Urteil zur D&O-Versicherung und Geschäftsführerhaftung – Was heißt das für exali.de-Versicherte?
Geschäftsführer dürfen nach der Insolvenz ihres Unternehmens keine Zahlungen mehr veranlassen, das besagt § 64 GmbH-Gesetz. Wenn sie dagegen verstoßen, haften sie persönlich und müssen mit Schadenersatzforderungen rechnen. Wenn sie eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben, sind sie normalerweise abgesichert – bisher! Denn ein Gericht hat entschieden, dass Fälle nach § 64 GmbH-Gesetz nicht vom Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung abgedeckt sind. Was heißt das für Versicherte von exali.de?
Trotz Urteil: exali.de-Versicherte können aufatmen!
Das aktuelle Urteil des OLG Düsseldorf hat für viel Verwirrung gesorgt – auch unter exali.de-Kunden. Doch für alle, die sich nun Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen, haben wir gute Nachrichten: Wer eine D&O-Versicherung über exali.de abgeschlossen hat, ist weiterhin bei Verstößen gegen § 64 GmbH-Gesetz abgesichert!
Aber Achtung: Wir können natürlich nur für exali.de sprechen. Die Frage, wie andere Versicherungen auf das Urteil reagieren bzw. ob dort Versicherungsschutz bei Zahlungen nach Insolvenz besteht, können wir nicht beantworten.
Aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf
Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.07.2018 (Az: I 4 U 93/16) gründet auf folgendem Fall:
Ein Insolvenzverwalter klagte gegen die Geschäftsführerin einer GmbH, weil diese nach Insolvenz noch Überweisungen in Höhe von 200.000 Euro ausgeführt hat, und erwirkte ein rechtskräftiges Zahlungsurteil. Die Schadenersatzforderung reichte die Geschäftsführerin bei ihrer Versicherung ein und forderte Versicherungsschutz. Da die Versicherung diesen verweigerte, klagte die Geschäftsführerin. Nachdem sie in erster Instanz scheiterte, ging der Streit im Berufungsverfahren vor dem OLG weiter. Doch auch die Berufung hatte keinen Erfolg.
Richter: Kein Vermögensschaden durch Zahlungen nach Insolvenz
Ihre Entscheidung begründeten die Richter wie folgt: Der geltend gemachte Anspruch sei schon grundsätzlich nicht vom Versicherungsvertrag erfasst. Denn es handele sich bei dem Anspruch nicht um einen Schadenersatz wegen eines Vermögensschadens, sondern um einen „Ersatzanspruch eigener Art.“
Das heißt, die Gesellschaft erlitt nach Auffassung der Richter durch die rechtswidrigen Zahlungen nach Insolvenz keinen Vermögensschaden, da dadurch sogar Forderungen beglichen wurden. Nachteile habe die Zahlung nur für die anderen Gläubiger der Gesellschaft, deren Forderungen nicht bezahlt wurden. Es sei jedoch nicht die Aufgabe einer D&O-Versicherung, Gläubigerinteressen zu schützen.
Außerdem betonten die Richter, dass ein Haftungsanspruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz nicht mit einem „normalen“ Schadenersatzanspruch vergleichbar ist. Denn Verteidigungsmöglichkeiten, die es im Schadenersatzrecht gibt – beispielsweise, dass der Gesellschaft kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist, oder die Berufung auf ein Mitverschulden anderer Personen – gibt es in diesem Fall nicht. Deshalb wären die Verteidigungsmöglichkeiten einer Versicherung sehr eingeschränkt, wenn sie in diesem Fall einspringen müsste.
Die ehemalige Geschäftsführerin trifft dieses Urteil besonders hart. Da Geschäftsführer immer mit ihrem Privatvermögen haften, muss sie die 200.000 Euro vermutlich aus eigener Tasche bezahlen. Dieser Fall zeigt deutlich, dass Geschäftsführer bei der Wahl ihrer D&O-Versicherung vor einer besonderen Herausforderung stehen.
Sicherheit durch D&O-Versicherungen über exali.de
Wie oben bereits erwähnt, können sich exali.de-Kunden und alle, die es werden wollen, sicher sein: Im Rahmen der D&O-Versicherungen über exali.de sind Sie bei Verstößen gegen § 64 GmbH-Gesetz abgesichert. Sie bieten im Ernstfall optimalen Schutz und helfen durch den integrierten passiven Rechtsschutz auch bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.
Hier können Sie einen Fall nachlesen, in dem ein Director wegen unzulässiger Zahlungen nach Insolvenz 54.000 Euro zurückzahlen musste.
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