Media-Haftpflicht

Beispiele für Haftpflichtschäden im Media-Bereich

  • Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen geschützten Rechten (z. B. Bild, Ton, Text), weil Sie übersehen haben, dass der erstellte Entwurf durch einen Dritten angemeldet und somit geschützt ist.
  • Bei einer Google AdWords Kampagne kommt es zu einem Wettbewerbsverstoß. Für die Abmahnung und den Schadenersatz nimmt Sie die Kundschaft in Regress.
  • Durch einen Fehler in der von Ihnen erstellten Eingabemaske werden fremde Kontodaten bestehender Kunden und Kundinnen eingeblendet. Der:die Auftraggeber:in macht Sie für diese Fehlfunktion schadenersatzpflichtig.
  • Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte:r Ihres Klientels sind Sie für eine fehlerhafte Datenschutzerklärung auf der Website verantwortlich. Das Klientel nimmt Sie für die darauffolgende Abmahnung in Regress.
  • Fehlerhafte Recherche führt dazu, dass von dem:der Auftraggeber:in mit einer neu gestalteten Marke versehene Werbedrucksachen und Webseiten vom Markt zurückgenommen und vernichtet bzw. umgestaltet werden müssen.
  • Durch Übersehen von Druck-, Schreib-, Farb- oder sonstigen Fehlern in Probeabzügen eines Prospektes entsteht Ihrem Klientel ein Schaden.
  • Beantragung eines falschen Domainnamens
  • Daten werden an den falschen Hostprovider übermittelt
  • Wegen eines Versehens muss ein Domainname teuer zurückgekauft werden.
  • Irrtümliche Löschung von Kundendaten
  • Weitergabe virenbehafteter Datenträger
  • Durch die mangelhafte Ausführung eines Subunternehmens (z. B. Datenbankprogrammierer:in, Grafiker:in, Texter:in) werden Sie von dem:der Auftraggeber:in in Haftung genommen.
  • Der:die von Ihnen empfohlene Provider:in erfüllt nicht die Erwartungen des Klientels.
  • Fehlerhafte Personalanzeige, z. B. falsche Angabe der Anschrift des.der Inserierenden