D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) für die IT-Haftpflicht
Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) bei Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) absichern.
Hintergrund: Ein:e Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haftet persönlich mit dem Privatvermögen z. B. nach § 43 Abs. 2 GmbH Gesetz oder nach § 93 Abs. 2 AktG gesellschaftsrechtlich für Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen der Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren. Dies wird als Organhaftung bezeichnet. Mit dem Zusatzbaustein „D&O-Außenhaftungsversicherung“ für Geschäftsführer:innen können Sie sich vor dieser persönlichen Haftung schützen.
Welche Personen sind über die D&O versichert?
Bestellte oder stellvertretende Mitglieder
der Geschäftsführung oder des Vorstandes
des Beirates oder Aufsichtsrates
des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors
Mitarbeiter:innen in Sonderfunktionen wie z. B. der:die interne Datenschutzbeauftragte im Sinne der EU-DSGVO
Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
Im Rahmen der D&O-Versicherung (Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachter:innen und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).
Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Versicherung, auch Manager-Haftpflicht oder Geschäftsführer-Haftpflicht genannt, eine zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für „Verfehlungen“ gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann sich exkulpieren, d. h. sein vermutetes Verschulden widerlegen.
Selbst wenn einem der Organe eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Ansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für den D&O-Baustein beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Selbstbeteiligung entspricht der gewählten Selbstbeiteiligung in der Vermögensschadenhaftpflicht.
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