Haftpflicht-Siegel bmeconsult, Kiel

Haftpflicht-Siegel bmeconsult, Kiel

Energieberatung

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über den spezifischen Versicherungsvertrag sowie generelle Informationen zum Versicherungsumfang dieser Consulting-Haftpflichtversicherung über den internationalen Versicherer Markel se.

Webseite http://www.bmeconsult.de

Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:


Versicherer
Markel Insurance SE
Niederlassung für Deutschland
Sophienstr. 26, 80333 München
Versicherungsnehmer
bmeconsult, Kiel
Versicherungsnummer
EX.MPA.21612
Versicherungsbeginn
13.02.2017
Versicherungsende
01.03.2026

Versicherungssumme
Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) 300.000 €
Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) 2.000.000 €
3-fache Maximierung der Versicherungssumme
Geltungsbereich
weltweit*
Bestätigt von

*Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für USA und Kanada. Für Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.

Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:

  • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  • für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada.

Versicherungsumfang der «Consulting-Haftpflicht»

Bei der «Consulting-Haftpflicht» handelt es sich um eine spezifische Versicherung für die Consulting-Branche (Berater, Manager, Vermittler, Coaches, Moderatoren, Trainer etc.). Im Gegensatz zu herkömmlichen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützt die «Consulting-Haftpflicht» den Auftragnehmer und den Auftraggeber auch vor den in der Beratungspraxis typischen Vermögensschäden.

Umfassender Versicherungsschutz

Die «Consulting-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip” aufgebaut und bietet im Rahmen der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für die typischen Beratungsrisiken. Sie garantiert zudem durch die „offene Deckung“ Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten und Leistungen des Consultants oder der Unternehmensberatung, welche in den Versicherungsbedingungen nicht klar definiert ausgeschlossen sind.

Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit

Die «Consulting-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Beratungsfehler, fehlerhafte Gutachten oder unzureichende Marktanalyse)

Entgangener Gewinn bzw. Gewinneinbußen sind mitversichert

Die «Consulting-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz für Folgeschäden durch schlecht ausgeführte Aufträge. So sind in diesem Umfang auch Erfüllungsfolgeschäden“ wie Gewinneinbußen des Auftraggebers, z.B. durch eine fehlerhafte Standortanalyse, versichert.

Rechtsverletzungen umfassend versichert

Die «Consulting-Haftpflicht» bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz bei Rechtsverletzungen wie z.B. Urheberrechts-, Marken, Namens- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder der Verletzung von Datenschutzgesetzen.

Tätigkeitsüberschneidungen mitversichert

Versichert sind auch Leistungen, die sich aufgrund des Auftrags mit dem IT-Umfeld und den Leistungen einer Werbe- bzw. Medienagentur überschneiden.

Versicherungsbedingungen zum Nachlesen

Vorteile für Auftraggeber:

  • Markel ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für Consulting-Risiken mit exzellentem Rating.
  • Keine Sublimite (Unterversicherungssummen) für Vermögensschäden bei Dritten. Das heißt: Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für bestimmte Risiken.
  • Vertragliche Haftung: Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Beraterverträgen.
  • Versicherungsschutz besteht auch für die operative Tätigkeit als Interim Manager bzw. Manager auf Zeit.
  • Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.
  • Keine Virenklausel: Schäden durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden) sind mitversichert.
  • Keine Leistungseinschränkungen bei erfolgsabhängigen Vergütungen.
  • 10 Jahre Nachhaftung: Während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Vertrages versichert.