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Portal-Versicherung
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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Die Portal-Versicherung: Ihre Vorteile
Schutz nach All-in-One-Prinzip
Durch die Kombination aus Vermögensschadenhaftpflicht und umfangreicher Eigenschaden-Deckung in Verbindung mit der optionalen Büro- & Betriebshaftpflicht können Sie sich als Betreiber:in eines Online-Portals oder einer App sehr umfassend absichern.
Offene Deckung
Der Versicherungsschutz ist verbraucherfreundlich nach dem Prinzip der Offenen Deckung gestaltet. Dadurch ist der Betrieb der unterschiedlichsten Portale und Apps versichert.
Bis zu 25 Portale, Plattformen und Apps versicherbar
Im Online-Antrag können bis zu 25 unterschiedliche Portale, Plattformen und Apps angegeben werden.
Gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken- und Urheberrechte)
Die Verletzung von gewerblichen Schutzrechen wie z. B. Urheber-, Marken-, Lizenz-, Domain-, Namens-, Patent- und Persönlichkeitsrechte sind weltweit versichert.
User-generated-content
Auch Rechtsverletzungen durch Dritte auf der Webseite (z. B. Kommentare oder Bewertungen) sind versichert, sofern Sie unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens nach Aufforderung, den Eintrag löschen.
Veröffentlichungsrisiken durch eigenen Content
Versichert sind Risiken durch die Veröffentlichung eigener Inhalte (z. B. im Online-Portal, in sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Ihren Produkten und Dienstleistungen.
Wettbewerbsverletzungen im eBusiness
Versicherungsschutz besteht für Verstöße gegen Wettbewerbsrechte, Kartellrechte und unlautere Werbung.
Verletzung von Patentrechten abgesichert
Fordert ein Dritter einen (immateriellen) Schadenersatz (z. B. entgangener Gewinn) aufgrund einer von Ihnen begangenen Patentrechtsverletzung im Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit, dann sind diese Schäden bis maximal 100.000 Euro vom Versicherungsschutz umfasst.
Vertragliche Haftung abgesichert
Der Versicherer gewährt Ihnen Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen:
- Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
- der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht
Außerdem besteht Versicherungsschutz, wenn statt der gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensabhängigen Haftung eine verschuldensunabhängige Haftung vertraglich vereinbart wurde (z. B. bei Service Level Agreements für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen).
Verzugsschäden mitversichert
Erleidet ein Dritter aufgrund einer Verzögerung Ihrer Leistung einen finanziellen Schaden, dann ist dies ebenfalls über die Portal-Versicherung abgedeckt.
Verschuldensunabhängige Haftung
Haben Sie anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensabhängigen Haftung eine verschuldensunabhängige Haftung vertraglich vereinbart (z. B. bei Service Level Agreements für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen), dann sind daraus resultierende Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert.
Vertragsstrafen und pauschalisierter Schadenersatz
Wenn Sie gegen Geheimhaltungs-. Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen beziehungsweise -erklärungen verstoßen haben, dann sind in diesem Fall sogar vereinbarte Vertragsstrafen abgesichert.
Auch wenn Sie mit dem:der Auftraggeber:in einen pauschalisierten Schadenersatz für die Verursachung eines Schadens vereinbart haben, ist dies vom Versicherungsschutz umfasst.
Vertrauensschaden und Betrug
Versichert sind eigene finanzielle Schäden durch betrügerische Handlungen Ihrer Mitarbeiter:innen (z. B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) sowie finanzielle Schäden durch den Betrug Dritter (z. B. Kreditkartenbetrug durch eine:n Portal-User:in).
Datenrechtsverletzung und Cyber-Risiken (Schädigung eines Dritten)
- Schadenersatzforderungen Dritter durch Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten im Sinne der EU-DSGVO;
- Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten;
- Cyber-Drittschäden (z. B. durch Viren);
- Drittschäden durch den unbefugten Zugriff Dritter auf Daten bei der Internetbenutzung.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) (optional)
Im Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sind teure Eigenschäden und Mehrkosten im Zusammenhang mit Hack-Angriffen, DoS-Attacken, Computermissbrauch sowie sonstigen Datenrechtsverletzungen versichert, z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte und Anwältinnen (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR.
Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE) (optional)
Im Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE) sind folgende Risiken abgesichert:
- Betriebsunterbrechung: Versichert sind Ihr entgangener Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn Ihr Webshop z. B. durch einen Hackangriff oder eine DDoS-Attacke offline ist.
- Erpressung: Versichert sind die Kosten für die Beratung und Unterstützung im Erpressungsfall bis hin zur Übernahme der Kosten für Lösegeldzahlungen.
D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) (optional)
Sofern Sie Ihr Portal oder Ihre App in der rechtlichen Form einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) betreiben, können Sie sich mit der D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) gegen die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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