Media-Haftpflicht

Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) für die Media-Haftpflicht

Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden durch die berufliche Tätigkeit ist eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung integriert. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflicht um eine „Offene Deckung“.

Hier einige Beispiele für versicherte Risiken:

  • Personen- und Sachschäden, die Sie durch Ihre Dienst- oder Werkleistung verursachen
  • Schäden auf Dienstreisen (weltweit versichert)
  • Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum (Mietsachschäden)
  • Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
  • Obhutsschäden (gemietete, geleaste, gepachtete oder geliehene fremde Gegenstände bis zu 6 Monate)
  • Flugdrohnen bis zu 5 kg inkl. Kamera (im beruflichen Einsatz)
  • Verlust von Schlüsseln und Code-Karten des Klientels
  • Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
  • Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
  • Schäden aus der Umwelthaftung

Versicherungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung

Aufgrund des modularen Aufbaus der Betriebshaftpflichtversicherung können Sie vier unterschiedliche Versicherungssummen im Tarif-Rechner auswählen:

  • 2.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden

Die Versicherungssummen sind 3-fach maximiert. Das bedeutet: Für alle Betriebshaftpflicht-Schadenfälle eines Jahres steht jeweils die dreifache Versicherungssumme für Schadenersatzzahlungen zur Verfügung.

Die Selbstbeteiligung für Sachschäden beträgt 250 Euro je Schadenfall.
Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.

Abwahl der Betriebshaftpflichtversicherung

Der Betriebshaftpflichtbaustein kann abgewählt werden, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Vorversicherung) abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, langfristig die Betriebshaftpflicht in den Vertrag der Media-Haftpflicht zu integrieren.