Berufshaftpflicht

Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:innen) zufügen, empfehlen wir Ihnen eine umfassende Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung. Bei der Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflicht um eine „All-Risk-Deckung“.

Einige Beispiele für versicherte Risiken in der Betriebshaftpflicht

  • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Dienstleistung
  • Schäden auf Dienstreisen, Messen, Ausstellungen oder Events (weltweit)
  • Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum (Mietsachschäden)
  • Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
  • Schäden durch den beruflichen Einsatz von Flugdrohnen bis zu 5 kg (inkl. Kamera)
  • Obhutsschäden an bis zu 6 Monate gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen fremden Gegenständen
  • Personen- und Sachschäden auf Kundenterminen
  • Produkthaftungsschäden (zugesicherte Eigenschaften)
  • Verlust von Schlüsseln und Code-Karten des Kunden oder der Kundin
  • Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
  • Schäden aus der Umwelthaftung

Versicherungssummen der Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird mit vier unterschiedlichen Versicherungssummen im Beitragsrechner angeboten.

  • 2.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden

Die Versicherungssummen sind 3-fach maximiert, d.h. für alle Betriebshaftpflicht-Schadenfälle eines Jahres steht jeweils die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.

Selbstbeteiligung der Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung

Für Sachschäden und Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.

Abwahl der Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann in der individuellen Tarifauswahl auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies allerdings nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflicht (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch überlegen, die Betriebshaftpflichtversicherung in die Berufshaftpflicht (für Dienstleister) zu integrieren.