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Berufshaftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ - Häufige Fragen zum Vertragsumfang
Generell sind alle Tätigkeitsbereiche versicherbar, die im ersten Schritt innerhalb des „Drop-Downs“ des Online-Antrages als Haupt- oder Nebentätigkeit ausgewählt werden können. Darüber hinaus gibt es für den IT-, Medien-, Consulting- und eCommerce-Bereich zusätzliche Branchenlösungen.
Sollten Sie Ihren Tätigkeitsbereich hier nicht wiederfinden, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Kontakt: Per Mail an info@exali.de oder telefonisch unter 0 821-80 99 46-0 (i.d.R. Mo. - Fr. 9:00 Uhr - 18:00 Uhr)
Hinweis: Vorsorgeversicherung für bestimmte Dienstleistungen und eCommerce
Nehmen Sie nach Beginn der Berufshaftpflicht weitere berufliche Tätigkeiten in den nachfolgenden Bereichen hinzu, sind diese im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrags sofort versichert (Vorsorge-Versicherung), sofern Sie die neue Tätigkeit im Rahmen der Jahresmeldung innerhalb eines Monats angeben.
- Betrieb von Onlineshops;
- Betrieb von Internetplattformen und Apps;
- Hausverwalter, Facility Manager;
- Verlag, Rundfunk, Fernsehen;
- Auswählbare Dienstleistungen gemäß dem Suchfeld auf der Webseite www.exali.de.
Der Versicherungsschutz bezieht sich in diesem Fall nur auf Vermögensschäden im Sinne der zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen.
2.1. Vermögensschadenrisiken
Der Grundbaustein der Berufshaftpflicht über den Spezialversicherer Markel ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH), die im Online-Tarif eine Versicherungssumme von bis zu 3 Mio. Euro je Schadenfall abdeckt.
All-Risk-Deckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist als „All-Risk-Deckung“ konzipiert, wodurch alle Haftungsrisiken als Dienstleister:in versichert sind, ohne diese abschließend aufzuzählen. Einschränkungen der All-Risk-Deckung ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.
Hier einige Beispiele für versicherte Vermögensschäden:
- Schäden durch fehlerhafte Ausführung oder Schlechtleistung bei einem Auftrag (berufliche Fehler)
- Mehrkosten durch Projektverzögerungen oder sonstige Überschreitungen von Deadlines
- Verstöße gegen Datenschutz und Geheimhaltungspflichten, zum Beispiel in der Verwaltung von Kundendaten
- Schadenersatzansprüche auf Basis der vertraglichen und gesetzlichen Haftung
- Ansprüche aufgrund vertraglich festgelegter pauschaler Schadenersatzforderungen
- Abmahnungen und daraus resultierende Schadenersatzforderungen aufgrund von Rechtsverletzungen Dritter (z. B. Verletzungen von Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten)
Sonstige besondere versicherte Risiken
2.1.1. Versicherungsschutz für besondere Drittschäden
- Mitversicherung der vertraglichen Haftung und von Leistungsverzögerungen
- Umfangreiche Absicherung von Rechtsverletzungen (inkl. Wettbewerbsrecht)
- Absicherung von Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltung und Datenschutz)
- Versicherungsschutz für Virenschäden und Veröffentlichungsrisiken
2.1.2. Versicherungsschutz für Eigenschäden
- Strafrechtliche Verteidigung im Schadenfall
- Online-Forderungsmanagement
- Reputationsschäden / Fake News
- Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente
- Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter inkl. Social Engineering
- Schäden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite
Für die besonderen Leistungen im Vertrag bestehen zum Teil abweichende Versicherungssummen. Diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
2.2. Büro- und Betriebshaftpflichtrisiken
Zur Absicherung von Risiken durch Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten (z. B. Kunden oder Auftraggeber) zufügen, beinhaltet die Berufshaftpflicht eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung
Einige Beispiele für versicherte Risiken in der Betriebshaftpflicht
- Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Dienstleistung
- Schäden auf Dienstreisen, Messen, Ausstellungen oder Events (weltweit)
- Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum (Mietsachschäden)
- Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
- Schäden durch den beruflichen Einsatz von Flugdrohnen bis zu 5 kg (inkl. Kamera)
- Obhutsschäden an bis zu 6 Monate gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen fremden Gegenständen
- Personen- und Sachschäden auf Kundenterminen
- Produkthaftungsschäden (zugesicherte Eigenschaften)
- Verlust von Schlüsseln und Code-Karten der Kundschaft
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
- Schäden aus der Umwelthaftung
2.3. Eigenschadenrisiken abdecken (optionale Zusatzbausteine)
Differenzierung, Spezialisierung und Individualität sind im Dienstleistungsbusiness sehr wichtig. Diesen Anforderungen muss auch ein moderner Versicherungsschutz gerecht werden. Aus diesem Grund ist der Berufshaftpflicht-Tarif von exali.de modular aufgebaut und kann sehr flexibel an Ihre Risikosituation angepasst werden.
Dazu gibt es auch drei besondere und optionale Zusatzbausteine. Diese können sowohl bei Antragstellung, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über unsere „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich „Mein exali“ mitversichert werden.
2.3.1. Risiko - Rücktritt vom Auftrag / Projekt (RPC-Baustein)
Versichert sind die vergeblichen Honorar- und Sachaufwendungen bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis.
Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
2.3.2.Risiko – persönliche Haftung als Geschäftsführer (D&O-Baustein)
Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Haftung (Außenhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.
D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)
2.3.3. Datenschutz- und Cyber-Eigenschadenrisiken (DCD-Baustein)
Über diesen Zusatzbaustein sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung versichert.
Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der Berufshaftpflicht für Dienstleister gewisse Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen, sowohl in der Vermögensschadenhaftpflicht als auch in der Betriebshaftpflichtversicherung.
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich – also wissentlich –gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstoßen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung z. B. von Rechten Dritter ist selbstverständlich versichert). -
Ansprüche wegen Geldstrafen, Bußen und individuell vereinbarten Vertragsstrafen
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn die zwischen Ihnen und dem Kunden vereinbarte Vertragsstrafe höher ist, als der tatsächlich entstandene Schaden.Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen sind jedoch versichert. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schadenersatz, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht am konkreten Schaden bemessen, sondern pauschal geltend gemacht wird (pauschaler Schadenersatz).
- Erbringung der geschuldeten Leistung, Nacherfüllung und Nachbesserung (wobei der Schadenersatzanspruch der Kundschaft aufgrund der Nichterfüllung/Schlechterfüllung vollumfänglich versichert ist!)
D.h. Sie erhalten keine Erstattung Ihres Werklohns oder Ihres Honorars, wenn Sie die mit der Kundschaft vereinbarte Leistung noch nicht komplett erbracht haben. -
Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände.
Kann über den optionalen Zusatzbaustein D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) mitversichert werden. - Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur gemäß der HOAI (z. B. Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen).
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen.
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:
- Schäden an fremden beweglichen Sachen, wenn diese z. B. gemietet, geliehen oder geleast sind.
-
Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme.
Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit dem Abschnitt E. der Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.
Beispiel für eine Leistungsbeschränkung:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Zweigstellen im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (UK) sind automatisch und beitragsfrei mitversichert.
Beauftragung von Subunternehmern
Sofern Sie für Schäden durch die Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen verantwortlich gemacht werden, sind auch diese kostenfrei mitversichert.
Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen. Das heißt, der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung – bei einem entsprechenden Verschulden – den Subunternehmer in Regress zu nehmen.
Tätigkeiten der Geschäftsführer außerhalb der Gesellschaft
Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Tätigkeiten, die von Geschäftsführern der Gesellschaft als mitversicherte Personen im eigenen Namen außerhalb der Gesellschaft ausgeübt werden.
Arbeitsgemeinschaften und Joint Venture
Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Venture (sofern in Ländern des EWR oder des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (UK) betrieben), selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.
Sie können den Online-Antrag maximal drei Monate in die Vergangenheit stellen und somit ein kürzlich begonnenes Projekt versichern, wenn noch kein Schaden eingetreten ist.
Eine Vorversicherung, die über drei Monate hinausgeht, bedarf der besonderen Vereinbarung. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.
Im Rahmen der Berufshaftpflicht (für Dienstleister) Bedingungen sind folgende Eigenschäden beitragsfrei mitversichert:
- Online-Forderungsmanagement für gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung
- Prozesskosten, wenn der Anspruchsteller ungerechtfertigt Schadenersatzforderungen mit Ihrer Honorar- oder Werklohnforderung verrechnet (Vergütungsrechtsschutz)
- Kosten für die strafrechtliche Verteidigung im Schadenfall (Straf-Rechtsschutz)
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigungskosten im Schadenfall
- Wiederherstellungskosten bei Beschädigung oder Blockade der Webseite
- Eigenschaden bei Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente
- Kosten bei Reputationsschäden inkl. „Fake News“
- Vertrauensschäden durch die Unredlichkeit (z. B. Unterschlagung, Untreue oder Betrug) der eigenen Mitarbeiter:innen sowie durch Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti; Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
- Betrug und Urkundenfälschung von Dritten, inkl. Social Engineering
Optionale Eigenschadenversicherungen
Der Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag kann über einen optionalen Zusatzbaustein abgedeckt werden (siehe Punkt 7).
Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Haftung (Außenhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern (siehe Punkt 10).
Die optionale Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DoS-Attacken, Cyber-Erpressung oder sonstiger Internet-Kriminalität (siehe Punkt 11).
Durch den optionalen Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihrer Kundschaft/Auftraggeber:innen von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Personal- und Sachkosten versichert
Der Versicherer ersetzt bedingungsgemäß Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich Ihrer eigenen Honorare/Werklohn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden vom Werkvertrag, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Der Zusatzbaustein versichert:
- Ihre vergeblichen Aufwendungen (Werklohn, Honorare und entstandene Kosten, nicht jedoch entgangener Gewinn)
- Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitenden und Subunternehmen
- Der Versicherer klärt auf seine Kosten die Umstände des Rücktritts.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Für den Zusatzbaustein können Sie in der Tarifauswahl eine Versicherungssumme von 100.000 Euro oder 300.000 Euro pro Schadenfall wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen.
Die Dienstleister übernimmt auch Schäden, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen über die gesetzliche Haftung hinausgehen und damit eine Haftungsverschärfung darstellen (so genannte vertragliche Haftung). Ein Beispiel hierfür wäre eine Haftungsfreistellung eines Auftraggebers.
In den Versicherungsbedingungen der Dienstleister ist zur „vertraglichen Haftung“ folgendes geregelt:
Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen
- Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
- der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht;
- der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Ja, da im Rahmen der vertraglichen Haftung (Kapitel A. Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen) auch Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht (so genannte Erfüllungsfolgeschäden) versichert sind.
Darüber hinaus ist in den zusätzlichen Deckungserweiterungen (Kapitel A. Ziffer 3.1 der Versicherungsbedingungen) der Versicherungsschutz bei Leistungsverzögerungen explizit vereinbart:
Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn aufgrund der Verzögerung einer Leistung.
Durch den optionalen D&O-Baustein ist die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) abgesichert.
Welche Personen sind über die D&O versichert?
Bestellte oder stellvertretende Mitglieder
- der Geschäftsführung oder des Vorstandes;
- des Beirates oder Aufsichtsrates;
- des Verwaltungsrates, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Selbstbeteiligung entfällt.
Mit diesem besonderen Zusatzbaustein können Sie Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, einer DoS-Attacke oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime) schützen.
Ständige Bedrohung: Hackerangriffe und Cyber-Kriminalität
Die Hacker gehen heute aggressiver vor als noch vor einigen Jahren. Schäden durch Cyber-Angriffe sind damit zu einem ernstzunehmenden Risiko für das eigene Business geworden. Besonders Kleinunternehmen und Selbständige sind gefährdet, da sie meist über kein besonders ausgeklügeltes Sicherheitssystem verfügen und so zu einer leichten Beute für Cyber-Kriminelle werden.
Sicherheit durch die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-/ DDos-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analysten oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR.
Außerdem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert.
Folgende Schäden sind durch die Datenschutz- & Hacker-Eigenschaden-Deckung versichert:
- Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen
- Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)
- Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)
Kosten und Krisenmanagement inklusive
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und Mehrkosten, z. B. für die Beauftragung von
- Computer-Forensik-Spezialisten,
- spezialisierten Anwälten,
- Beratern zur Information von Dateninhabern,
- Profis für PR & Krisenmanagement,
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices,
- Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall
sowie die zusätzlichen Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme) und die Inanspruchnahme von Fremddienstleistungen (insbesondere IT-Dienstleistungen oder Büroservices). Ziel ist es, Sie und Ihre Kunden so unbeschadet wie möglich aus der Gefahrensituation zu bringen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Laut einer Studie von Kasperski Lab aus dem Jahre 2013 entsteht kleinen bis mittleren Unternehmen bei einem Cyber-Angriff im Durchschnitt ein direkter Schaden von rund 55.000 Euro. Darauf abgestimmt können Sie im exali.de Beitragsrechner Versicherungssummen von 50.000 Euro, 100.000 Euro oder 150.000 Euro pro Versicherungsjahr wählen. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 1.000 Euro.
Der Kunde ist mit ihrer Leistung zufrieden, aber dennoch kommt kein Geld? Auftraggeber, die nicht bezahlen, haben schon so manche Existenz auf dem Gewissen und deshalb ist in die Berufshaftpflicht über exali.de ein Online Forderungsmanagement integriert.
Das Online Forderungsmanagement bietet nicht nur die Möglichkeit (potenzielle) Auftraggeber vorab auf ihre Bonität prüfen zu lassen, sie schützt auch dann, wenn Kunden unstrittige Forderungen nicht bezahlen.
Welche Leistungen umfasst das Online Forderungsmanagement?
Das integrierte Online Forderungsmanagement schützt Sie schon bevor Sie einen Auftrag annehmen. Eine qualifizierte Auskunftei führt jährlich bis zu vier kostenlose Bonitätsprüfungen durch, weitere Bonitäts-Checks (potenzieller) Auftraggeber erhalten Sie zu Sonderkonditionen.
Tritt der Ernstfall tatsächlich ein und ein Auftraggeber kann oder will eine unstrittige Forderung nicht begleichen, werden Sie durch die Dienste eines professionellen Inkassoservice unterstützt. Angefangen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, über professionelle Mahnschreiben, bis hin zur Zwangsvollstreckung: Der Versicherer übernimmt die Kosten, egal ob es am Ende zu einer Voll-, Teil-, oder Nichtzahlung kommt.
Ja, wir unterstützen Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen, indem Sie in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf den Versicherungsbeitrag erhalten.
Definition Existenzgründer:in und Startup-Unternehmen:
- Unternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
- Selbständige und Freiberufler:innen, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
Sie können Ihren Versicherungsschutz sehr flexibel mit unserer Beitragsauswahl zusammenstellen.
In der Beitragsauswahl stehen Ihnen Beiträge mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie drei optionale Zusatzbausteine zur Verfügung.
Mit der Beitragsauswahl haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz äußerst individuell auf Ihr Beratungsmodell und die daraus resultierenden Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig zahlen Sie keinen Beitrag für Leistungen, die Sie derzeit nicht benötigen.
Sobald sich Ihre Anforderungen ändern, können Sie jederzeit im Kundenbereich „Mein exali“ ein Upgrade Ihres Vertrages vornehmen.
Für Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung (Für einige Tätigkeiten mit höherem Risiko, beispielsweise technischer Redakteur oder Clinical Research Organization, fällt ein Selbstbehalt an, der eigens im Onlinerechner ausgewiesen wird).
Bei Einschluss des optionalen Zusatzbausteins „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 % der vergeblichen Aufwendungen.
Für den optionalen Zusatzbaustein „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“ beträgt die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten 1.000 Euro je Schadenfall.
Die Umfirmierung z. B. von einer Einzelfirma in eine GmbH, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag möglich. Bei einer Umfirmierung wird versicherungstechnisch lediglich der im Versicherungsschein (Police) genannte Versicherungsnehmer geändert. Man spricht dabei vom „Versicherungsnehmer-Wechsel“. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und ggf. die neue Bankverbindung per Mail mitteilen oder die Änderung im Kundenbereich Mein exali selbst vornehmen.
Die Berufshaftpflicht versichert bei Gesellschaften nach PartGG, wie auch bei einer GbR, sämtliche Personen der (Partnerschafts-)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) sowie Volontäre und Praktikanten der Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG.
Versicherungsschutz besteht automatisch auch für versicherte Tätigkeiten, die von Ihnen als Geschäftsführer:in der Gesellschaft im eigenen Namen außerhalb der Gesellschaft z. B. über ihre Einzelfirma erbracht werden.
Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der Gesellschaft zuzurechnen und mit anzugeben.
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachhaftungsfrist). Die Tätigkeit oder Dienstleistung, die zu dem gemeldeten Schaden führte (Verstoß), muss jedoch vor dem Ablauf des Versicherungsvertrages erbracht worden sein.
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA:
Für Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.
Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- für indirekte Exporte* von Produkten oder Dienstleistungen in die USA.
*Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.
Die Berufshaftpflicht und den Online-Tarif haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel in München entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sondertarif für exali.de Kunden durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel in München genießt einen hervorragenden Ruf. Seit 2013 versichern wir Freiberufler und Selbständige aus den Bereichen IT und IT-Engineering, Telekommunikation und Consulting mit besonderen Deckungskonzepten über Markel in München.
Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt sowie an der Fokussierung auf Spezialrisiken wie IT-Experten, Beratende Berufe, Architekten, Ingenieure und Dienstleister.
Da wir als Versicherungsmakler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kunden konfrontiert werden, ist für uns Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz (mit deutschen Versicherungsbedingungen und nach deutschem Recht) die erste Wahl.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Markel (Insurance SE) mit Sitz in der bayerischen Hauptstadt München ist ein deutscher Versicherer, mit Ursprung in den USA. Als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken verfügt Markel über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Risiken.
Der Versicherer Markel, zu dem auch das Markel eigene Syndikat 3000 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 5 Mrd. $ (Stand 2017).
Markel Insurance SE ist derzeit an 37 Standorten weltweit tätig, z. B. in England, Spanien, den Niederlanden, Schweden, China und Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapur, Malaysia, den USA und Kanada. Markel besitzt die Zulassung als Versicherer in allen europäischen Ländern, in 47 Bundesstaaten der USA sowie dem District of Columbia und den US Virgin Islands.
Zahlen & Fakten von Markel im Überblick
- 1930 gegründet von Sam A. Markel
- Prämienvolumen (2014): 4,8 Mrd. $
- Marktwert: über 10 Mrd. $
- Mitarbeiter weltweit: 3.600
- Finanzstärke-Ratings: Markel Insurance SE
A.M. Best: A (Excellent)
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