Streichung der Selbstbeteiligung für die Pflichtversicherung in den ersten 3 Versicherungsjahren
Definition Existenzgründer:in:
Als Existenzgründer:in gelten Personen, die die Versicherung für die erstmalige Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer benötigen. Der günstige Beitrag gilt für das erste Versicherungsjahr.
Selbstbeteiligungsregelungen in der «Anwalts-Haftpflicht»
Pflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht)
Für die Pflichtversicherung besteht eine fixe Selbstbeteiligung von 1.500,00 € pro Schadenfall. Ausnahme: Für Existenzgründer:in entfällt die Selbstbeteiligung in den ersten 3 Versicherungsjahren (siehe oben).
Büro- und Betriebshaftpflicht (sofern mitversichert)
Für Sachschäden im Rahmen der Büro- und Betriebshaftpflicht gilt eine Selbstbeteiligung von 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden entfällt die Selbstbeteiligung.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (optionaler Baustein)
Sofern Sie die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung gewählt haben, gilt hierfür eine Selbstbeteiligung von 1.000,00 € je Schadenfall
Zulassungspolice für angestellte Rechtsanwälte
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