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Anwalts-Haftpflicht
IV. FAQ zum laufenden Versicherungsvertrag
1.1. Im Online-Antrag Jahresvertrag ausgewählt
Mindestvertragslaufzeit (Jahresvertrag)
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Ablauf bzw. Verlängerungstermin der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem laufenden Jahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls den abweichenden Verlängerungstermin bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
Reguläre Kündigung des Vertrages
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. Für den Versicherer beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate.
Sonderkündigungsrecht
Neben dem oben beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages, besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles und dessen Abwicklung zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Vertrag aufgrund „Risikowegfalls“ gekündigt werden (z.B. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis bei dem/der Freiberufler:in/Selbständigen oder Betriebsaufgabe). Den ggf. zu viel bezahlten Beitrag erhalten Sie in diesen Fällen zurück.
1.2. Mindestvertragslaufzeit (3 Jahre)
Alternativ zum Jahresvertrag (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr) wie unter 1.1. beschrieben, können Sie auch eine Versicherungslaufzeit von 3 Jahren wählen.
Sie erhalten dann den im Versicherungsbereich üblichen Laufzeitrabatt von 10 % bei einem 3-Jahresvertrag. Eine ordentliche Kündigung ist dann sowohl für den Versicherer, als auch für den:die Versicherungsnehmer:in, erst zum Versicherungsablauf möglich. Die gesetzlichen Sonderkündigungsrechte (z.B. im Schadenfall, bei Risikowegfall, Nichtzahlung des Beitrags) bleiben davon unberührt.
Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von dem:der Versicherungsnehmer:in mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende des 1. bzw. 3. Versicherungsjahres gekündigt wird. Für den Versicherer beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate.
Wenn Sie mit unserer Leistung oder mit der Leistung des Versicherers unzufrieden sind, bitten wir Sie, sich zuerst an uns zu wenden. Wir werden alles daran setzen, die Sache für Sie zu klären.
exali.de – exali AG
Stichwort: Beschwerde
Franz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
E-Mail: info@exali.de
Telefon: 49 (0) 821 809946-0
Telefax: 49 (0) 821 809946-29
Alternativ können Sie sich direkt an den Versicherer Markel wenden.
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
E-Mail: info@markel.de
Telefon: +49 (0) 89 8908 316-50
Telefax: +49 (0) 89 8908 316-99
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu richten.
BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
D-53117 Bonn
Ihr Team von exali.de
Wir von exali.de sind in erster Linie Ihr Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten. Angefangen von Fragen zum Versicherungsumfang bis hin zur Schadenmeldung. Auch für alle Fragen rund um den Beitragseinzug stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Unsere Betreuung hört nicht mit dem Online-Antrag auf, sondern fängt dort an. Das exali.de-Team betreut Sie gerne, beantwortet Ihre Fragen und gibt Ihnen die nötige Hilfestellung per Mail oder auch detailliert und persönlich am Telefon unter +49 (0) 821 809946-0. Bei uns landen nicht Sie in einem anonymen Callcenter!
Servicebereich „Mein exali“
Darüber hinaus können Sie unseren Kundenbereich «Mein exali» nutzen, um uns schnell und unkompliziert Änderungen z.B. der Bankverbindung oder der Adresse mitzuteilen. Zusätzliche Funktionen, wie die Upgrade-Funktion oder die Einrichtung der eigenen Profilseite zum Haftpflicht-Siegel, runden den Servicebereich ab.
Versicherer Markel
Darüber hinaus haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich direkt an den Versicherer zu wenden. Wir bitten Sie jedoch im Schadenfall, wenn möglich, zuerst mit uns Kontakt aufzunehmen.
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
E-Mail: info@markel.de
Telefon: +49 (0) 89 8908 316-50
Telefax: +49 (0) 89 8908 316-99
Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von dem:der Versicherungsnehmer:in mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende des 1. bzw. 3. Versicherungsjahres gekündigt wird. Für den Versicherer beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate.
Zu den verschiedenen Vertragslaufzeiten siehe auch Frage 1.
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Schaden oder Ansprüche bitte SOFORT (ohne schuldhaftes Verzögern) exali.de oder direkt dem Versicherer melden, denn eventuell kann der Schaden mit Hilfe des Versicherers sofort abgewendet oder minimiert werden. Folgende Kontaktdaten sind hierfür vorgesehen:
exali.de - Das Versicherungsportal
Franz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
Telefon: +49 (0) 821 809946-0 (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Telefax: +49 (0) 821 809946-29
E-Mail: schaden@exali.deDownload Schadenmeldung: Schadenmeldung exali Markel
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
Telefon: +49 (0) 89 8908 316-50
Telefax: +49 (0) 89 8908 316-99
E-Mail: info@markel.de - Jede Korrespondenz zum Schaden bitte direkt an exali.de oder den Versicherer weiterleiten.
- Ruhe bewahren und sich nicht auf schnelle und unbedachte (vom Geschädigten diktierte) Aktionen einlassen.
- Bitte keine voreiligen Zusagen, Anerkenntnisse oder Zugeständnisse machen.
- Bitte keine Zahlungen leisten oder selbst auf Ansprüche verzichten.
- Dem Versicherer möglichst jede Art von Korrespondenz und Unterlagen zum Mandat im Vorfeld der Schadenbearbeitung zur Verfügung stellen.
Zum Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei Existenzgründung siehe Frage 7.
Zum besonders günstigen Beitrag für Existenzgründer:innen siehe Frage 6.
Wenn Ihr Jahreshonorarumsatz die Schwelle von 1.000.000,00 € netto übersteigt, wird die Versicherungsprämie entsprechend angepasst. Sie erhalten in diesem Fall ein neues individuelles Angebot.
Hinweise dazu:
- Der Umsatz wird nur zum jeweiligen Verlängerungstermin (= Hauptfälligkeit) über die so genannte exali.de Online-Jahresmeldung (Änderungsmeldung) abgefragt.
- Sollten Sie während des Versicherungsjahres die Schwelle überschreiten, müssen Sie dies nicht dem Versicherer melden. Eine Anpassung des Beitrages erfolgt nur für die neue Versicherungsperiode.
- Eine Nachberechnung des Beitrages für das abgelaufene Versicherungsjahr, wie bei anderen Versicherern üblich, erfolgt nicht.
Sofern Ihr Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt die Kriterien für den Online-Tarif nicht mehr erfüllt, erhalten Sie ein entsprechend angepasstes neues Angebot zur Fortführung des Vertrages.
Die Kriterien für den Online-Tarif sind:
- Jahreshonorarumsatz der letzten 12 Monate beträgt maximal 1.000.000,00 € netto
- Ihre Kanzlei besteht aus maximal 4 Berufstragenden
- Sie firmieren nicht als PartG mbB, LLP, RA-GmbH oder AG
Am schnellsten und einfachsten können Sie Änderungen Ihrer Stammdaten selbst im Kundenbereich «Mein exali» vornehmen. Der Kundenbereich Mein exali ist EV-SSL-verschlüsselt. Alternativ können Sie uns die Änderungen auch per E-Mail an info@exali.de mitteilen.
Nein, solche Änderungen sind nur nach Aufforderung durch den Versicherer bekannt zu geben. Hierzu erhalten Sie einmal pro Jahr zusammen mit der Vertragsverlängerung der «Anwalts-Haftpflicht» eine E-Mail mit der Bitte um Erledigung bzw. Durchführung der Online-Jahresmeldung (Änderungsanzeige).
Durch die Beantwortung der Fragen, die Sie bereits aus dem Online-Antrag kennen, können Änderungen des versicherten Risikos mit wenigen Klicks erfasst werden. Sie sind nicht verpflichtet, andere Informationen mitzuteilen, als die, nach denen aktiv gefragt wird.
Dabei erhalten Sie auch die bekannte Frage nach den Interessengebieten, Tätigkeitsschwerpunkten bzw. Fachanwaltschaften. Wenn sich Veränderungen zum Vorjahr ergaben, sind diese im Rahmen der Jahresmeldung anzugeben.