Eigenschadenversicherung in der Anwalts-Haftpflicht
Die «Anwalts-Haftpflicht» versichert neben Fremdschäden (= Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (so genannte Eigenschäden).
Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten
Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.
Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen / NEU: Social Engineering
Versichert sind Vermögensschäden, die Sie durch die Unredlichkeit (z.B. Unterschlagung, Untreue oder Betrug) der eigenen Mitarbeiter:innen sowie durch Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti, Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung erleiden.
Versicherungsschutz wird zudem gewährt, wenn mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, arglistig von Dritten getäuscht und dadurch irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (Social Engineering Schaden).
NEU: Domainschutz-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.
Beschädigung und Blockade der Kanzleiwebseite
Wurde durch eine:n Hacker:in die eigene Kanzleiwebseite beschädigt oder blockiert, trägt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung.
Internet-Straf-Rechtsschutz
Der Versicherer ersetzt unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn dem:der Versicherungsnehmer:in oder mitversicherten Personen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (z.B. Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Reputationsschäden
Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer eine PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten.
Diese Erweiterung bietet Versicherungsschutz für Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der EDV- und IT-Systeme der Kanzlei, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR. Darüber hinaus sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung einer Unterbrechung des Kanzleibetriebs versichert.
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