Architekten-Haftpflichtversicherung

Vertragsinformationen: Ausgewählte Vertragsinhalte der Architekten-Haftpflicht

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages der Berufshaftpflicht für Sie als Architekt:in und (Bau-)Ingenieur:in und den Risikoträger Markel Deutschland. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Es handelt sich um eine Berufshaftpflicht-Versicherung mit integrierter Büro- & Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV) sowie Umwelthaftpflicht-Versicherung (UHV) und Umweltschaden-Versicherung (USV).

Die Berufshaftpflicht-Versicherung beinhaltet auch eine Eigenschaden-Versicherung. Versichert sind u. a.

  • Kosten für die strafrechtliche Verteidigung im Schadenfall (sogenannter Straf-Rechtsschutz)
  • Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (sogenannter Vergütungs-Rechtsschutz)
  • Kosten für Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung, sofern der:die Schuldner:in die Forderung nicht bestreitet (Online-Forderungsmanagement)

Optionale Zusatzbausteine

Um den Versicherungsschutz individuell auf Ihre berufliche Tätigkeit und Ihr Geschäftsmodell anzupassen, bietet die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure über exali.de drei spezielle Zusatzbausteine an:

1. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (kurz DCD)

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hack-Angriffen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.

2. Honorar-Rechtsschutz (kurz HRS)

Absicherung des Kostenrisikos für Klagen gegen zahlungsunwillige oder insolvente Auftraggeber:innen/Kundschaft.

3. D&O-Außenhaftungsversicherung/ Geschäftsführerhaftpflicht (kurz D&O)

Auf Wunsch können Sie auch als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) Ihre persönliche Haftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen absichern.

2. Beitragsberechnung

Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali.de-Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnetto-Honorarumsatz von 200.000 Euro ein Stücktarif angeboten. Einen Überblick über die Beiträge im jeweiligen Umsatzband unter Berücksichtigung der jeweiligen Versicherungssummen, Versicherungsbausteine und Zusatzbausteine finden Sie im exali.de Beitragsrechner.

3. Beitragszahlung

Der Versicherungsbeitrag wird, wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen, jährlich per SEPA Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie ein entsprechendes SEPA Mandat.

4. Nichtzahlung des ersten Beitrages

Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z. B. keine ausreichende Deckung Ihres Kontos) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.

5. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden im Versicherungsschein entsprechend dokumentiert.

6. Versicherungsbeginn

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz. Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns von bis zu 3 Monaten oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen. Sollte der Versicherungsbeginn um mehr als 4 Monate in die Zukunft gelegt werden, müssen Schäden, die bis zu einem Monat vor Versicherungsbeginn eintreten, nachgemeldet werden.

7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von dem:der Versicherungsnehmer:in unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Monat oder vom Versicherer unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

8. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (beispielsweise Wechsel in die Festanstellung oder die Aufgabe der Tätigkeit) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig rückerstattet.

Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.