Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen in der Portal-Versicherung
Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der Portal-Versicherungbestimmte Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen, die beachtet werden müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Vertragsabschluss die Risikoausschlüsse unter Abschnitt E. in den Versicherungsbedingungen zu lesen.
1. Vermögensschadenhaftpflicht
Ausgeschlossen sind beispielsweise Ansprüche
wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des:der Auftraggebenden.
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich – also wissentlich – gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstoßen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung z. B. von Rechten Dritter ist selbstverständlich versichert).
Ansprüche wegen der Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten wie Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Namensrechten, die durch Dritte auf der Onlineplattform (z. B. Kommentarfunktionen, Bewertungen) verursacht werden; dies gilt nicht, sofern Sie unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens nach Aufforderung, den Eintrag gelöscht haben.
wegen Geldstrafen, Bußen und individuell vereinbarten Vertragsstrafen, sofern diese für Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen nicht nach Ziffer A. 3.4 mitversichert sind. Sollte es in diesem Zusammenhang auch einen Schadenersatzanspruch geben, ist dieser natürlich versichert.
wegen der Veröffentlichung verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte.
wegen Schäden infolge der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen.
2. Büro- & Betriebshaftpflicht (sofern gewählt):
Ausgeschlossen sind Ansprüche
wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Dritten liegen (z. B. Hersteller:in oder Lieferant:in), wenn Sie auf Ihren gesetzlichen Regressanspruch vertraglich verzichtet haben.
Beispiele für Leistungsbeschränkungen:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit Abschnitt E. der Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.
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