochten wird. Der Versicherer ersetzt – nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung.
Online-Forderungsmanagement
Wenn Ihr Klientel die unstrittige Forderung nicht wie vereinbart bezahlt, können Sie das lästige (gerichtliche) Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung per Mausklick einem professionellen externen Dienstleister übertragen. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer (sofern ein deutsches Gericht zuständig ist).
Passiver Rechtsschutz im Rahmen der D&O-Zusatzbausteine
Die optionale D&O-Versicherung für Interim Manager:innen (IM-D&O) und die ebenfalls optionale D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) beinhalten ebenfalls den passiven Rechtsschutz.
Dabei übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bei Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung, bis diese durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.
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