Webshop-Versicherung

Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen in der Webshop-Versicherung

Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der Webshop-Versicherung bestimmte Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen, die beachtet werden müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Vertragsabschluss die Risikoausschlüsse unter Abschnitt E. in den Versicherungsbedingungen zu lesen.

1. Vermögensschadenhaftpflicht

Ausgeschlossen sind beispielsweise Ansprüche

  • wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers.
    D. h. Sie sind nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich (also wissentlich) gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstoßen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung z. B. von Rechten Dritter ist selbstverständlich versichert).
  • wegen Geldstrafen, Bußen und individuell vereinbarten Vertragsstrafen. D. h., sofern sich ein Anspruch nur auf die vereinbarte Vertragsstrafe bezieht, ist diese nicht versichert. Sollte es in diesem Zusammenhang auch einen Schadenersatzanspruch geben, ist dieser natürlich versichert.
  • wegen der Veröffentlichung verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte.
  • wegen Schäden infolge der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen.

2. Büro- und Betriebshaftpflicht (sofern gewählt)

Ausgeschlossen sind Ansprüche

  • wegen des Rückrufs von Produkten und damit in Verbindung stehenden Kosten.
  • wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Dritten liegen (z. B. Hersteller:in oder Lieferant:in), wenn Sie auf Ihren gesetzlichen Regressanspruch vertraglich verzichtet haben.
     

Beispiele für Leistungsbeschränkungen:

  • Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit dem Abschnitt E. der Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.