Consulting-Haftpflicht

Nachlass für Start-ups und sonstige Informationen

Nachlass für Existenzgründer:innen und Start-up-Unternehmen

Wir unterstützen Existenzgründer:innen, indem sie in den ersten zwei Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf den Versicherungsbeitrag erhalten. Dieser Nachlass entfällt automatisch zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.

Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 4. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer:innen-Nachlass nur auf das Rumpfjahr (also das 1. Versicherungsjahr vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (24 Monate).

Definition Existenzgründer:in und Start-up-Unternehmen

  • Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurückliegt
  • Selbständige und Freiberufler:innen, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurückliegt

Selbstbeteiligungsregelungen in der Consulting-Haftpflicht

Für Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Selbstbeteiligung: Rücktritt des.der Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC)

Bei Einschluss des Zusatzbausteins Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC) beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 % je Schadensfall.

 

Selbstbeteiligung: Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten beträgt 1.000 Euro je Schadenfall.

Pauschale Versicherungssummen

Bei der Consulting-Haftpflicht beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000 Euro (max. 10.000.000 Euro). Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das bedeutet, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.

Maximierung der Versicherungssumme/Deckungssumme

Die Versicherungssummen der Consulting-Haftpflicht für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Dreifache der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 3-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme 500.000 Euro/3-fach maximiert: Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000 Euro Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-)Jahres zahlt er jedoch maximal 1.500.000 Euro (500.000 Euro x 3).  

Weltweite Deckung

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA:

Für Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des US-amerikanischen Rechts beruhen, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.

Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des US-amerikanischen Rechts beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:

  • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  • für indirekte Exporte* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada.

* Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der:die Versicherungsnehmer:in oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.