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Anwalts-Haftpflicht
II. FAQ zur Anwalts-Haftpflicht: Versicherungsumfang
Durch die «Anwalts-Haftpflicht» sind alle in Deutschland zugelassenen Versicherungsnehmer:innen (Berufsträger:innen oder anerkannte Berufsträgergesellschaften) versicherbar, die freiberuflich als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin tätig sind (versicherte Tätigkeiten siehe Frage 2).
Den vereinfachten Online-Antrag können Sie bei den folgenden Firmierungen verwenden:
- Einzelpraxis / Einzelkanzlei
- Anwaltssozietät (GbR)
- einfache PartG
Eine individuelle Angebotserstellung über einen
bieten wir bei folgender Firmierung an:
- PartG mbB
- LLP
- GmbH
- AG
2.1. Haupttätigkeit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin
Freiberuflich ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwalt/-anwältin / Patentanwalt/-anwältin (allgemeine, rechtliche Beratung; Vertragserstellung; Tätigkeiten vor Gericht; etc.)
2.2. Versicherte Nebentätigkeiten
- gerichtlich bestellte:r Liquidator:in oder Abwickler:in;
- Testamentsvollstrecker:in, Nachlasspfleger:in, Nachlassverwalter:in
- Vormund, Betreuer:in, Pfleger:in und Beistand;
- Mediator:in, Schiedsrichter:in, Schiedsgutachter:in;
- Abwickler:in einer Praxis gemäß § 55 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter:in gemäß § 30 BRAO;
- Notarvertreter:in für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres;
- Referent:in, Autor:in und Dozent:in auf rechtswissenschaftlichem Gebiet;
- rechtswissenschaftliche:r Gutachter:in;
- Mitglied eines Aufsichtsrates, Beirates, Stiftungsrates oder ähnlicher Gremien;
- (vorläufige:r) Insolvenzverwalter:in gemäß InsO, z. B. als, Sachwalter:in, Sonder(insolvenz)verwalter:in, Gläubigerausschussmitglied und Treuhänder:in;
- Mitglied satzungsgemäß eingerichteter Gremien von Anwaltskammern sowie anwaltlichen berufsständischen Vereinen;
- Gesamtvollstreckungsverwalter:in.
2.3. Besondere Leistungserweiterungen im Tarif
- Tätigkeit als externe:r Datenschutzbeauftragte:r;
- Rechte-Management (anwaltliches Management gewerblicher Rechte);
- Tätigkeit als Hausverwalter:in gem. WEG bis zu 30 Wohneinheiten;
Die Anwalts-Haftpflicht über exali.de bietet Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine Person, für die Sie nach § 278 BGB oder § 831 BGB einzutreten haben (Mitarbeiter:in), für einen begangenen Verstoß von einem Dritten auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. (Der Versicherungsfall ist als Verstoß definiert, daher Verstoßdeckung).
Definition Vermögensschäden
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Mitversichert sind zusätzlich Schäden, die durch Freiheitsentzug verursacht worden sind (Straf- oder Untersuchungshaft, Unterbringung).
Sachschäden
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Sachschäden an Akten oder Schriftstücken, die Ihnen durch den:die Auftraggeber:in im Rahmen der Auftragserledigung zugänglich gemacht werden.Schmerzensgeld
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für Personenschäden und hieraus resultierende immaterielle Schäden (Schmerzensgeld), jedoch ausschließlich in den Fällen, in denen der Schaden im Rahmen einer versicherten originären Berufstätigkeit verursacht wurde und in denen das betroffene Mandatsverhältnis den Schutz der Rechtsgüter des § 253 Abs. 2 BGB zum Gegenstand hat.
Dieser Versicherungsschutz wird bis zur Höhe der Pflichtversicherungssumme für Vermögensschäden gewährt.
Daten- und Cyber-Drittschäden
Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch für Ansprüche Dritter
- bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten;
- aufgrund der Verletzung von Datenschutzgesetzen.
Veröffentlichungsrisiken
Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzansprüche Dritter wegen Veröffentlichungen (z.B. in Fachmedien, auf Webseiten, in den sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit.
Eigenschäden
- Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten
- Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen / NEU: Social Engineering
- Beschädigung und Blockade der Kanzleiwebseite
- NEU: Domainschutz-Versicherung
- Internet-Straf-Rechtsschutz
- Reputationsschäden
Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für die«Anwalts-Haftpflicht-Versicherung» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen. Für den Teil der Pflichtversicherung gibt es lediglich 12 Ausschlüsse in den Bedingungen.
Beispiel für Risikoausschlüsse:
- wegen Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des:der Auftraggebenden oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung.
Hinweis: Dieser Ausschluss gilt nicht für eine PartGmbB oder RA-GmbH. - die aus der Empfehlung wirtschaftlicher Geschäfte, insbesondere von Geldanlagen und Kreditgewährungen, Garantiezusagen oder wegen einer Verfehlung von Renditeerwartungen hergeleitet werden.
- aus der beruflichen Tätigkeit des:der Versicherungsnehmenden, die sich aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter (z. B. punitive oder exemplary damages) ergeben.
Beispiel für eine Leistungsbeschränkung:
Übersteigt der Haftpflichtanspruch nicht den Betrag des Mindest- oder eines vereinbarten festen Selbstbehaltes, treffen den Versicherer keine Kosten.
Vermögensschadenhaftpflicht / Pflichtversicherung
Versichert sind Haftpflichtansprüche, die vor Gerichten der Staaten Europas, der Türkei, der Russischen Föderation und der sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, der EU oder dem EWR geltend gemacht werden und auf Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
Für geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen besteht weltweiter Versicherungsschutz, sofern dem Auftrag zwischen Versicherungsnehmer:in und Mandant:in NUR deutsches Recht zu Grunde liegt.
Büro- und Betriebshaftpflicht
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, die vor Gerichten der Staaten Europas, der Türkei, der Russischen Föderation und der sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, der EU oder dem EWR geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
Für Ansprüche in Verbindung mit der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Da die Vermögenschadenhaftpflichtverträge für Anwälte und Anwältinnen im Allgemeinen eine Verstoßdeckung vorsehen, sind Schäden des alten Praxisinhabers grundsätzlich über seine Versicherung abgedeckt (siehe hierzu auch Frage 15 – Nachmeldefrist).
Wenn jedoch der Schaden größer als die Versicherungssumme der Vorversicherung (des alten Praxisinhabers) ist und sie als neue:r Praxisinhaber:in alle Mandanten, mit deren Zustimmung, von dem:der alten Inhaber:in übernommen haben, müssen Sie für diese „Altlasten“ einstehen, auch wenn Sie z.B. das Fristversäumnis oder den Beratungsfehler nicht selbst begangen haben. Diese „Altlasten“ sind jedoch durch die «Anwalts-Haftpflicht» über exali.de gedeckt.
Sofern die Vorwürfe wegen wissentlicher Pflichtverletzung strittig sind, besteht Versicherungsschutz für die Abwehr der Ansprüche. Sofern die wissentliche Pflichtverletzung jedoch rechtskräftig festgestellt wird, sind dem Versicherer die vorgeleisteten Abwehrkosten und ggf. Prozesskosten zurück zu erstatten.
Hinweis: Ist der:die Versicherungsnehmer:in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) oder eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung (RA-GmbH) und handelt es sich bei dem Anspruch um einen solchen aus rein rechtsanwaltlicher Tätigkeit, so gilt die wissentliche Pflichtverletzung allgemein mitversichert (nicht nur die Abwehrkosten bei strittigen Ansprüchen).
Die «Anwalts-Haftflicht» versichert neben Fremdschäden (=Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (so genannte Eigenschäden). Dieser Zusatz ist eine exklusive Leistungserweiterung des exali.de Online-Tarifs.
Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten
Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.
Reputationsschäden
Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer einer PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten.
Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen / NEU: Social Engineering
Versichert sind Vermögensschäden, die Sie durch die Unredlichkeit (z.B. Unterschlagung, Untreue oder Betrug) der eigenen Mitarbeiter:innen sowie durch Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti, Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung erleiden.
Versicherungsschutz wird zudem gewährt, wenn mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, arglistig von Dritten getäuscht und dadurch irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (Social Engineering Schaden).
NEU: Domainschutz-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.
Beschädigung und Blockade der Kanzleiwebseite
Wurde durch eine:n Hacker:in die eigene Kanzleiwebseite beschädigt oder blockiert, trägt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung.
Internet-Straf-Rechtsschutz
Der Versicherer ersetzt unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn dem:der Versicherungsnehmer:in oder mitversicherten Personen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (z.B. Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (optional)
Dieser Zusatzbaustein bietet Versicherungsschutz für Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hack-Angriff, DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der EDV- und IT-Systeme der Kanzlei, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR. Darüber hinaus sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung einer Unterbrechung des Kanzleibetriebs versichert.
Mit diesem besonderen Zusatzbaustein schützen Sie Ihre Kanzlei vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, DoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).
Neue Gefahren durch Hackerangriffe und Cyber-Kriminalität
Hacker:innen gehen heute aggressiver vor, als noch vor einigen Jahren. Schäden durch Cyber-Angriffe sind damit zu einem ernstzunehmenden Risiko für das eigene Business geworden. Besonders Kleinpraxen und Einzelkanzleien sind gefährdet, da sie meist über keine ausgefeilte Sicherheitstechnik verfügen und so zur leichten Beute für Cyber-Kriminelle werden können.
Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass im Jahr 2016 in Deutschland rund 82.000 Fälle von Cyber-Kriminalität gezählt wurden.
Die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Versicherung bietet Schutz
Der Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung bietet dem Anwalt oder der Anwältin zusätzlichen Schutz für Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.
Dazu gehören z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur der EDV- und IT-Systeme der Kanzlei, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR.
Außerdem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung des Kanzleibetriebs versichert.
Die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung versichert insbesondere
- Schäden durch Hacker:innen an den IT-Systemen der Kanzlei
- Datenrechts-Eigenschäden, z.B. durch die Ausspähung personenbezogener Daten
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung des Kanzleibetriebs (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener Systeme durch Mitarbeiter:innen)
- Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)
Kosten und Krisenmanagement inklusive
Eine Besonderheit ist auch die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und Mehrkosten, z.B. für die Beauftragung von
- Computer-Forensik-Spezialistenteams
- spezialisierten Anwälten
- Dienstleistern zur Information von betroffenen Dateninhabern
- Profis für PR & Krisenmanagement
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
sowie für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).
Ziel ist es, Sie und Ihre Mandanten so unbeschadet wie möglich aus der Gefahrensituation zu bringen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Laut einer Studie von Kaspersky entsteht kleinen bis mittleren Unternehmen bei einem Cyber-Angriff im Durchschnitt ein direkter Schaden von rund 75.000,00 €. Darauf abgestimmt können Sie im exali.de Tarif-Rechner Versicherungssummen von 50.000 €, 100.000 € oder 150.000 € pro Versicherungsjahr wählen.
Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 1.000 €.
Ja, wir unterstützen junge Anwälte bei erstmaliger Zulassung (Existenzgründer:innen) durch besondere Vergünstigungen.
- Pflichtversicherung ab 85,50 € netto zzgl. Versicherungssteuer
(Versicherungssumme 250.000,00 €/ Jahreshöchstleistung 1.000.000,00 € / 3-Jahresvertrag) - Streichung der Selbstbeteiligung für die Pflichtversicherung in den ersten 3 Versicherungsjahren
Definition Existenzgründer:in:
Als Existenzgründer:innen gelten Personen, die die Versicherung für die erstmalige Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer benötigen. Der günstige Beitrag gilt für das erste Versicherungsjahr.
Sie können Ihren Versicherungsschutz für die Kanzlei sehr flexibel im Beitragsrechner zusammenstellen.
Im Beitragsrechner stehen Ihnen dafür Varianten mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen für Vermögensschäden (250.000 € bis 1.000.000 €), Personen- und Sachschäden (2 Mio. € bis 5 Mio. €) sowie für den optionalen Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung zur Verfügung.
Wenn Sie es wünschen, kann die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung auch komplett abgewählt werden (z.B. wenn diese derzeit noch bei einem anderen Versicherer besteht).
Sobald sich Ihre Anforderungen ändern, können Sie jederzeit im Kundenbereich Mein exali ein Upgrade Ihres Vertrages vornehmen.
Pflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht)
Der § 51 Abs. 5 BRAO sieht einen Selbstbeteiligung von max. 2.500 € vor.Für die Pflichtversicherung über exali.de besteht eine fixe Selbstbeteiligung von 1.500,00 € pro Schadenfall.
Ausnahme: Für Existenzgründer:innen entfällt die Selbstbeteiligung in den ersten 3 Versicherungsjahren(siehe oben).
Büro- und Betriebshaftpflicht (sofern mitversichert)
Für Sachschäden im Rahmen der Büro- und Betriebshaftpflicht gilt eine Selbstbeteiligung von 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden entfällt die Selbstbeteiligung.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (optionaler Baustein)
Sofern Sie die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung gewählthaben, gilt hierfür eine Selbstbeteiligung von 1.000,00 € je Schadenfall.
Da jeder Anwalt und jede Anwältin gem. § 51 BRAO verpflichtet ist sich zu versichern, bekommt auch jeder Anwalt und jede Anwältin eine eigene Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der RA-Kammer. Alle Sozien haften gesamtschuldnerisch (jeder für jeden), daher sollte sich der Versicherungsschutz am höchsten Risiko orientieren und für alle gleich hoch sein.
Des Weiteren sind folgende Punkte bei der Versicherung einer Sozietät zu beachten:
- Nach aktueller BGH Rechtsprechung zur Sozietät (GbR) muss auch die GbR als Rechtspersönlichkeit mitversichert werden.
- Auch haften neu eintretende Sozien für alle Verbindlichkeiten vor ihrem Eintritt mit.
- Für ausscheidende Sozien muss Versicherungsschutz für Verstöße noch bis zu 5 Jahre nach dem Austritt, bestehen.
All diese Anforderungen an den Versicherungsschutz einer Sozietät berücksichtigt unser Angebot.
Auch die einfache Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist nach der BRAO Reform zum 01.08.2022 verpflichtet einen eigenständigen Vertrag mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro zu unterhalten, die für die wirksame Haftungsbeschränkung nach § 52 BRAO 4-fach maximiert sein muss. Diese Versicherungssummen Varianten (500.000 Euro maximiert auf 2.000.000 Euro) können Sie direkt im Online-Antrag auf der exali-Webseite auswählen..
Bei einer RA-PartG mbB wird die PartG mbB zum Versicherungsnehmer. Selbstverständlich zählt jede:r Partner:in als mitversicherte Person. Daneben muss sich allerdings jede:r Partner:in noch separat, mit einer eigenen Pflichtversicherung, für seine Zulassung versichern.
Die Pflichtversicherungssumme beträgt bei einer RA-PartG mbB 2,5 Mio. €, maximiert mal Anzahl der Berufsträger, mindestens jedoch 10 Mio. €.
Die Bestätigung der Pflichtversicherung wird für die PartG mbB wie auch für jede:n Partner:in gegenüber der Kammer abgegeben.
Weitere Besonderheiten
Für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung gilt der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung für Haftpflichtansprüche aus reiner rechtsanwaltlicher Tätigkeit gestrichen.
Sofern der Versicherer den:die VN / Berufsträger vor berechtigten Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung freistellt, kann der Versicherer den:die Versicherungsnehmer:in in Regress nehmen (so genannter Innenregress)Über unseren Online-Rechner ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht für eine PartGmbB oder RA-GmbH nicht möglich. Dafür bieten wir Ihnen das unkomplizierte Antragsmodell an.
Sofern Ihre Kanzlei aus mehr als 4 Partnern besteht, verwenden Sie bitte diesen Fragebogen zur individuellen Angebotsanforderung.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Damit besteht eine unbegrenzte Nachmeldefrist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verstoß (Schadenfalldefinition nach Verstoßprinzip), der zum nachträglich gemeldeten Schaden führte, während der Laufzeit des Vertrages begangen wurde.
Die «Anwalts-Haftpflicht» und den Online-Tarif haben wir von exali.de in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel in München entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sondertarif für exali.de Kundschaft durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel in München genießt einen hervorragenden Ruf. Seit 2013 versichern wir freiberufliche Kreative und Medien-Agenturen, Experten aus IT und Telekommunikation sowie Consultants, Manager:innen und Trainer mit einem besonderen Deckungskonzept über Markel.
Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt sowie zum anderen an der Fokussierung auf Spezialrisiken von IT-Experten, Kreativen, beratenden Berufen, Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Architekten und Ingenieuren.
Da wir als Versicherungsmakler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kunden konfrontiert werden, ist Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz (mit deutschen Versicherungsbedingungen und nach deutschem Recht) die erste Wahl für uns.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Markel (Insurance SE) mit Sitz in der bayerischen Hauptstadt München ist ein deutscher Versicherer, mit Ursprung in den USA. Als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken verfügt Markel über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Risiken.
Der Versicherer Markel, zu dem auch das Markel eigene Syndikat 3000 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 5 Mrd. $ (Stand 2017).
Markel ist aktuell an 37 Standorten weltweit tätig. Z.B. in England, Spanien, den Niederlanden, Schweden, China und Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapur, Malaysia, USA und Kanada. Markel Insurancebesitzt die Zulassung als Versicherer in allen europäischen Ländern, in allen 47 Bundesstaaten der USA sowie dem Districtof Columbia und den US Virgin Islands.
Zahlen & Fakten von Markel im Überblick
- Gegründet von Sam A. Markel 1930
- Prämienvolumen (2017) 5 Mrd. $
- Mitarbeiter:innen weltweit 3.600
- Finanzstärke-Ratings: Markel Insurance SE(MISE)
A.M. Best: A (Excellent)