Architekten-Haftpflichtversicherung

Architekten-Haftpflicht: Versicherte Risiken

Die Berufshaftpflicht für Sie als Architekt:in und (Bau-)Ingenieur:in versichert allgemein gesetzliche Haftpflichtansprüche für Verstöße in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, wenn Sie für einen Vermögensschaden, Sachschaden oder Personenschaden in Anspruch genommen werden.

Versichert ist dabei auch

  • die Tätigkeit als Bauherr:in, Bauträger:in oder Generalübernehmer:in (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung gem. §5 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)
  • Tätigkeiten im Bereich technischer Due Diligence und Immobilienbewertungen
  • die Tätigkeit als Generalplaner:in oder Projektsteuerer:in
  • die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Planungsringen und Partnerschaftsgesellschaften
  • die Tätigkeit als zertifizierte:r DGNB -Auditor:in
  • ein Personen-, Sach- und Vermögensschaden, der auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen ist
  • die Tätigkeit als Preisrichter:in, Lehrbeauftragte:r und Dozent:in
  • Beratungstätigkeiten gem. VOF, VOLVOB
  • gewerblicher Haus- und Grundbesitz
  • technisches Facility-Management
  • Besitz und die Verwendung von Röntgeneinrichtungen, Lasern und anderen elektronischen Vermessungsgeräten zu Untersuchungs- und Prüfungszwecken
  • der Unterhalt eines Betriebes (Architekturbüro/(Bau-)Ingenieurbüro)
  • Mediation im Bauwesen

1. Beispiele für versicherte Risiken gegenüber Dritten

  • Unterschätzung von Baugrundverhältnissen, die in der Folge zu zeitaufwendigen und kostenintensiven Anpassungen führen
  • Unterlassene Information von abzusehenden Kostenüberschreitungen an Auftraggeber:innen/Bauherren und Bauherrinnen
  • Unzureichende Information über Finanzierungen, Fördergelder und notwendige Versicherungen
  • Umsatzausfall aufgrund mangelnden Facility Managements
  • Geänderte Pläne/Zeichnungen werden nicht weitergeleitet
  • Aufstellen und Überwachung eines Zeitplans wird vernachlässigt
  • Fehlende Beratung bei der Auswahl von ausführenden Firmen
  • Unzureichende Bauüberwachung der ausführenden Firmen
  • Fehlende Information über notwendige Umplanungen
  • Fehlerhafte Erstellung von Gutachten
  • Rechtsverletzung durch eigene Internetinhalte (z.B. auf der eigenen Website, in Sozialen Medien oder auf Blogs)
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzgesetzen (EU-DSGVO)
  • Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Schäden durch Viren, Malware und Informationspiraterie

2. Beispiele für versicherte Eigenschäden

  • Kosten für die strafrechtliche Verteidigung im Schadenfall (sogenannter Straf-Rechtsschutz)
  • Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (sogenannter Vergütungs-Rechtsschutz)
  • Kosten für Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung, sofern der Schuldner die Forderung nicht bestreitet (Assistance-Leistung Online-Forderungsmanagement)
  • Kosten für Bonitätsauskünfte mit wichtigen Informationen über Unternehmen und deren Finanzstatus (Assistance-Leistung Bonitätsprüfung)
  • Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage (Domainschutz-Versicherung)

3. Optional versicherbare Risiken

3.1. Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung

  • Hackerschaden an eigenen Computersystemen
  • Schäden durch Datenrechtsverletzung (z. B. Diebstahl von Datenträgern)
  • Vorsätzliche Schädigung der Computersysteme durch eigene Mitarbeiter:innen

3.2. Honorarrechtsschutz

  • Kosten für Klagen gegen zahlungsunwillige oder insolvente Auftraggeber:innen

3.3. D&O Außenhaftungsversicherung

  • Pflichtverletzung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (persönliche Haftung)
  • Ansprüche des Fiskus im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Subunternehmen