Architekten-Haftpflichtversicherung

Architekten-Haftpflicht: Mitversicherte Personen und Unternehmen

Der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und (Bau-)Ingenieure ist unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter:innen Ihres Architektur- oder (Bau-)Ingenieurbüros. Stattdessen wird der von Ihnen (oder Ihrem Betrieb) erwirtschaftete Jahresnetto-Honorarumsatz zur Risikobewertung verwendet.

Dabei sind folgende Personen automatisch mitversichert:

  • Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
  • angestellte Mitarbeiter:innen,Volontariats- und Praktikumsabsolvierende. Werkstudierende
  • freie Mitarbeiter:innen*
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter:innen von Zeitarbeitsunternehmen
  • Mitarbeiter:innen in Niederlassungen, Zweigstellen oder Baubüros im Inland

*freie Mitarbeiter:innen = in den Betrieb des:der Versicherungsnehmenden eingegliederte natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des:der Versicherungsnehmenden tätig werden.

Auch Tochtergesellschaften und ausländische Niederlassungen können mitversichert werden; diese müssen allerdings ausdrücklich im Versicherungsschein genannt werden. Sollten Sie Tochtergesellschaften oder ausländische Niederlassungen haben, sprechen Sie bitte unser Expertenteam in der Kundenbetreuung an. Diese erreichen Sie telefonisch unter +49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 oder per E-Mail unter info@exali.de.

Vergabe an Subunternehmer:innen

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie für bestimmte Tätigkeiten Subunternehmer:innen beauftragen.

Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmens ist jedoch nicht versichert. Das bedeutet, der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung – bei einem entsprechenden Verschulden – den:die Subunternehmer:in in Regress zu nehmen.