Anwalts-Haftpflicht

Risikoausschlüsse und Leistungsbeschränkungen im Vertrag

Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für die «Anwalts-Haftpflicht-Versicherung» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen.

Beispiel für Risikoausschlüsse

Sofern nicht zuvor ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche
  • wegen Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des:der Auftraggebenden oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung.
    Hinweis: Dieser Ausschluss gilt nicht für eine PartGmbB oder RA-GmbH.
  • die aus der Empfehlung wirtschaftlicher Geschäfte, insbesondere von Geldanlagen und Kreditgewährungen, Garantiezusagen oder wegen einer Verfehlung von Renditeerwartungen hergeleitet werden.
  • aus der beruflichen Tätigkeit des.der Versicherungsnehmenden, die sich aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter (z. B. punitive oder exemplary damages) ergeben.

Beispiel für eine Leistungsbeschränkung

Übersteigt der Haftpflichtanspruch nicht den Betrag des Mindest- oder eines vereinbarten festen Selbstbehaltes, treffen den Versicherer keine Kosten.

Insoweit handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.