Consulting-Haftpflicht

Consulting-Haftpflicht: Versicherte Personen

Der Beitrag zur Consulting-Haftpflicht ist unabhängig von Ihrer Gesellschaftsform (z. B. Freiberufler:innen, GbR, UG, PartGG, Ltd., GmbH). Sollten Sie Ihre Gesellschaftsform ändern, können Sie dies einfach im Kundenbereich "Mein exali" eintragen. Versichert sind automatisch folgende Personen einer Firma:

  • die Mitglieder der Geschäftsführung
  • angestellte Mitarbeiter:innen, Volontariats- und Praktikumsabsolvierende, Werkstudierende
  • freie Mitarbeiter:innen*
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter:innen von Zeitarbeitsunternehmen
  • Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen im Inland und europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK)

*freie Mitarbeiter:innen = in den Betrieb des:der Versicherungsnehmenden eingegliederte, natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des:der Versicherungsnehmenden tätig werden

Vergabe an Subunternehmer:innen

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie bestimmte Tätigkeiten an Subunternehmer:innen weitergeben.

Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmens ist jedoch nicht versichert. Das bedeutet: Der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung - bei einem entsprechenden Verschulden - den:die Subunternehmer:in in Regress zu nehmen.

Tätigkeiten der Geschäftsführer:innen außerhalb der Gesellschaft

Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Tätigkeiten, die von den Geschäftsführenden der Gesellschaft als mitversicherte Personen im eigenen Namen außerhalb der Gesellschaft ausgeübt werden.

Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures

Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Ventures (sofern in Ländern des EWR oder des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (UK) betrieben), selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet. (Die Leistungspflicht des Versicherers ist auf den prozentualen Anteil des Schadens beschränkt, welcher dem prozentualen Anteil der Versicherten an dem Joint Venture entspricht).