Architekten-Haftpflichtversicherung
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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Objektschaden-Versicherung für alle Bauvorhaben
Der Grundbaustein der Berufshaftpflicht für Sie als Architekt:in und (Bau-)Ingenieur:in ist die Objektschaden-Versicherung (kurz OSV) für alle Bauvorhaben. Berufliche Fehler führen bei Architekten und Ingenieuren häufig zu Vermögensschäden oder Sachschäden am Objekt sowie zu Personenschäden. Daher deckt die Objektschaden-Versicherung für das Bauvorhaben alle drei Schadenarten umfänglich ab.
Neben der allgemeinen beruflichen Tätigkeit als selbständige:r oder freiberufliche:r Architekt:in oder (Bau-)Ingenieur:in sind folgende Tätigkeiten automatisch mitversichert:
- die Tätigkeit als Bauherr:in, Bauträger:in oder Generalübernehmer:in (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Tätigkeiten im Bereich technischer Due Diligence und Immobilienbewertungen
- Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung gem. § 5 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)
- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Planungsringen und Partnergesellschaften
- die Tätigkeit als Generalplaner:in oder Projektsteuerer:in
- die Tätigkeit als zertifizierter DGNB-Auditor:in
- die Tätigkeit als Preisrichter:in, Lehrbeauftragter:in und Dozent:in
- Beratungstätigkeiten gem. VOF , VOL, VOB technisches Facility-Management
- Mediation im Bauwesen
Durch die integrierten Deckungserweiterungen sind folgende Ansprüche versichert:
- aus dem Besitz und der Verwendung von Röntgeneinrichtungen und Laser zu Untersuchungs-/ Prüfungszwecken
- die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind
- wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (sogenannte AGG-Deckung)
- wegen der Verletzung von Namens-, Persönlichkeits-, Domain-, Marken- und Urheberrechten im Zusammenhang mit Veröffentlichungen von Bildern oder Texten in Broschüren
- wegen Malware, Ransomware und Informationspiraterie
- wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzgesetzen (DSGVO)
- wegen Verstößen gegen Vorschriften gegen Diskriminierung, insbesondere wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
Eigenschadenversicherung
Neben der Schädigung eines Dritten (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:in) sind durch die Berufshaftpflicht auch bestimmte eigene Schäden von Ihnen versichert:
- Kosten der strafrechtlichen Verteidigung im Schadenfall (Straf-Rechtsschutz)
- Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (Vergütungsrechtsschutz)
- Kosten für Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung, sofern der Schuldner die Forderung nicht bestreitet (Assistance-Leistung: Online-Forderungsmanagement)
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
- Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher (auch elektronischer) Dokumente zur Auftragserledigung
- Kosten, um eine durch Dritte verursachte Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite rückgängig zu machen
- Kosten eine externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall oder die Verbreitung sogenannter „Fake News“.
Optionale Zusatzbausteine
Um den Versicherungsschutz individuell auf Ihre berufliche Tätigkeit und Ihr Geschäftsmodell anzupassen, bietet die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure über exali.de drei spezielle Zusatzbausteine an:
- Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
- Honorar-Rechtsschutz (HRS)
- D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)
Versicherungssummen
Vermögensschäden und Sachschäden
Die Versicherungssummen für Vermögensschäden und Sachschäden durch Planungsrisiken und Objektschäden betragen je nach Wunsch
- 300.000 Euro (4-fach maximiert)
- 600.000 Euro (3-fach maximiert)
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1.000.000 Euro (3-fach maximiert)
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2.000.000 Euro (3-fach maximiert)
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3.000.000 Euro (3-fach maximiert)
Personenschäden
Die Versicherungssumme für Personenschäden im Rahmen des Bauprojektes beträgt 3.000.000 Euro oder 5.000.000 Euro (3-fach maximiert).
Selbstbeteiligung/Selbstbehalt
Vermögensschäden und Sachschädem
Die feste Selbstbeteiligung beträgt für Vermögens- und Sachschäden standardmäßig 2.500 Euro je Schadenfall.
Für die Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 5.000 Euro erhalten Sie einen Beitragsnachlass von 10 % p. a.. Alternativ können Sie die Selbstbeteiligung auch auf 7.500 Euro (15% Beitragsnachlass) oder 10.000 Euro (25% Beitragsnachlass) erhöhen
Personenschäden
Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung ist höchstens zweimal für alle Verstöße, die zu Schäden an demselben Bauwerk geführt haben, zu zahlen.
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung findet keine Anwendung auf Schäden im Zusammenhang mit folgenden Deckungserweiterungen:
- Röntgeneinrichtungen und elektronische Vermessungsgeräte (Punkt A.3.11)
- Daten- und Cyber-Drittschäden (Punkt A.4.2)
- Verletzung gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichungsrisiken (Punkt A.4.3 )
- Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz (Punkt A.4.4)
- Ansprüche aus Benachteiligungen nach dem AGG (Punkt A.4.6)
- Eigenschadenversicherung (Punkt A.5)
- Vertrauensschadenversicherung und Betrug durch Dritte/Social Engineering (Punkt A.6)
- Vergütungs-, Ordnungswidrigkeiten-und Straf-Rechtsschutzversicherung (A.7)
- Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung (Punkt B.1)
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