Firmen D&O-Versicherung

Aufgaben der Firmen D&O

Pflichtverletzungen sind schnell passiert: Es sind viele unterschiedliche Arten von Pflichtverletzungen möglich, die Unternehmensverantwortlichen vorgeworfen werden können. Oft sind sich die Betroffenen nicht einmal ihrer Fehler bewusst. In diesen Fällen kommt die «Firmen D&O-Versicherung» zu tragen. Sie übernimmt im Wesentlichen drei wichtige Aufgaben für den:die Manager:in oder Beauftragte:n, wenn der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:

  • Prüfung der Leistung

    Klären, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.

  • Schadenersatzzahlung

    Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

  • Abwehr unbegründeter Ansprüche/ passiver Rechtsschutz

    Sofern der Versicherer nach Prüfung zur Auffassung kommt, dass der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung bzw. die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, führt er den notwendigen Rechtsstreit und übernimmt im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutzes die anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Dies sind z.B. die angemessenen und notwendigen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, sowie Reisekosten.

    Darüber hinaus werden z.B. auch übernommen:

    • Übernahme der Kosten zur Stellung einer Sicherheitsleistung/Kaution;
    • Übernahme der Kosten zur Abwehr von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen;
    • Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten bei der Abwehr von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
     

    Durch die Zusatzoption „Erweiterte Deckung“ sind zusätzlich folgende Abwehrkosten versichert:

    • Verteidigungskosten bei Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot;
    • Übernahme von Kosten zur Abwehr oder Minderung eines Reputationsschadens und von Personen- und Sachschäden;
    • Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Sonderuntersuchungen;