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Anwalts-Haftpflicht
Ausgewählte Vertragsinhalte
Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages bzw. der versicherten Tarifbausteine. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.
1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung
Es handelt sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwalts-Haftpflicht), Patentanwälte/-anwältinnen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfe:innenr. Grundlage sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Anwalts-Haftpflicht (PRO RSW), sowie die im Versicherungsschein niedergelegten Besonderen Vereinbarungen, sofern vorhanden.
Soweit vereinbart, besteht durch die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung darüber hinaus Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden durch den Kanzleibetrieb.
Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche.
Optionale Zusatzbausteine
Der Versicherungsumfang der «Anwalts-Haftpflicht» kann optional um folgende Leistung erweitert werden:
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hack-Angriff, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der EDV und IT-Systeme Ihrer Kanzlei, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR. Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung einer Unterbrechung im Kanzleibetrieb abgedeckt.
Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Haftpflichtansprüche (sogenannter passiver Rechtsschutz).
2. Beitragsberechnung
Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Antrag gemachten Angaben auf der exali.de Webseite ermittelt. Dabei fließen in die Beitragskalkulation z.B. der Jahresnettohonorarumsatz (Umsatztarif) und die Tätigkeitsschwerpunkte ein. Der günstige Online-Tarif kann dabei bis zu einem Jahreshonorarumsatz von 1.000.000,00 € beantragt werden. Näheres dazu finden Sie in unserem Beitragsrechner.
3. Beitragszahlung
Der Versicherungsbeitrag wird, wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen, jährlich im einfachen SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie exali.de ein elektronisches SEPA-Mandat (Abbuchungserlaubnis). Der Erstbeitrag wird ca. 14 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. nach Antragstellung eingezogen.
4. Nichtzahlung des ersten Beitrages
Wenn exali.de durch Ihr Verschulden (z.B. weist Ihr Konto keine ausreichende Deckung auf) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
5. Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Sofern Sie im Online-Antrag abweichend den Versicherungsablauf auf den 01.01. des Folgejahres legen, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Den genauen Versicherungsbeginn und die Varianten zum Versicherungsablauf bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.
Alternativ können Sie im Antrag auch einen 3-Jahres-Vertrag mit einem Laufzeitrabatt von 10 % abschließen. Dabei verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit entsprechend.
6. Versicherungsbeginn
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) im Online-Antrag beginnt der Versicherungsschutz mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum um 00:00 Uhr (auch Samstag oder Sonntag!). Voraussetzung dafür ist die „positive“ Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Antrag können Sie den Beginn bis zu 6 Monate in die Zukunft legen.
7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist (für den:die Versicherungsnehmer:in 1 Monat, für den Versicherer 3 Monate) zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Sofern ein 3-Jahresvertrag geschlossen wurde, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres.
Auf Wunsch kann der Vertrag jedoch auch erneut um 3 Jahre verlängert werden. Dafür erhalten Sie entsprechende Laufzeitrabatte von 10 %.
8. Sonderkündigungsrecht
Schadenfall
Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.
Risikowegfall
Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (bei dem:der Freiberufler:in z.B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.