Consulting-Haftpflicht: Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Durch den optionalen Zusatzbaustein Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC) können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihres:Ihrer Auftraggebenden von einem laufenden Beratungsauftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Hintergrund: Bei einem Beratungsauftrag auf Werkvertragsbasis (z. B. Erstellung eines Gutachtens oder einer Analyse, Zertifizierung eines Unternehmens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei Schlechtleistung die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Beratungshonorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC).
Der:die Auftragnehmer:in schuldet ein konkretes Ergebnis, die Schaffung eines Werkes. Dies kann beispielsweise auch die Erstellung eines Gutachtens (unkörperlicher Werkerfolg) sein.
Personal- und Sachkosten versichert
Der Versicherer ersetzt bedingungsgemäß Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich Ihrer eigenen Honorare/eigenen Werklohns) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Klientels vom Werkvertrag, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Dieser Zusatzbaustein versichert:
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Rücktritts (passiver Rechtsschutz)
Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeiter:innen und Subunternehmen
Ihre eigenen vergeblichen Aufwendungen, d. h. eigener Werklohn und entstandene Sachkosten, wie z. B. Kosten für Dienstreisen
Hinweis: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge / Projekte des Versicherungsnehmers, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieses Zusatzbausteins abgeschlossen wurden.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Für den Zusatzbaustein können Sie im Beitragsrechner eine Versicherungssumme von 100.000 Euro oder 300.000 Euro pro Schadenfall wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen.
Bei einem berechtigten Rücktritt ist neben Ihrem Eigenschaden auch der Drittschaden versichert, welcher Ihrer Kundschaft entsteht. Dieser ist bereits ohne diesen speziellen Zusatzbaustein von der Vermögensschadenhaftpflicht gedeckt.
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