Die Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet als wichtige Ergänzung eine Produkthaftpflichtversicherung. Diese sichert Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden ab, wenn diese auf ein fehlerhaftes Produkt oder eine fehlerhafte Dienstleistung zurückzuführen sind.
Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften IT-Freiberufler:innen und Unternehmen für einen Fehler ihres Produktes. Dabei spielt es für die Haftung keine Rolle, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. Die Haftung besteht davon unabhängig (sogenannte verschuldensunabhängige Haftung).
Die Folgen schadhafter Produkte können mit enormen finanziellen Belastungen verbunden sein. Daher schützt Sie die Produkthaftpflichtversicherung vor möglichen Schadenersatzansprüchen, die durch ein fehlerhaftes IT-Produkt entstehen.
Versichert sind dabei im Rahmen der „offenen Berufsbilddeckung“
die Herstellung von IT-Produkten (z. B. Hardware) Hinweis: In Deutschland muss ein:e Händler:in ggf. als „Quasi-Hersteller“ für ein durch ihn:sie vertriebenes Produkt haften, auch wenn er:sie dies gar nicht selbst produziert hat.
der Handel mit Hard- und Software
IT-Dienstleistungen wie z. B. Soft- und Hardwareberatung oder Wartung
Passiver Rechtsschutz in der Produkthaftpflicht
Werden von Auftraggeber:innen oder Kunden und Kundinnen unberechtigt Ansprüche erhoben, hilft die Produkthaftpflichtversicherung bei der Abwehr der gegnerischen Forderungen und übernimmt die Kosten eines möglichen Rechtsstreits. Ist die Haftungsfrage nicht geklärt, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die rechtliche Klärung.
Produkthaftpflicht nicht nur für Hersteller:innen
Die Produkthaftpflichtversicherung ist für Produzenten ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Doch auch Händler:innen und Hersteller:innen, die ein eingekauftes Produkt unter eigenem Namen anbieten, sowie Zuliefernde und Hersteller:innen von Zwischenprodukten laufen Gefahr, wegen möglicher fehlerhafter IT-Produkte als sogenannter „Quasihersteller“ haftbar gemacht zu werden.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Versicherungsschutz der Produkthaftpflicht besteht im Rahmen der gewählten Versicherungssumme für die Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei können Sie folgende Versicherungssummen wählen: Pauschal 2.000.000 Euro, 3.000.000 Euro, 5.000.000Euro oder 10.000.000 Euro.
Die Versicherungssumme ist dabei 3-fach maximiert. Das bedeutet: Für alle Produkthaftpflicht-Schadenfälle eines Versicherungsjahres steht die dreifache Summe für Schadenzahlungen zur Verfügung.
Die Selbstbeteiligung für Sachschäden beträgt 250 Euro je Schadenfall. Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.
Hinweis zur Abwahl der Berufshaftpflicht/Produkthaftpflicht
Sollten Sie im Beitragsrechner die Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung abwählen, verlieren Sie auch den Versicherungsschutz für die darin enthaltene Produkthaftpflicht. Wir empfehlen dies daher nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflicht (Vorversicherung) inkl. Produkthaftpflicht haben.
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