Architekten-Haftpflichtversicherung

Architekten-Haftpflicht: Passiver Rechtsschutz

Die Berufshaftpflicht für Architekten und (Bau-)Ingenieure trägt auch das Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Ihrer Kundschaft sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter „passiver Rechtsschutz“) durch die Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).

„Passiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. vom Auftraggeber) bezieht und nicht auf die „aktive“ Durchsetzung eigener Ansprüche.

Kein ausreichender Schutz durch AGB

Da selbst ausgefeilte AGB oder einzelvertragliche Regelungen keinen Schutz davor bieten, dass der Auftraggeber im Fall der Fälle versuchen wird, den Architekt oder Ingenieur in Anspruch zu nehmen, kommt dem passiven Rechtsschutz eine zentrale Bedeutung im Schadenfall zu.

Ob und inwieweit beispielsweise bei einem Schadenfall ein Verschulden des Architekten vorliegt, kann gerade bei Planungs-, Beratungs- oder Berechnungsfehler erst durch ein langwieriges Verfahren oder gar einen Rechtsstreit geklärt werden.

Außergerichtliche und gerichtliche Kosten

 Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für eine langwierige juristische Auseinandersetzung trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der Berufshaftpflichtversicherer. Zudem steht bei spezialisierten Versicherern (wie z. B. Markel) ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern (wie z. B. CMS Hasche Sigle) für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt, übernimmt der Versicherer die zur Abwehr notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten.Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Straf-Rechtsschutz

Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Sollte Ihnen oder einer mitversicherten Person in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen werden, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wurde (z. B. Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke), übernimmt der Versicherer die Kosten der Verteidigung.Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Vergütungs-Rechtsschutz

Die Berufshaftpflicht übernimmt die gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen.Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Honorar-Rechtsschutz (optional)

Sofern Ihr:e Auftraggeber:in/Kundschaft insolvent oder zahlungsunwillig ist, übernimmt der Berufshaftpflichtversicherer in Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutzversicherer ARAG die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen aus schriftlichen Werk- und Dienstverträgen. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.