IT-Haftpflicht

IT-Haftpflicht: Berufshaftpflicht für IT-Freelancer und IT-Dienstleister

Die IT-Haftpflicht bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu klassischen Betriebshaftpflichtversicherungen beinhaltet unser Angebot neben der Absicherung von echten Vermögensschäden zusätzliche für IT-Freiberufler:innen und IT-Dienstleister:innen unverzichtbare Leistungen.

Für einen optimalen Versicherungsschutz beinhaltet die IT-Haftpflicht im Basis-Schutz folgende Versicherungsbausteine:

Häufig führen Schäden in den Einsatzbereichen der IT, des Engineering und der Telekommunikation zu einem Vermögensnachteil (sprich Vermögensschaden) des Kunden oder der Kundin oder eines sonstigen Dritten (z. B. Programmierfehler in einer Warenwirtschaftssoftware, fehlerhafte Implementierung einer Software, Sicherheitslücke in einem IT-System). Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Bestandteile der IT-Haftpflicht.

Die IT-Haftpflicht wurde nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung konzipiert. Dadurch sind alle Tätigkeiten und die damit verbundenen Haftungsrisiken eines IT- und Telekommunikationsunternehmens (oder eines Freiberuflers oder einer Freiberuflerin) versichert, sofern sie nicht explizit in einem der Versicherungsausschlüsse genannt werden. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Risiken (sogenannte Katalog-Deckung) und einzelnen Tätigkeiten ist dadurch nicht notwendig. Dies ist vor allem bei projektabhängigem Arbeiten und wechselnden Tätigkeitsbereichen sowie bei Erweiterungen des Leistungsangebots von Vorteil.
Weitere Informationen zur offenen Berufsbilddeckung in der IT-Haftpflicht


Mitversicherung überschneidender Tätigkeitsbereiche

IT-Dienstleister:innen und IT-Freelancer:innen sind selten auf klassische IT-Tätigkeiten wie die Entwicklung von Software beschränkt, sondern stehen der Kundschaft auch beratend zur Seite. Medientätigkeiten wie Grafikanpassungen oder der Aufbau einer Website werden ebenfalls oft übernommen.

Um auch für diese Tätigkeiten einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind in den Versicherungsbedingungen von exali die daraus resultierenden Risiken abgedeckt. Die IT-Haftpflicht erweitert daher die offene Berufsbilddeckung um folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Unternehmens- und Personalberatung (beispielsweise Strategieberatung, Risikomanagementberatung, Durchführung von Schulungen)
  • Medien-Bereich (beispielsweise als Werbeagentur, Online-Marketing Agentur, Grafik-Designer:in, Self-Publisher:in)

Zusatzbausteine

Um den Versicherungsschutz individuell auf Ihr Businessmodell anzupassen, bietet die IT-Haftpflicht von exali fünf frei wählbare Zusatzbausteine.

1. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.

2. Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)

Über diesen Zusatzbaustein sind spezielle Risiken im IT-Projektgeschäft versichert. Dazu gehören Eigenschäden in Folge einer außerordentlichen Kündigung des Projektvertrages (Dienstvertrages) und Vertragsstrafen bei unabsichtlichen Verstößen gegen Wettbewerbsverbote.

3. Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)

Mit diesem Zusatzbaustein wird der Einsatzbereich Engineering abgesichert. Versichert sind unterstützende und beratende Ingenieurdienstleistungen im Rahmen einer offenen Deckung. Dazu gehören beispielsweise die Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, die Durchführung von Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, Unterstützung in den Bereichen Konstruktion, CAD, CAM, die Begleitung der Inbetriebnahme sowie die Erstellung technischer Gutachten.

4. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)

Über diesen Zusatzbaustein sind Ihre vergeblichen Sach- und Personalaufwendungen (auch eigene Honorare bzw. Werklohn) bei einem berechtigten Rücktritt des:der Auftraggebenden von einem Werkvertrag abgesichert. Dazu gehört auch die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.

5. D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)

Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Außenhaftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern. Auch interne Datenschutzbeauftragte nach EU-DSGVO sind mitversichert.