Consulting-Haftpflicht

D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) für die Consulting-Haftpflicht

Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Außenhaftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen als dauerhaft angestellte:r Geschäftsführer:in oder geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.

Hintergrund: Ein:e Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haftet persönlich mit seinem Privatvermögen z. B. nach § 43 Abs. 2 GmbH Gesetz oder nach § 93 Abs. 2 AktG gesellschaftsrechtlich für Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner:ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren. Dies wird als Organhaftung bezeichnet. Mit dem Zusatzbaustein D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) können Sie sich vor dieser persönlichen Haftung schützen.

Welche Personen sind über die D&O versichert?

Bestellte oder stellvertretende Mitglieder

  • der Geschäftsführung oder des Vorstandes
  • des Beirates oder Aufsichtsrates
  • des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors
  • Neu: Mitarbeiter:innen in Sonderfunktionen wie z. B. der:die interne Datenschutzbeauftragte im Sinne der EU-DSGVO

Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)

Im Rahmen der D&O-Versicherung (Geschäftsführer:innen-Haftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachter:innen und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).

Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführerhaftpflicht genannt, eine zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für Verfehlungen gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann sich exkulpieren, d. h. sein vermutetes Verschulden widerlegen.

Selbst wenn einem der Organe eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Ansprüchen bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.

Die Versicherungssumme für den D&O-Baustein beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.