Consulting-Haftpflicht

Consulting-Haftpflicht versichert Eigenschäden

Neben Fremdschäden können auch Eigenschäden Ihre Existenz gefährden. Einige Beispiele haben wir hier zusammengefasst. Alle versicherten Eigenschäden finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Vertrauensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen

Auch eigene Mitarbeiter:innen können Sie durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug erheblich schädigen. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Ihr:e Mitarbeiter:in die Firmenkreditkarte für private Zwecke verwendet oder sich an der Firmenkasse bedient.

Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite

Wie groß ist Ihr Schaden, wenn Ihre Webseite durch einen unbefugten Dritten zerstört oder blockiert wird? Diese Schäden an der eigenen Webseite sind beitragsfrei mitversichert.

Verlust der eigenen Domain

Die eigene Domain ist wichtiges intellectual property. Verlieren Sie die Rechte an der eigenen Domain, kann das teuer werden. Daher sind die Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain bis 5.000 Euro pro Jahr versichert.

Kosten für Mahnverfahren

Wenn ihr Klientel die unstrittige Forderung nicht wie vereinbart bezahlt, können Sie das lästige (gerichtliche) Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung per Mausklick einem professionellen externen Dienstleister übertragen. Das spart Zeit und Nerven.

Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer (sofern ein deutsches Gericht zuständig ist). Die Mindestforderung beträgt dabei 25 Euro, der Höchstbetrag 25.000 Euro.

Durch Zusatzbausteine versicherte Eigenschäden

Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag (Werkvertrag)

Wenn Ihr Klientel mitten in einem größeren Projekt oder einer Kampagne vom Vertrag zurücktritt, können Sie als Berater auf erheblichen Aufwendungen für sich, für Subunternehmer:innen oder freie Mitarbeiter:innen sitzen bleiben.

Der optionale Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn eine:r Ihrer Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt. Dazu gehört auch die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.

Dadurch können Sie Ihr unternehmerisches Risiko reduzieren und Ihre Liquidität schonen.

Datenverlust nach Hackerangriff

Durch Hacker-Angriffe, Viren und Trojaner kann Ihrem Unternehmen ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Dieses Risiko können Sie durch den Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) absichern

Über den optionalen Zusatzbaustein sind beispielsweise Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Einsatz von Fachkräften sowie die Übernahme von Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business abgesichert.