Produkthaftpflicht (ProdH) im Rahmen der Betriebshaftpflicht
Die Büro- und Betriebshaftpflicht (sofern im Online-Antrag gewählt) beinhaltet als wichtige Ergänzung eine Produkthaftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden.
Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften Unternehmen für einen Fehler ihres Produktes. Dabei spielt es für die Haftung keine Rolle, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. Die Haftung besteht davon unabhängig (sogenannte verschuldensunabhängige Haftung). Für Sie als Portalbetreiber:in kann die Produkthaftpflicht eine Rolle spielen, wenn z. B. IT- oder Media-Leistungen für Dritte (sind im begrenzten Umfang versichert) oder Dienstleistungen als Unternehmensberater erbracht werden.
Die Folgen schadhafter Produkte können mit enormen finanziellen Belastungen verbunden sein. Daher schützt Sie die Produkthaftpflichtversicherung vor möglichen Schadenersatzansprüchen durch Sach- und Personenschäden, die beispielsweise durch eine fehlerhafte IT-Dienstleistung entstehen.
Versichert sind Dienstleistungen im Rahmen der offenen Deckung (z. B. Beratung oder Wartung).
Werden von dem:der Auftraggeber:in/Kundschaft unberechtigt Ansprüche erhoben, hilft die Produkthaftpflichtversicherung bei der Abwehr der gegnerischen Forderungen und übernimmt die Kosten eines möglichen Rechtsstreits. Ist die Haftungsfrage nicht geklärt, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die rechtliche Klärung.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Versicherungsschutz der Produkthaftpflicht besteht im Rahmen der gewählten Versicherungssumme für die Büro- und IT-Betriebshaftpflichtversicherung, also pauschal 2.000.000 Euro / 3.000.000 Euro oder 5.000.000 Euro. Die Versicherungssumme ist dabei 3-fach maximiert. Das bedeutet: Für alle Produkthaftpflicht-Schadenfälle eines Versicherungsjahres steht die dreifache Summe für Schadenzahlungen zur Verfügung.
Die Selbstbeteiligung für Sachschäden beträgt 250 Euro je Schadenfall. Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.
Hinweis zur Abwahl der Berufshaftpflicht/Produkthaftpflicht
Sollten Sie im Beitragsrechner die Büro- & Betriebshaftpflicht abwählen, verlieren Sie auch den Versicherungsschutz für die darin enthaltene Produkthaftpflicht. Wir empfehlen dies daher nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflicht (Vorversicherung) inkl. Produkthaftpflicht haben.
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