Media-Haftpflicht

Media-Haftpflicht: Regelung für Start-ups und sonstige Informationen

Nachlass für Start-up-Unternehmen und Existenzgründer:innen

Sie erhalten in den ersten beiden Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 Prozent auf den Versicherungsbeitrag. Dieser Nachlass entfällt automatisch zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.

Sofern Sie im 4. Schritt des Antragsprozesses den Versicherungsablauf auf den 01.01. ändern, wird der Existenzgründer:innen-Nachlass nur für das laufende Kalenderjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Beim voreingestellten Versicherungsablauf erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).
 

Definition Existenzgründer:in und Start-up-Unternehmen

  • Agenturen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurückliegt
  • selbständige und freiberufliche Kreative, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurückliegt

Selbstbeteiligungsregelungen in der Media-Haftpflicht

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung standardmäßig 250 Euro je Schadenfall. Bei Antragsstellung kann die Selbstbeteiligung gesenkt oder erhöht werden. Bei einer Erhöhung erhalten Sie einen Nachlass auf Ihren Versicherungsbeitrag, bei einer Senkung entsprechend einen Zuschlag. Ob eine niedrigere oder höhere Selbstbeteiligung Sinn macht, sollten Sie aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen selbst entschieden. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Abweichende Selbstbeteiligungen für optionale Zusatzbausteine

Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag
Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 10 Prozent der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden je Schadensfall.

Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung
Die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten beträgt 1.000 Euro je Schadenfall.

Pauschale Versicherungssummen

Bei der Media-Haftpflicht beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden z. B. 3.000.000 Euro. Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heißt, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.

Maximierung der Versicherungssumme/Deckungssumme

Die Versicherungssummen der Media-Haftpflicht für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Dreifache der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 3-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme 500.000 Euro/3-fach maximiert:
Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000 Euro Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1.500.000 Euro.