Media-Haftpflicht

Eigenschadenversicherung in der Media-Haftpflicht

Die Media-Haftpflicht versichert neben Fremdschäden (= Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (sogenannte Eigenschäden). Diese sind:

Reputationsschäden/Fake News

Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten einer PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte.

Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite

Versicherungsschutz besteht für die notwendigen Kosten, die Ihnen durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite infolge unbefugter Eingriffe Dritter entstehen. Diese Kosten müssen dazu dienen, die Veränderung oder Blockierung rückgängig zu machen.

Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten

Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher und elektronischer Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.

Vermögenseigenschadenversicherung durch Arbeitnehmer:innen

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, die Sie infolge eines (bei Ausübung der versicherten Tätigkeit) von Ihren Arbeitnehmer:innen und freien Mitarbeiter:innen fahrlässig begangenen Verstoßes erleiden (Eigenschaden) und für die diese nicht haftbar gemacht werden können.

Domain-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamensrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter (bei Datenrechtsverletzungen)

Versicherungsschutz besteht für Straf- und Bußgelder, die eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht wegen einer Datenschutzverletzung gegen Sie verhängt (soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind).

Außerdem besteht für Entschädigungen mit Strafcharakter (insbesondere punitive oder exemplary damages) Versicherungsschutz, die direkt oder indirekt gegen Sie verhängt werden und durch eine Datenschutzverletzung ausgelöst wurden (soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind).

Vertrauensschadenversicherung

Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehlern bei der Rechnungserstellung durch eigene Mitarbeiter:innen einen finanziellen Schaden erleiden.

Betrugsversicherung/Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug oder Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern.

Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, wenn durch arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (sog. Social Engineering Schaden/Fake President Trick).

Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen (Key Man Absicherung)

Versicherungsschutz besteht für den Ausfall von Mitarbeiter:innen in Schlüsselpositionen, insbesondere von IT-Spezialisten und Spezialistinnen im Rahmen einer Key Man Absicherung.

Optionale Zusatzbausteine:

Durch diesen optionalen Versicherungsbaustein bezahlt der Versicherer Ihre vergeblichen Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn), wenn einer Ihrer Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt. Dabei prüft der Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes zunächst, ob der Rücktritt rechtmäßig ist. Dadurch können Sie Ihr unternehmerisches Risiko reduzieren und Ihre Liquidität schonen.

Versichert sind Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druckaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schiefläuft.

Durch diese Erweiterung sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, Cyber-Erpressung, DDoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung, versichert.

Auf Wunsch können Sie sich auch gegen die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft absichern.