Berufshaftpflicht

Gerichtsstand und anwendbares Recht in der Dienstleister-Haftpflicht

Anwendbares Recht

Dem Vertrag – einschließlich der Verhandlungen vor Abschluss – liegt deutsches Recht zugrunde.

Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und uns in deutscher Sprache.

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherungsnehmer

Für Klagen gegen den:die Versicherungsnehmer:in ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.

Hat ein:e Versicherungsvertreter:in den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Im Falle von exali ist das Augsburg.

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der:die Versicherungsnehmer:in zur Zeit der Klageerhebung seinen:ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen:ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hat.