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IT-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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Aufgaben der IT-Haftpflichtversicherung
Die IT-Haftpflichtversicherung sichert Sie allgemein bei Schadenersatzforderungen „Dritter“ (z. B. Auftraggeber:innen oder Kunden und Kundinnen) ab, wenn Sie wegen Ihrer Tätigkeit im Einsatzbereich IT und Telekommunikation aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
Auch vertragliche Haftung versichert
Da zwei Drittel aller von IT-Unternehmen gemeldeten Schadenfälle auf die Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind, deckt die IT-Haftpflichtversicherung über exali auch Ansprüche aus der „vertraglichen Haftung“.
Durch die Absicherung der gesetzlichen und der vertraglichen Haftung schützt die IT-Haftpflichtversicherung Ihr Privatvermögen und den:die Auftraggeber:in bei höheren Schadenersatzforderungen durch die zur Verfügung stehenden Versicherungssummen für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.
Die vier zentralen Leistungsbereiche der IT-Haftpflichtversicherung
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Prüfung von Ansprüchen
Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung des IT-Experten oder der IT-Expertin zum Schadenersatz besteht. -
Schadenersatzzahlung
Bei begründetem Schadenersatzanspruch Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung). -
Rechtsschutz-Funktion (Schadenabwehr auf Kosten des Versicherers)
Sogenannter „Passiver Rechtsschutz“: Wenn es erforderlich ist, wehrt der Versicherer auch unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzforderungen sowie Abmahnungen oder Unterlassungen durch ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren ab. Dabei führt die IT-Haftpflichtversicherung für den IT-Experten oder die IT-Expertin einen notwendigen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt alle dafür anfallenden Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachter-, Sachverständigen- und Zeugenkosten).Das bezieht sich auch auf ein mögliches Strafverfahren (Straf-Rechtsschutz) oder auf eine ungerechtfertigte Aufrechnung von Schadenforderungen mit Ihrer Vergütung (Vergütungs-Rechtsschutz).
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Unternehmerisches Risiko für Eigenschäden minimieren
Durch die eingeschlossene Eigenschadenversicherung und die optionalen Zusatzbausteine Zusatzschutz für Projektverträge (ZPC), Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC), Datenschutz-& Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sowie D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) reduziert die IT-Haftpflichtversicherung das unternehmerische Risiko durch Ihr IT-Business erheblich. Folgende Eigenschäden sind fester Bestandteil der IT-Haftpflichtversicherung:- Kosten der strafrechtlichen Verteidigung im Schadenfall (Straf-Rechtsschutz)
- Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (Vergütungsrechtsschutz)
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domainschutz-Versicherung)
- Mehraufwendungen durch Betrug und Urkundenfälschung von Dritten
- Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
- Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
- Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
- Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall.
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