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Media-Haftpflicht
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Media-Haftpflicht: Regelung für Start-ups und sonstige Informationen
Nachlass für Start-up-Unternehmen und Existenzgründer:innen
Sie erhalten in den ersten beiden Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 Prozent auf den Versicherungsbeitrag. Dieser Nachlass entfällt automatisch zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.
Definition Existenzgründer:in und Start-up-Unternehmen
- Agenturen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurückliegt
- selbständige und freiberufliche Kreative, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurückliegt
Selbstbeteiligungsregelungen in der Media-Haftpflicht
Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung standardmäßig 250 Euro je Schadenfall. Bei Antragsstellung kann die Selbstbeteiligung gesenkt oder erhöht werden. Bei einer Erhöhung erhalten Sie einen Nachlass auf Ihren Versicherungsbeitrag, bei einer Senkung entsprechend einen Zuschlag. Ob eine niedrigere oder höhere Selbstbeteiligung Sinn macht, sollten Sie aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen selbst entschieden. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Abweichende Selbstbeteiligungen für optionale Zusatzbausteine
Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag
Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 10 Prozent der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden je Schadensfall.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung
Die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten beträgt 1.000 Euro je Schadenfall.
Pauschale Versicherungssummen
Bei der Media-Haftpflicht beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden z. B. 3.000.000 Euro. Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heißt, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Maximierung der Versicherungssumme/Deckungssumme
Die Versicherungssummen der Media-Haftpflicht für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Dreifache der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 3-fache Maximierung).
Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000 Euro Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1.500.000 Euro.
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