Standardmäßig ist der Betrieb von bis zu 25 Internet-Plattformen und Apps versichert. Die Namen (URL) der Plattformen oder die Namen der Apps werden dabei im Online-Antrag abgefragt.
Wichtig: Landingpages und Domains bzw. Domainweiterleitungen auf die versicherten Internet-Portale ohne eigenen Inhalt sowie Subdomains müssen bei der Ermittlung der Anzahl der zu versichernden Portale/Apps nicht angegeben werden und sind automatisch vom Versicherungsschutz umfasst.
Unterjährig neu hinzukommende Portale oder Apps (Vorsorgeversicherung)
Unterjährig neu hinzukommende Portale/Apps sind bis zur nächsten Vertragsfälligkeit ohne namentliche Nennung vom Versicherungsschutz umfasst, sofern
die maximale Anzahl von 25 Portalen und Apps nicht überschritten wird,
Sie mit der Jahresmeldung neu hinzugekommene Portale/Internetplattformen/Apps innerhalb eines Monats anzeigen (Hinweis: Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für die neuen Portale und Apps ab deren Entstehung),
die Portale und Apps bei der nächsten Jahresmeldung genannt werden und die Risikofragen auch für die neu hinzukommenden Portale/Apps mit Nein beantwortet werden können.
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