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Firmen D&O-Versicherung
Ausgewählte Vertragsinhalte zur «Firmen D&O-Versicherung»
Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Vertragsinhalte der «Firmen D&O-Versicherung» und den Risikoträger Markel Deutschland. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.
Bei der «Firmen D&O-Versicherung» handelt sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Entscheidungsträger von Unternehmen, Vereinen und Institutionen (auch Manager:innen-Haftpflicht-Versicherung genannt).
Diese Variante der Dirctors- und Offficers-Versicherung (kurz D&O-Versicherung) wird als «Firmen D&O» bezeichnet, da die Firma die Versicherung zu Gunsten aller Manager:innen und Beauftragte eines Unternehmens abschließt und die Beiträge dafür übernimmt. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen jedoch den versicherten Personen zu.
Zweck der «Firmen D&O-Versicherung» ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen, Vorstände…). Dafür gewährt der Versicherer den versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit für das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Um den Versicherungsschutz optimal auf den Versicherungsbedarf des jeweiligen Unternehmens anzupassen, gibt es zwei Zusatzoptionen:
Erhöhung der Jahreshöchstleistung (2-fache Maximierung)
In der Regel ist die Versicherungssumme einer D&O-Versicherung 1-fach maximiert. D.h. im Schadenfall stellt die gewählte Versicherungssumme die maximale Schadenhöhe für einen Schadenfall, sowie die Jahreshöchstleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres dar. Wählt man im exali.de-Online-Antrag hingegen die „2-fache Maximierung“ steht für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres die doppelte Versicherungssumme zur Verfügung.
Erweiterte Deckung
Neben den allgemeinen Deckungserweiterungen bietet die Firmen D&O von exali.de noch bestimmte zusätzliche Leistungen, die Sie bedarfsabhängig mit in den Vertrag einschließen können.
Die 8 zusätzlichen Leistungserweiterungen reichen von
- der Mitversicherung von Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen oder Kautionen
- über den aktiven Rechtsschutz bei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen
- bis hin zum Organisationsrechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen.
2. Beitragsberechnung
Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali.de-Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 50.000.000,00 € ein günstiger Stücktarif angeboten. Einen Überblick über die Beiträge im jeweiligen Umsatzband und Berücksichtigung der jeweiligen Versicherungssumme und Zusatzoptionen finden Sie im D&O-Beitragsrechner.
3. Beitragszahlung
Der Versicherungsbeitrag wird wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen jährlich per SEPA Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie ein elektronisches SEPA Mandat. Der Erstbeitrag wird ca. 21 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. nach Antragstellung eingezogen.
4. Nichtzahlung des ersten Beitrages
Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z.B. keine ausreichende Deckung Ihres Kontos) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
5. Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.
6. Versicherungsbeginn
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 00:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monaten wählen.
7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat (Marktüblich 3 Monate) zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Hinweis: Alternativ können Sie eine längere Laufzeit von 3 Jahren wählen und sparen damit zusätzlich 5 % des jährlichen Beitrags.