Architekten-Haftpflichtversicherung
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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Häufige Fragen: Zur Abwicklung
Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir bei exali.de die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch das exali.de Antragsmodell und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst haben unsere Versicherungsexperten und -expertinnen die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer:innen von exali.de: Denn wir wissen, wo es hakt, was gefordert wird und was schließlich sinnvoll oder gefährlich ist. Dadurch sind wir in der Lage für unsere selbstständige bzw. freiberufliche Kundschaft aus den Bereichen beratende Berufe, Architekten, Ingenieure und Dienstleister die genau passende Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.
Darauf verwenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der fachlichen Unterstützung vertrauen mittlerweile über 6.000 Kunden und Kundinnen auf unser Urteil.
3.1 Einfaches Antragsmodell
Wenn Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten nicht über 200.000,00 € lag, können Sie das auf unserer Webseite hinterlegte einfache Antragsmodell zu unseren exali.de Sonderkonditionen verwenden.
Bei dem so genannten Antragsmodell handelt es sich um eine Kombination aus Angebot und Antrag in einem editierbaren PDF-Dokument. Dabei können Sie mit dem Beitragstableau interaktiv Ihr persönliches Angebot zusammenstellen und bekommen im PDF-Dokument direkt den zu zahlenden Beitrag angezeigt. Zudem sind auch die Versicherungsbedingungen und die weiteren Vertragsinformationen beigefügt. Damit erhalten Sie kompakt alle Informationen, die für eine Beurteilung des Angebots notwendig sind.
Sofern Sie die unter Punkt 2 im Antragsmodell gestellten Fragen mit „JA“ beantworten können, gelten die im Antragsmodell ausgewiesenen Beiträge.
3.2 Individuelle Angebote
Sofern Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten über 200.000,00 € lag, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Basis eines einfachen Risikofragebogens. Den Fragebogen können Sie direkt hier herunterladen. Sofern es keine Rückfragen gibt, können wir i.d.R. innerhalb von 3-4 Arbeitstagen ein Angebot erstellen.
Anmerkung: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen.
4.1. einfaches Antragsmodell
Wenn Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten nicht über 200.000,00 € lag, können Sie den Antrag direkt mit dem auf unserer Webseite hinterlegten einfachen Antragsmodell zu unseren exali.de Sonderkonditionen stellen.
Bei dem so genannten Antragsmodell handelt es sich um eine Kombination aus Angebot und Antrag in einem editierbaren PDF-Dokument. Dabei können Sie mit dem Beitragstableau interaktiv Ihr persönliches Angebot zusammenstellen und bekommen im PDF-Dokument direkt den zu zahlenden Beitrag angezeigt. Zudem sind auch die Versicherungsbedingungen und die weiteren Vertragsinformationen beigefügt. Damit erhalten Sie kompakt alle Informationen, die für eine Antragstellung notwendig sind.
4.2 Antrag zu einem individuellen Angebot
Sofern Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten über 200.000,00 € lag, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Basis eines einfachen Risikofragebogens. Den Fragebogen können Sie direkt hier herunterladen. Mit dem Angebot erhalten Sie dann auch ein Dokument, mit dem Sie das Angebot direkt beantragen können (so genannte Angebotsannahme).
Wenn Sie diese Angebotsannahme unterschrieben an uns per Mail, Fax oder Post zurückschicken, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Deckungszusage (dieses Dokument bestätigt bereits den Versicherungsschutz) sowie innerhalb von 1-2 Wochen den Versicherungsschein und die Beitragsrechnung.
Zu jedem Versicherungsvertrag gibt es bestimmte „Verhaltensvorschriften“ – auch Obliegenheiten genannt – welche dem:der Versicherungsnehmer:in bestimmte Pflichten (z.B. bei Antragstellung) auferlegen. Diese Pflichten müssen Sie sehr ernst nehmen, da ein Verstoß gegen Obliegenheiten im Extremfall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.
Es gibt sowohl gesetzliche Obliegenheiten, welche im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) geregelt sind, sowie vertragliche Obliegenheiten, die sich aus den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ergeben.
Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 19 VVG und die Versicherungsbedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
Folgen bei Nichtbeachtung der Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.de: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Mehr Informationen zu den Obliegenheiten im Antragsmodell der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure.
Im Antragsmodell können Sie angeben, ob Sie den Versicherungsschein und die erste Beitragsrechnung per Post oder per Mail erhalten möchten.
Hinweis: Nach der Antragstellung erhalten Sie umgehend eine schriftliche Deckungszusage (dieses Dokument bestätigt bereits den Versicherungsschutz) und innerhalb von 1-2 Wochen den Versicherungsschein und die Beitragsrechnung.Wenn Sie den Ablauf- bzw. Verlängerungstermin im Antragsmodell auf den 01. Januar legen, hat dies zwei Vorteile:
- Die Rechnung für den Versicherungsbeitrag entspricht dem Geschäftsjahr (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
- Wenn Sie im laufenden Jahr den Vertrag beginnen, zahlen Sie nur einen anteiligen Erstbeitrag, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer:innen und Startups von Vorteil sein.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Berufshaftpflicht während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Beispiel:- Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2015.
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
- Da das laufende Jahr 2015 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2016. Ablauf bzw. Verlängerungstermin der Versicherung ist daher der 01.01.2017, d.h. die erste Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen.
- Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2017). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Sofern Sie eine Einzugsermächtigung im Antragsmodell erteilen und Sie alle Antragsfragen unter Punkt 2 mit JA beantworten können, erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz.
Die Zahlung des Beitrages zur Berufshaftpflicht erfolgt per SEPA Lastschrift. Dadurch können wir den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Nein. Die Beitragszahlung für die Berufshaftpflicht erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir beim Antragsmodell den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der sogenannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer Markel beginnen.
Ja, Sie können abweichend halbjährlich gegen den üblichen Ratenzuschlag von 3% oder vierteljährlich gegen einen Ratenzuschlag von 5% die Versicherung bezahlen. Unter Kostengesichtspunkten empfehlen wir die jährliche Zahlweise.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antragsmodell mit JA beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden mit Ihnen klären. Nach der individuellen Abklärung erstellt der Versicherer die Dokumente.
Sofern Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten über 200.000,00 € lag, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Basis eines einfachen Risikofragebogens. Den Fragebogen können Sie direkt hier herunterladen. Mit dem Angebot erhalten Sie dann auch ein Dokument mit dem Sie das Angebot direkt beantragen können (so genannte Angebotsannahme).
Wenn Sie diese Angebotsannahme unterschrieben an uns per Mail, Fax oder Post zurückschicken, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Deckungszusage (dieses Dokument bestätigt bereits den Versicherungsschutz) sowie innerhalb von 1-2 Wochen den Versicherungsschein und die Beitragsrechnung.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs.1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform zugegangen sind. Dies ist der Tag der Ausführung des Aktivierungslinks wie vorstehend unter Ziffer 7b) beschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann sowohl an exali.de als auch direkt an Markel Insurance SE, Sophienstr. 26, 80333 München, gerichtet werden.
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) 89 8908 316 - 99. Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@markel.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und Markel erstattet Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, kann Markel einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Beiträge erstattet Ihnen Markel unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und bei vorläufiger Deckung.
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