Portal-Versicherung

Versicherte Portale und Apps

Standardmäßig ist der Betrieb von bis zu 25 Internet-Plattformen und Apps versichert. Die Namen (URL) der Plattformen oder die Namen der Apps werden dabei im Online-Antrag abgefragt.

Wichtig: Landingpages und Domains bzw. Domainweiterleitungen auf die versicherten Internet-Portale ohne eigenen Inhalt sowie Subdomains müssen bei der Ermittlung der Anzahl der zu versichernden Portale/Apps nicht angegeben werden und sind automatisch vom Versicherungsschutz umfasst.

Unterjährig neu hinzukommende Portale oder Apps (Vorsorgeversicherung)

Unterjährig neu hinzukommende Portale/Apps sind bis zur nächsten Vertragsfälligkeit ohne namentliche Nennung vom Versicherungsschutz umfasst, sofern

  • die maximale Anzahl von 25 Portalen und Apps nicht überschritten wird,
  • Sie mit der Jahresmeldung neu hinzugekommene Portale/Internetplattformen/Apps innerhalb eines Monats anzeigen (Hinweis: Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für die neuen Portale und Apps ab deren Entstehung),
  • die Portale und Apps bei der nächsten Jahresmeldung genannt werden und die Risikofragen auch für die neu hinzukommenden Portale/Apps mit Nein beantwortet werden können.