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Architekten-Haftpflichtversicherung
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Häufige Fragen: Zum Versicherungsumfang
Die «Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure» kann sehr viele Berufsbilder und Ihre Tätigkeiten absichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als freiberufliche:r bzw. selbständige:r Architekt:in/Ingenieur:in arbeiten oder ein Architekturbüro oder Ingenieurbüro unterhalten:
- Architekt:in (Hochbau)
- Garten- und Landschaftsarchitektur
- Stadtplanung
- Tragwerksplanung
- Vermessung
- Bodenmechanik
- Thermische Bauphysik
- Facility Management
- Baukoordination
- Erstellung von Brandschutznachweisen
- Gutachter:in bzw. Sachverständigenleistungen
- Generalpaner:in
- Bauingenieur:in (Hochbau)
- Innenarchitektur:in
- Projektsteuerung
- Prüfstatik
- Technische Gebäudeausrüstung
- Erd- und Grundbau
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in
- Technische Due Diligence
- Ingenieur:in für Arbeitssicherheit
- Schallschutz und Raumakustik
- Energieberatung
Die «Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure“ versichert allgemein gesetzliche Haftpflichtansprüche für Verstöße in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, wenn Sie für einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden in Anspruch genommen werden.
Versichert ist dabei auch- die Tätigkeit als Bauherr:in, Bauträger:in oder Generalübernehmer:in (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung gem. § 5 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) Tätigkeiten im Bereich technischer Due Diligence und Immobilienbewertungen
- die Tätigkeit als Generalplaner:in oder Projektsteuerer:in
- die Tätigkeit als zertifizierter DGNB-Auditor
- die Tätigkeit als Preisrichter:in, Lehrbeauftragte:r und Dozent:in
- die Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften
- Beratungstätigkeiten gem. VOF, VOL, VOB
- gewerblicher Haus- und Grundbesitz
- technisches Facility-Management
- Mediation im Bauwesendie Unterhaltung eines Betriebes
1. Beispiele für versicherte Risiken gegenüber Dritten (z.B. Auftraggeber:innen)
- Unterschätzung von Baugrundverhältnissen, die in Folge zu zeitaufwendigen und kostenintensiven Anpassungen führen
- Rechtsverletzung durch eigene Inhalten (z.B. auf der Firmenwebseite, in sozialen Medien oder auf Blogs)
- Nichterkennen abzusehender Kostenüberschreitung bzw. unterlassene Information an Auftraggeber:innen. Unzureichende Information über Finanzierungen, Fördergelder und notwendige Versicherungen
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzgesetzen
- Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Umsatzausfall aufgrund mangelnden Facility Managements
- Geänderte Pläne/Zeichnungen werden nicht weitergeleitet
- Aufstellen und Überwachung eines Zeitplans wird vernachlässigt
- Fehlende Beratung bei der Auswahl von ausführenden Firmen
- Unzureichende Bauüberwachung der ausführenden Firmen
- Fehlende Information über notwendige Umplanungen
- Fehlerhafte Erstellung von Gutachten
2. Beispiele für versicherte Eigenschäden
- Kosten für die strafrechtliche Verteidigung im Schadenfall (sogenannter Straf-Rechtsschutz);
- Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (so genannter Vergütungs-Rechtsschutz);
- Kosten für Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung, sofern der Schuldner die Forderung nicht bestreitet (Online-Forderungsmanagement)
- Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage (Domainschutz-Versicherung).
3. optional versicherbare Risiken
3.1. Honorarrechtsschutz
- Kosten für Klagen gegen insolvente oder zahlungsunwillige Auftraggeber:innen
3.2. Datenschutz- und Cybereigenschaden-Deckung
- Hackschaden an eigenen Computersystemen
- Schäden durch Datenrechtsverletzung (z.B. Diebstahl von Datenträgern)
- Vorsätzliche Schädigung der Computersysteme durch eigene Mitarbeiter:innen
3.3. D&O Außenhaftung
- Pflichtverletzung des:der Geschäftsführenden einer Kapitalgesellschaft (persönliche Haftung)
- Ansprüche des Fiskus im Zusammenhang mit Subunternehmen
Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für diesen Vertrag gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen, unter anderem:
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des:der Auftraggebenden
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich – also wissentlich – gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstoßen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung, z.B. von Rechten Dritter, ist selbstverständlich versichert). - Ansprüche wegen der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Anlagen, Maschinen oder Teilen dieser, insbesondere von WHG-Anlagen, Umwelt-HG Anlagen, Anlagen die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen.
- Ansprüche wegen Geldstrafen, Bußen, Vertragsstrafen oder Entschädigungen mit Strafcharakter.
- Ansprüche wegen Schäden an den von dem:die Versicherungsnehmer:in hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Beispiel für Leistungsbeschränkung:
- Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
Ja, versichert sind ohne namentliche Nennung Niederlassungen, Zweigstellen oder Baubüros im Inland.
Prinzipiell sind nur Verstöße versichert, die in den Versicherungszeitraum fallen. Sofern Sie in einem Projekt bereits vor Versicherungsbeginn tätig waren und es dabei zu einem Verstoß (Tun oder Unterlassen) kam – auch wenn der Schaden Ihnen gegenüber noch nicht angezeigt wurde – ist dieser Schaden allgemein nicht versichert.
Hinweis: Sie können im Antragsmodell den Versicherungsbeginn maximal einen Monat in die Vergangenheit stellen und somit ein kürzlich begonnenes Projekt versichern, wenn noch kein Schaden eingetreten ist.Eine Vorversicherung, die über einen Monat hinausgeht, bedarf der besonderen Vereinbarung. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.
Ja, Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung sind versichert, sofern die Verzögerung nicht auf vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafte Einschätzung vorhandener technischer, logistischer, finanzieller oder personeller Ressourcen beruht.
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 5 Jahre nach Ablauf des Versicherungsvertrages gemeldet werden (so genannte Nachhaftung).
Diese 5-Jährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass diese Frist von Ihnen unverschuldet versäumt wurde.
Die «Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure» gilt bei Gesellschaften nach PartGG, wie z.B. bei einer GbR, für sämtliche Personen der (Partnerschafts-)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter:innen (angestellt oder freiberuflich) sowie die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer:innen und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer:innen und Erfüllungsgehilfen).
Die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure versichert neben Fremdschäden (= Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (so genannte Eigenschäden). Diese sind:
- Kosten der strafrechtlichen Verteidigung im Schadenfall (Straf-Rechtsschutz);
- Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (Vergütungsrechtsschutz);
- Kosten für Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung, sofern der:die Schuldner:in die Forderung nicht bestreitet (Online-Forderungsmanagement);
- Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage (Domainschutz-Versicherung).
Sofern Ihr:e Auftraggeber:in / Kundschaft insolvent oder zahlungsunwillig ist, übernimmt der Berufshaftpflichtversicherer in Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutzversicherer ARAG die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen aus schriftlichen Werk- und Dienstverträgen.
- Versichert ist die Durchsetzung von Honoraransprüchen in Höhe zwingender preisrechtlicher Regelungen, preisrechtlich unverbindlicher Empfehlungen oder – im Falle der Zulässigkeit freier Vereinbarungen – üblicher Vergütungen.
- Über die Höhe der üblichen Vergütung entscheidet im Zweifel, auf Kosten des Versicherers der Schlichtungsausschuss der jeweiligen Architekten-/Ingenieurkammer.
- Bei einem Schlichtungsverfahren vor einer Architekten-/Ingenieurkammer sind die Kosten des Schlichtungsausschusses nach der Schlichtungsordnung der jeweiligen Kammer mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer die Einleitung des Verfahrens unter Angabe der Gründe für die Anrufung der Schlichtungsstelle unverzüglich angezeigt hat. Weitere Kosten, insbesondere auch Anwaltsgebühren, sind bei Schlichtungsverfahren nicht versichert.
- Versicherungsschutz besteht, wenn der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 300,00 € (Mindeststreitwert) übersteigt. Errechnet sich der Wert des Streitgegenstandes nach mehreren Ansprüchen oder Teilansprüchen, die zu verschiedenen Zeitpunkten fällig werden, besteht Versicherungsschutz nur für die Ansprüche oder Teilansprüche, die den zuvor genannten Mindeststreitwert übersteigen.
Räumlicher Geltungsbereich
Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Deutschland zuständig ist oder wäre und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme beträgt 300.000,00 € je Rechtsschutzfall.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000,00 € je Versicherungsfall.
Dieser besondere Zusatzbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackangriffs, einer DoS-Attacke oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).
Cyber- & Internet-Kriminalität – die neuen Risiken
So viele Vorteile das Internetzeitalter und Technologien wie Cloud Computing oder SaaS auch bieten, so viele neue Möglichkeiten sind auch für Hacker:innen und Kriminelle entstanden, diese neuen Technologien zu missbrauchen.
Unserer Erfahrung nach werden nicht nur die großen Konzerne Opfer von Hack-Attacken und unerlaubter Ausspähung, sondern auch Selbständige und Freiberufler.
Datenrechtsverletzungen können aber auch eine ganz andere Ursache haben, wenn z.B. ein Gerät oder Datenträger gestohlen wird oder verloren geht, auf dem sich sensible Daten befinden. Die Konsequenzen sind dabei nicht weniger kritisch.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung schützt Ihr Business
Über diesen neuen Zusatzbaustein sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hack-Angriff, einer DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung, versichert. Z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR.
Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business abgedeckt.
Folgende Schäden sind durch die Datenschutz- & Hack- Eigenschaden-Deckung versichert:
- Hack-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen
- Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter:innen)
- Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)
Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und Mehrkosten, z.B. für die Beauftragung von
- Computer-Forensik-Spezialistenteams
- spezialisierten Anwälten
- Beratern zur Information von Dateninhabern
- Profis für PR & Krisenmanagement
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
Ziel ist es, Sie und Ihre Kunden so unbeschadet wie möglich aus der Gefahrensituation zu bringen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Entschädigungsgrenze beträgt 100.000,00 € je Schadenfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt 200.000,00 €.
Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000,00 € je Versicherungsfall.
Welche Personen sind über die D&O versichert?
Bestellte oder stellvertretende Mitglieder
- der Geschäftsführung oder des Vorstandes
- des Beirates oder Aufsichtsrates
- des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors
Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
Im Rahmen der D&O-Versicherung (Geschäftsführerhaftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten, wie z.B. für Anwälte, Gutachter:innen und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).
Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführerhaftpflicht genannt, eine sehr zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für „Verfehlungen" gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann sich exkulpieren, d.h. sein vermutetes Verschulden widerlegen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000,00 € je Versicherungsfall.
Der Kunde oder die Kundin ist mit ihrer Beratungsleistung zufrieden, aber dennoch kommt kein Geld? Auftraggeber:innen, die nicht bezahlen, haben schon so manche Existenz auf dem Gewissen und deshalb ist in die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure über exali.de ein Online Forderungsmanagement integriert.
Das Online Forderungsmanagement bietet nicht nur die Möglichkeit, (potenzielle) Auftraggeber:innen vorab auf ihre Bonität prüfen zu lassen, sie schützt auch dann, wenn Kunden unstrittige Forderungen nicht bezahlen.
Welche Leistungen umfasst das Online Forderungsmanagement?
Das integrierte Online Forderungsmanagement schützt Sie schon bevor Sie einen Auftrag annehmen. Eine qualifizierte Auskunftei führt jährlich bis zu vier kostenlose Bonitätsprüfungen durch, weitere Bonitäts-Checks (potenzieller) Auftraggeber:innen erhalten Sie zu Sonderkonditionen.
Tritt der Ernstfall tatsächlich ein und ein:e Auftraggeber:e kann oder will eine unstrittige Forderung nicht begleichen, werden Sie durch die Dienste eines professionellen Inkassoservice unterstützt. Angefangen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden über professionelle Mahnschreiben bis hin zur Zwangsvollstreckung: Der Versicherer übernimmt die Kosten, egal ob es am Ende zu einer Voll-, Teil-, oder Nichtzahlung kommt.
Grundsätzlich besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht nach jeweils für den:die Versicherungsnehmer:in im Schadenfall geltendem Recht. Dies gilt auch für den Fall, dass der:die Versicherungsnehmer:in ein anderes als das jeweilige Landesrecht vereinbart, mit Ausnahme der Rechtsordnungen der USA und Kanadas.
Bei Schadenereignissen in den USA, US-Territorien und Kanada erfolgt die Regulierung abweichend wahlweise auf der Grundlage und im Rahmen des deutschen oder eines in Europa geltenden Schadenersatzrechts.
Sachschäden
Die feste Selbstbeteiligung beträgt für Sachschäden standardmäßig 2.500,00 € je Schadenfall.
Für die Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 5.000,00 € erhalten Sie einen Beitragsnachlass von 10% p.a.
Personenschäden
Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Diese Selbstbeteiligung ist höchstens zweimal für alle Verstöße, die zu Schäden an demselben Bauwerk geführt haben, zu zahlen.
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung findet keine Anwendung auf Schäden im Zusammenhang mit folgenden Deckungserweiterungen:
- Röntgeneinrichtungen und elektronische Vermessungsgeräte;
- Mietsachschäden und die Büro-Haftpflichtversicherung inkl. Belegschafts- und Besucherhabe sowie Schlüsselverlust;
- Nutzung von Internet-Technologien;
- Haus- und Grundbesitzerrisiko;
- Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG).
Die «Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure» und das Antragsmodell haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sonderkonzept für exali.de Kundschaft durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel in München genießt einen hervorragenden Ruf. Seit 2014 versichern wir Architekten und Ingenieure mit einem besonderen Deckungskonzept über Markel. Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt und zum anderen an der Fokussierung auf Spezialrisiken wie Beratende Berufe, Architekten, Ingenieure und Dienstleister. Da wir als Versicherungsmakler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kundschaft konfrontiert werden, ist für uns Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz (mit deutschen Versicherungsbedingungen und nach deutschem Recht) die erste Wahl.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Markel (Insurance SE) mit Sitz in der bayerischen Hauptstadt München ist ein deutscher Versicherer, mit Ursprung in den USA. Als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken verfügt Markel über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Risiken.
Der Versicherer Markel, zu dem auch das Markel eigene Syndikat 3000 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 4,8 Mrd. $ (Stand 2014).
Markel ist derzeit an 37 Standorten weltweit tätig, z.B. in England, Spanien, den Niederlanden, Schweden, China und Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapur, Malaysia, USA und Canada. Markel besitzt die Zulassung als Versicherer in allen europäischen Ländern, in 47 Bundesstaaten der USA sowie dem District of Columbia und den US Virgin Islands.
Referenzen zu Markel
- Markel ist als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Kundschaft seit 1930 weltweit erfolgreich.
- Markel vertrauen in Europa über 80.000 Unternehmenskunden und -kundinnen.
- Markel bietet Versicherungslösungen für über 40 unterschiedliche Tätigkeitsbereiche von Unternehmensberatern.
- Markel kann in Europa auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Schadenabwicklung und im Underwriting zurückgreifen.
- Markel wurde mehrfach für seinen Service, insbesondere im Hinblick auf Vertrauen, Innovation und Flexibilität, ausgezeichnet.
Mit über 3.600 Mitarbeitenden in 60 Büros in 19 Ländern erzielt Markel seit vielen Jahren bessere Ergebnisse in den Kostenquoten als die Wettbewerber im Versicherungsmarkt.
Zahlen & Fakten von Markel im Überblick
- 1930 gegründet von Sam A. Markel
- Prämienvolumen (2017): 5 Mrd. $
- Marktwert über 10 Mrd. $
- Mitarbeiter:innen weltweit: 3.600
Rating Markel Insurance SE
Internationale Ratingagenturen, wie z.B. A.M. Best, bescheinigen Markel ein solides Wirtschaften und exzellente Finanzstärke.
- A.M. Best: A (Excellent)
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