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Anwalts-Haftpflicht
III. FAQ zur Abwicklung der Anwalts-Haftpflicht
Online-Konditionen
Die auf exali.de dargestellten Online-Konditionen stellen unser verbindliches Angebot dar und sind bis zu den im Beitragsrechner angegebenen Jahreshonorarumsätzen (maximal 1.000.000,00 € netto) gültig. Die Konditionen finden Sie im Beitragsrechner unter dem Menüpunkt „Beitrag berechnen“.
Im Beitragsrechner können Sie sich interaktiv ein persönliches Angebot nach Ihren Vorgaben erstellen lassen. Anschließend kann dieses persönliche Angebot mit dem von Ihnen ermittelten Jahresbeitrag über den „Weiter“ Button direkt in den Online-Antrag übernehmen werden.Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz, wenn Sie alle Fragen im Online-Antrag „verneinen“ können.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit JA beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes diese(n) offenen Punkt(e) mit dem Versicherer abklären.
Individuelles Angebot
Sofern Ihr Jahreshonorarumsatz der vergangenen 12 Monate über 1.000.000,00 € netto lag, oder Sie dies aus sonstigen Gründen wünschen, können wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot auf dem traditionellen Weg erstellen. Dazu benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Risiko-Fragebogen, den Sie hier direkt herunterladen können:
Risiko-Fragebogen Anwalts-Haftpflicht Pro RSW
Auf Basis des Fragebogens erhalten Sie von uns i.d.R. innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Angebot.Angebot / Antrag zur PartG mbB oder RA-GmbH
Sofern Sie eine PartG mbB oder RA-GmbH gründen bzw. absichern möchten, ist der Abschluss der entsprechenden Berufshaftpflicht nicht über unseren Online-Rechner möglich. Dafür bieten wir Ihnen das unkomplizierte
Antragsmodell (Angebot und Antrag in einem) an.
Sofern Ihre Kanzlei aus mehr als 4 Partnern oder Partnerinnen besteht, verwenden Sie bitte den o.g. Fragebogen zur individuellen Angebotsanforderung.
Hilfestellung bei Fragen
Bei Fragen zur Angebotserstellung stehen wir Ihnen gerne während unserer Geschäftszeiten persönlich zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 821 809946-0 oder per E-Mail an info@exali.de.
Selbstverständlich. Das Onlineportal ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse, z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren. In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen, um Sie bei der Schadenabwicklung zu unterstützen.
Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter, sondern erhalten die Durchwahl Ihres persönlichen Ansprechpartners!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst, haben unsere Versicherungsexperten und -expertinnen die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer:innen von exali.de: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, sind wir in der Lage, für unsere selbstständige bzw. freiberufliche Kundschaft aus den Bereichen Recht, IT, Media und Consulting die passende Berufshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.
Darauf verwenden wir viel Energie und Know-how, was sich letztlich in unseren besonderen Tarifen und Leistungserweiterungen niederschlägt. Mittlerweile vertrauen mehr als 6.000 freiberufliche und selbständige Kunden und Kundinnen auf unsere Versicherungslösungen.
Die Antragstellung erfolgt online in 5 einfachen Schritten.
Schritt 1: Gewünschten Beitrag berechnen
Schritt 2: Auswahl prüfen
Prüfen Sie den ausgewählten Tarif und die Versicherungsbedingungen.
Schritt 3: Antragsfragen beantworten
Sie beantworten die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.Schritt 4: Persönliche Daten ergänzen
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten, wählen ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich «Mein exali» und senden den Antrag ab.
Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den Antrag direkt stellen.
Vertrag aktivieren und Download der Police
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die Police und alle weiteren Informationen jederzeit im Kundenbereich «Mein exali» einsehen und downloaden.
Ja, in diesen Fällen erstellen wir Ihnen, wie bereits unter Frage 1 erläutert, auf Basis eines Risikofragebogens, ein individuelles Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).
Wenn Sie im Online-Antrag eines der folgenden drei Kriterien angeben
- Jahreshonorarumsatz der letzten 12 Monate über 1.000.000,00 € netto
- Ihre Kanzlei besteht aus mehr als 4 Berufsträgern
- Sie firmieren als PartG mbB, LLP, RA-GmbH oder AG
erhalten Sie automatisch den Risiko-Fragebogen für die individuelle Angebotserstellung zum Download. Auf Basis des Fragebogens erhalten Sie von uns i.d.R. innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Angebot. Gerne können Sie den Fragebogen auch direkt hier herunterladen:
Risiko-Fragebogen Anwalts-Haftpflicht Pro RSWHilfestellung bei Fragen
Bei Fragen zur Angebotserstellung stehen wir Ihnen gerne während unserer Geschäftszeiten persönlich zur Verfügung. Sie erreichen und telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 821 809946-0 oder per E-Mail an info@exali.de.
1.1 Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Zu einer angemessenen Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz und die Anwalts-Haftpflicht Bedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
1.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.de: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer gemäß den §§ 19 – 22 VVG vom Versicherungsvertrag zurücktreten, teilweise oder ganz leistungsfrei sein, den Vertrag kündigen, wegen arglistiger Täuschung anfechten oder auch berechtigt sein, den Vertrag zu ändern.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit JA beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes den/die offenen Punkt/e mit dem Versicherer abklären. Dies kann unter besonderen Umständen zu einem Beitragszuschlag oder, in besonderen Ausnahmefällen, sogar zu einer Ablehnung des Antrages führen. In der Regel klären wir die offenen Punkte innerhalb von 48 Stunden.
Der Versicherungsschein wird von exali.de online erstellt und in Ihrem EV-SSL-geschützten Kundenbereich «Mein exali» als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich «Mein exali» sind ebenfalls die erste signierte Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich «Mein exali» können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.
Im Servicebereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:
- Versicherungsbestätigung für die Kammer einsehen
- Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen
- Haftpflicht-Siegel erstellen und die dazugehörige Profilseite pflegen
Nachdem Sie den Online-Antrag auf der Webseite erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail. Sobald Sie diesen zur Bestätigung ausgeführt haben, nehmen Sie rechtlich das Angebot an (Invitatio-Modell) und der Vertrag wird aktiviert.
Anschließend schicken wir die Pflichtversicherungsbestätigung nach § 51 BRAO auf elektronischem Wege direkt an, die im Antrag ausgewählte, zuständige RA-Kammer und zur Kontrolle an Sie in BCC. Dadurch verlieren Sie im Zulassungsprozess keine wertvolle Zeit.Versicherungsschutz für bereits zugelassene:n Anwalt oder Anwältin
Sofern Ihr Zulassungsdatum als Anwalt oder Anwältin in der Vergangenheit liegt, erhalten Sie durch die Erteilung der Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) im Online-Antrag und bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz zum gewünschten Versicherungsbeginn.
Als frühesten Beginn können Sie den Tag der Antragstellung wählen, oder den Beginn auf einen Tag bis zu 6 Monaten in der Zukunft legen.
Versicherungsschutz für Zulassung als Anwalt oder Anwältin
Die Versicherung beginnt mit der Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Bitte geben Sie uns daher im Online-Antrag den Tag als Versicherungsbeginn an, an dem Sie den Termin bei der Rechtsanwaltskammer zur Zulassung vereinbart haben.
Gem. § 51 BRAO muss sich jeder Anwalt und jede Anwältin versichern. Das gilt für freiberuflich, selbständig tätige Anwälte und Anwältinnen, wie auch für angestellte Anwälte unf Anwältinnen. Diese bekommen eine sogenannte Titulardeckung (auch Zulassungspolice genannt) für ihre Zulassung und für die nebenberufliche Tätigkeit bis zu einem Jahreshonorarumsatz von 10.000 € (netto).
Jeder Anwalt und jede Anwältin bekommt eine eigene Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der RA-Kammer.
Sozietät (GbR)
Jeder Sozius benötigt eine Pflichtversicherung und erhält daher eine eigene Pflichtversicherungsbestätigung. Alle Sozien haften gesamtschuldnerisch (jeder für jeden), daher sollte sich der Versicherungsschutz am höchsten Risiko orientieren und für alle gleich hoch sein. Des Weiteren sind folgende Punkte bei der Versicherung einer Sozietät zu beachten:
- Nach aktueller BGH Rechtsprechung zur Sozietät (GbR) muss auch die GbR als Rechtspersönlichkeit mitversichert werden.
- Auch haften neu eintretende Sozien für alle Verbindlichkeiten vor ihrem Eintritt mit.
- Für ausscheidende Sozien muss Versicherungsschutz für Verstöße noch bis zu 5 Jahre nach dem Austritt bestehen.
Partnerschaftsgesellschaft (einfache PartG)
Bei der einfachen Partnerschaftsgesellschaft (= Partnerschaft die nicht als Berufsträgergesellschaft zugelassen ist, wie z.B. eine Stb-GmbH) muss sich jede:r Partner:in wie ein Sozius (siehe Ziffer 12) versichern und jede:r Partner:in bekommt eine eigene Versicherungsbestätigung.
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Bei einer RA-PartG mbB wird die PartG mbB zum Versicherungsnehmer. Selbstverständlich zählt jede:r Partner:in als mitversicherte Person.
Daneben muss sich allerdings jede:r Partner:in noch separat, mit einer eigenen Pflichtversicherung, für seine:ihre Zulassung versichern. Die Pflichtversicherungsbestätigung wird daher für die PartG mbB wie auch für jede:n Partner:in über die eigene Police gegenüber der Kammer abgegeben.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs.1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform zugegangen sind. Dies ist der Tag der Ausführung des Aktivierungslinks. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf in Briefform kann sowohl an exali.de als auch an Markel Insurance SE, Sophienstr. 26, 80333 München, gerichtet werden.
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) 89 8908 316 - 99. Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@markel.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und der Versicherer erstattet Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, kann der Versicherer einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstattet Ihnen der Versicherer unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen, als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter.
Prinzipiell kann jede:r freiberuflich tätige Rechtsanwalt oder Rechsanwältin (Berufsträger:in oder Berufsträgergesellschaft) mit einer deutschen Zulassung oder beabsichtigten deutschen Zulassung den Online-Antrag stellen, der folgende Kriterien erfüllt:
- Der Jahreshonorarumsatz lag in den letzten 12 Monate nicht über 1.000.000,00 € netto;
- Die Kanzlei besteht aus maximal 4 Berufstragenden (Sozien, Partnern einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft);
- Die Kanzlei firmiert nicht als PartG mbB, LLP, RA-GmbH oder AG
Alle anderen Antragsteller:innen erhalten automatisch einen Risiko-Fragebogen für die individuelle Angebotserstellung zum Download. Auf Basis des Fragebogens erhalten diese von uns i.d.R. innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Angebot.
Gerne können Sie den Fragebogen auch direkt hier herunterladen:
Risiko-Fragebogen Anwalts-Haftpflicht Pro RSW Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie das individuelle Angebot schriftlich annehmen.
Angebot / Antrag zur PartG mbB oder RA-GmbH
Sofern Sie eine PartG mbB oder RA-GmbH gründen bzw. absichern möchten, ist der Abschluss der entsprechenden Berufshaftpflicht über unser unkompliziertes
Antragsmodell (Angebot und Antrag in einem) möglich.
Sofern Ihre Kanzlei aus mehr als 4 Partnern oder Partnerinnen besteht, verwenden Sie bitte den o.g. Fragebogen zur individuellen Angebotsanforderung.
Hilfestellung bei Fragen
Bei Fragen zur Angebotserstellung stehen wir Ihnen gerne während unserer Geschäftszeiten persönlich zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 821 809946-0 oder per E-Mail an info@exali.de.
Alternativ zum Jahresvertrag (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr) können Sie auch eine Versicherungslaufzeit von 3 Jahren wählen.
Sie erhalten dann den im Versicherungsbereich üblichen Laufzeitrabatt von 10 % bei einem 3-Jahresvertrag. Eine ordentliche Kündigung ist dann sowohl für den Versicherer als auch für den:die Versicherungsnehmer:in erst zum Versicherungsablauf möglich.
Die gesetzlichen Sonderkündigungsrechte (z.B. im Schadenfall, bei Risikowegfall oder Nichtzahlung des Beitrags) bleiben davon unberührt.
Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von dem:der Versicherungsnehmer:in mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende des 1. bzw. 3. Versicherungsjahres gekündigt wird (für den Versicherer beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate).
Wenn Sie den Ablauf- bzw. Verlängerungstermin im Online-Antrag auf den 01. Januar legen, so hat dies zur Folge, dass
- die Rechnung für den Versicherungsbeitrag dem Geschäftsjahr entspricht (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
- Sie nur einen anteiligen Erstbeitrag zahlen, wenn Sie den Vertrag im laufenden Jahr beginnen, also vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Beispiel:
- Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2013
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin 01.01.; dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin der Versicherung ist der 01.01.2015, d.h. die erste Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen. Da das laufende Jahr 2013 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2015.
- Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2015). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich dieser stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Bankeinzug (Lastschriftverfahren) durch exali.de. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Andernfalls würde der so genannte «materielle» Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Je nachdem, ob Sie den im Online-Antrag vorbelegten Versicherungsablauf in 12 Monaten wählen oder den Versicherungsablauf bzw. den Verlängerungstermin abweichend auf den 01.01. eines Jahres legen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen Erstbeitrag, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.
Nein. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) durch exali.de. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Erstbeitrag
In der Regel wird der SEPA Lastschrifteinzug zum 03., 13. oder 23. eines Monats mit einer Vorlaufzeit (Vorabinformation) von 21 Tagen durchgeführt.
Wenn Sie zum Beispiel als Versicherungsbeginn den 03.03.2015 gewählt haben, würde Ihr Jahresbeitrag am 03.04.2015 von dem im Antrag angegebenen Konto abgebucht werden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.
Folgebeitrag
Der Folgebeitrag wird frühestens zum 03. des ersten Monats der neuen Vertragslaufzeit abgebucht.
Beispiel: Verlängerung zum 01.03.2015 ⇒ Der Beitrag wird frühestens zum 03.03.2015 per SEPA Lastschrift eingezogen.
Nein, derzeit besteht nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlweise. Wenn Sie den Versicherungsablauf im Online-Antrag jedoch abweichend auf den 01. Januar gelegt haben, ist für das erste, laufende Versicherungsjahr nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.