Architekten-Haftpflichtversicherung

Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung

In der Berufshaftpflicht für Architekten und (Bau-)Ingenieure ist als wichtige Ergänzung eine Büro- und Betriebshaftpflicht zur Absicherung von Personenschäden, Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden aus dem Bürobetrieb integriert. Bei der Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung handelt es sich um eine „Offene-Deckung“. Daher müssen die einzelnen versicherten Risiken nicht abschließend aufgezählt werden.

Die Büro- und Betriebshaftpflicht für Architekten und Ingenieure versichert Schadenersatzforderungen, die z. B. durch

  • die Unterhaltung eine Bürobetriebs
  • das Anmieten von Räumlichkeiten (Mietsachschäden)
  • Dienst- und Geschäftsreisen sowie Teilnahme an Messen und Ausstellungen
  • Schäden an geliehenen Arbeitsmaschinen
  • den beruflichen Gebrauch von Flugdrohnen
  • oder durch den Betrieb eigener Photovoltaikanlagen

verursacht werden.

Versicherungssummen

Personen- und Sachschäden

Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierender Folgeschäden betragen je nach Wunsch

  • 3.000.000 Euro (3-fach maximiert)
  • 5.000.000 Euro (3-fach maximiert).
Hinweis: Falls höhere Versicherungssummen benötigt werden, können diese individuell angefragt werden. Bitte zögern Sie nicht, uns diesbezüglich zu kontaktieren. Wir fordern gerne ein individuelles Angebot für Sie an.

 

Selbstbeteiligung/Selbstbehalt

Sachschäden

Für Sachschäden im Rahmen der Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV) besteht keine Selbstbeteiligung.

Personenschäden

Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.