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Beispiele für Haftpflichtschäden im Consulting-Bereich
Die Praxis zeigt, welchen beruflichen Risiken Berater:innen, Manager:innen und Trainer:innen ausgesetzt sind. Einige Beispiele für Vermögensschäden:
Schadenbeispiele Unternehmensberater:in
- Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion unnötig ausgeweitet. Die Kundschaft fordert Schadenersatz aufgrund der nicht unerheblichen vergeblichen Investitionen.
- Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den:die Auftraggeber:in zu einem Schaden.
- Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen unnötigen Lohnkosten des:der Auftraggebenden.
- Durch die Missachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben bei der Arbeitszeitberechnung kommt es zu betrieblichen Fehlorganisationen.
- Bei der Beratung eines Start-up-Unternehmens wird die Möglichkeit einer speziellen EU-Förderung nicht berücksichtigt. Im Nachhinein kann die Förderung nicht mehr beantragt werden, wodurch dem Klientel ein Vermögensschaden in Höhe von 150.000 Euro entsteht.
- Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
- Wegen eines unwirtschaftlichen Konzeptes zur Lagerorganisation entstehen unnötige Lohnkosten.
- Falsche Kostenermittlung oder Organisationsstraffungsmaßnahmen führen zu einem fehlerhaften Finanzplan.
- Wichtige Finanzierungsmaßnahmen oder Liquiditätsprüfungen wurden fehlerhaft durchgeführt.
- Fehlerhafte Einschätzungen der Hard- und Softwarepotenziale führen zu unnötigen Investitionen.
- Fehlende oder lückenhafte Kompatibilität empfohlener Software führt zu hohen Programmierkosten für entsprechende Anpassungen.
- Im Rahmen eines Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.
Schadenbeispiele Personalberater:in und Headhunter:in
- Fehlerhafte Kapazitätsanalysen führen zu einem Umsatzausfall bei dem:der Auftraggeber:in.
- Fehleinschätzung im Qualifizierungsbedarf.
- Ein Personalentwicklungskonzept entspricht nicht der geplanten Unternehmensentwicklung.
- Fehlende Audits.
- Lückenhafte Qualitäts-/Transferkontrolle.
- Fehler bei der Stellenbeschreibung oder bei der Schaltung von Personalanzeigen führen zu Mehrkosten.
- Schadenersatz wegen Verstoß gegen das Gesetz der Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG).
- Vermittlung ungeeigneten Personals wegen mangelhafter Prüfung der Kenntnisse und Arbeitszeugnisse.
Schadenbeispiele Markt- und Meinungsforscher:in
- Dem:der Auftraggeber:in entstehen erhebliche Mehrkosten aufgrund eines Fehlers in der Umfragemethode.
- Durch eine nicht realisierbare Marktanalyse entstehen dem Klientel erhebliche Kosten.
- Die Kosten für eine Markterhebung werden erheblich unterschätzt.
- Im Laufe einer Meinungsumfrage stellt sich heraus, dass die Interviewgruppe nicht der Zielgruppe entspricht.
- Nach einer Marktbefragung stellt sich heraus, dass diese für den beabsichtigten Zweck ungeeignet war. Die Ergebnisse sind nicht zu verwenden.
- Die Art einer Befragung vereitelt objektivierbare Daten.
- Fehlerhafte Auswertung oder Aufbereitung von Umfrageergebnissen führt zu falschen Ergebnissen und Maßnahmen.
Schadenbeispiele Datenschutzbeauftragte:r (extern) oder EU-Datenschutzvertreter:in
- Unzulässige Nutzerfreigabe von Daten führt zu Regressansprüchen des Auftraggebers.
- Durch falsche Instruktionen kommt es zur Freigabe geschützter Daten.
- Fehler bei der Überprüfung von Programmen zur automatischen Datenerhebung.
- Falschberatung des Managements führt zu fehlerhaften Arbeitsabläufen und Mehraufwand.
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