IT-Haftpflicht

Warum benötigen Sie eine IT-Haftpflichtversicherung?

IT-Freiberufler:innen und IT-Dienstleister:innen tragen ein hohes Risiko, wenn sie Rahmen- und Projektverträge (Werkverträge oder Dienstverträge) mit Auftraggebenden direkt oder über Projektvermittlung schließen. Oft werden dem IT-Experten oder der IT-Expertin dabei umfangreiche vertragliche Pflichten wie z.B. Fristen, Vertraulichkeit und Datenschutz auferlegt.

Daraus ergeben sich zahlreiche Schadenersatzrisiken, für die freiberufliche und selbständige IT-Experten und IT-Expertinnen meist unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Einige IT-Experten und IT-Expertinnen verlassen sich darauf, das Risiko über AGB, einen Dienstvertrag oder in anderer Weise ausgeschlossen zu haben. Ein gefährlicher Trugschluss, wie die folgenden Beispiele zeigen:

1. Bieten AGB ausreichenden Schutz für den IT-Experten und die IT-Expertin?

Nein. Die Praxis zeigt, dass Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen in den Geschäftsbedingungen oftmals einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Expertenteams schätzen, dass bis zu 70 % der verwendeten AGB zumindest in Teilen unwirksam sind. Zudem schützen AGB im Schadenfall nicht vor Streitfällen und langwierigen Auseinandersetzungen mit dem:der Auftraggeber:in. Mehr zum Thema Haftungsbeschränkungen durch AGB.

2. Schützt die Vermeidung von Werkverträgen den IT-Experten?

Nein. Entgegen der weit verbreiteten Meinung haben Kunden und Kundinnen oder Auftraggeber:innen auch bei Tätigkeiten auf Basis eines Dienstvertrages Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt z.B. für einen Programmierfehler, Beratungsfehler, für eine Urheberrechtsverletzung oder einen Virenschaden.

3. Schützt die GmbH oder Limited den IT-Experten und die IT-Expertin?

Nein. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung schützt zwar den/die Gesellschafter vor dem Durchgriff der Gläubiger auf das Privatvermögen. Der/die Geschäftsführer der GmbH selbst (bei vielen IT-Firmen ein und dieselbe Person) haftet/haften jedoch in vielen Fällen mit seinem/ihrem Privatvermögen – zum Beispiel bei Rechtsverletzungen und Verletzung der umfangreichen Sorgfaltspflichten im Innen- sowie im Außenverhältnis. Ähnliches gilt für den Director der Limited.

4. Schützt eine herkömmliche Betriebshaftpflicht den IT-Experten und die IT-Expertin?

Nein. Eine herkömmliche Betriebshaftpflicht ist nicht zeitgemäß und versichert die spezifischen Anforderungen von Freiberuflern und Unternehmen in der IT-Branche völlig unzureichend. Reine Vermögensschäden (z. B. Wiederherstellung von Daten aufgrund eines Softwarefehlers, Programmierfehler, Urheberrechtsverletzungen, Leistungsverzögerungen, Umsatz und Gewinnausfälle beim Kunden durch eine Betriebsunterbrechung) sind ohne spezielle Leistungserweiterungen nicht versichert.

Zeitgemäße Absicherung durch IT-Haftpflichtversicherung

Die IT-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Schadenersatzansprüchen und trägt zudem die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für eventuell damit verbundene Auseinandersetzungen. Dabei spielt es – anders als in den typischen AGB-Regelungen – für den IT-Haftpflichtversicherer keine Rolle, ob Sie den Fehler leicht oder grob fahrlässig verursacht haben.

In anderen, typisch freiberuflichen Berufsgruppen wie z.B. Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Anwälte oder Architekten hat der Gesetzgeber auf die vielfältigen Haftungsrisiken reagiert und schreibt für die Berufszulassung zwingend eine spezifische Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung vor. Seit 17.05.2010 wurden zudem für alle Dienstleistungsberufe – auch in der IT-Branche – durch die DL-InfoV sogenannte Informationspflichten zur Berufshaftpflichtversicherung eingeführt.

 

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