Firmen D&O-Versicherung

Vorteile der Firmen D&O in punkto Versicherungsumfang

Denkbar weiter Kreis der versicherten Personen

Mitversichert sind u.a. auch Interimsmanager:innen, faktische Organmitglieder, Compliance-Beauftragte, Personengesellschaften in Form einer Komplementär-GmbH sowie gemeinnützige Stiftungen.

Hohe Versicherungssummen

Versicherungssummen bis 4.000.000,00 € sind im vereinfachten Antragsverfahren online abschließbar. Optional kann diese Versicherungssumme 2-fach maximiert werden.

Verzicht auf Kündigung im Schadenfall

Der Versicherer verzichtet bei der Firmen D&O auf sein Recht der Kündigung im Schadenfall.

Mitversicherung der operativen Tätigkeit

Versichert ist die gesamte operative Tätigkeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung als Organmitglied steht, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Äußerungen.

Voller Innenverhältnisschutz (kein Eigenschadenausschluss)

Auch wenn die versicherte Person Anteile am Unternehmen hält, erfolgt im Schadenfall kein sonst üblicher Eigenschaden-Abzug im Verhältnis der Beteiligungsquote.

Softer Vorsatzausschluss

Bedingter Vorsatz (sogenannter dolus eventualis) gilt versichert.

Erweiterter Vermögensschadenbegriff

Auch Folgen eines Personen- oder Sachschadens sind versichert.

Weltweiter Versicherungsschutz

Kein genereller Ausschluss für Non-Admitted Länder.

Automatische Mitversicherung von Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften sind automatisch mitversichert. Zudem wurde die Definition der Tochtergesellschaften erweitert um Zweckgesellschaften, Gesellschaften in der Gründungsphase und gemeinnützige Stiftungen.

Pauschale Fremdmandatsversicherung (so genannte ODL-Deckung)

Mitversichert ist die Tätigkeit aller versicherten Personen in sonstigen Profit- und Non-Profit-Gesellschaften.

Unbegrenzte Rückwärtsdeckung

D.h. nur schon bekannte Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen.

Passiver Rechtsschutz

Übernahme u.a. von Anwaltshonoraren, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.

Sofortige Abwehr- und Verteidigungskosten

Bis zu 10 % der gewählten Versicherungssumme stehen den versicherten Personen im Schadensfall SOFORT und ohne Rücksprache mit dem Versicherer für Abwehr und Verteidigung zur Verfügung.

Regressverzicht

Verzicht auf Rückforderung der bereits geleisteten Abwehrkosten, auch bei vorsorglicher Rechtsberatung.

Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme

Zusätzlich steht bei Bedarf (Versicherungssumme ist nicht ausreichend) eine beitragsfreie Versicherungssumme in Höhe von 30 % für Abwehrkosten zu Verfügung.

Wiederauffüllungsoption

Möglichkeit der Wiederauffüllung bei ausgeschöpfter Versicherungssumme nach Eintritt eines Versicherungsfalles.

Keine Anwaltsbindung

Freie Anwaltswahl sowie Recht zur Wahl eines Schiedsgerichtsverfahrens oder eines Mediationsverfahrens.

Erweiterte Schadennachmeldefristen

Generelle unverfallbare Nachmeldefrist von 120 Monaten, ohne Mehrbeitrag.

Günstige Nachmeldefrist (so genannte Run-Off Frist)

Bei Verschmelzung oder Neubeherrschung gilt eine Nachmeldefrist für Schäden von bis zu 144 Monaten, bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von bis zu 60 Monaten.

Vorsorgliche Umstandsmeldung

Innerhalb von 36 Monaten nach Vertragsende ist eine vorsorgliche Umstandsmeldung möglich.

Insolvenz, Liquidation, Neubeherrschung

Kein automatischer Ablauf des Vertrages bei Insolvenz, Liquidation oder Neubeherrschung.

Umfangreiche Deckungserweiterungen mit hohen Deckungssummen:

  • Vorsorgliche Rechtsberatung;
  • Ausdehnung der Versicherungsperiode ohne Mehrbeitrag;
  • Vollumfänglicher Vermögensschaden-Strafrechtsschutz und sonstiger Verfahrensrechtsschutz;
  • Kosten eine PR-Beratung zur Minderung der Reputationsschäden;
  • Abwehrkosten bei Personen- und Sachschäden;
  • Versicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz;
  • Verteidigungskosten bei Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot;
  • Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Sonderuntersuchungen.

Neben den allgemeinen Deckungserweiterungen bietet die «Firmen D&O» noch bestimmte Zusatzoptionen, die Sie bedarfsabhängig mit in den Vertrag einschließen können:

  • Mitversicherung von Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen oder Kautionen;
  • „Faute non séparable“ – Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung bei nicht von der Tätigkeit einer versicherten Person abtrennbaren Pflichtverletzungen;
  • Aktiver Rechtsschutz bei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen;
  • Gehaltsfortzahlungen im Falle von Aufrechnung oder Zurückbehaltung Ihres Gehalts;
  • Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten bei der Abwehr von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen;
  • Organisationsrechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit;
  • Versicherungsschutz bei Verletzung der Antikorruptionsgesetze;
  • Psychologische Betreuung im Zusammenhang mit einem D&O-Versicherungsfall;