Haftpflicht-Siegel Dominik Hochwarth, Viersen
Wissen rund ums Bauen, Wohnen, Einrichten wird hier auf einfache Art und Weise vermittelt - kostenlos, unabhängig, fachkundig
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über den spezifischen Versicherungsvertrag sowie generelle Informationen zum Versicherungsumfang dieser Media-Haftpflichtversicherung über den internationalen Versicherer Markel se.
Webseite https://www.bauredakteur.de/
Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:
Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) 2.000.000 €
- der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- indirekter Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada.
Versicherungsumfang der «Media-Haftpflicht»
Bei der «Media-Haftpflicht» von exali.de handelt es sich um eine speziell auf Kreative und Medien-Agenturen zugeschnittene Versicherung. Im Gegensatz zu herkömmlichen Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützt die «Media-Haftpflicht» den Auftraggeber auch vor reinen Vermögensschäden.
Umfassender Versicherungsschutz
Die «Media-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip” aufgebaut und bietet im Rahmen der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für die typischen Risiken im Medienumfeld. Detaillierte Informationen zum Versicherungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Rechtsverletzungen sehr umfangreich versichert
Die «Media-Haftpflicht» versichert die Verletzung Geheimhaltungspflichten und gewerblichen Schutzrechten, ohne die Leistung von einer vorherigen Prüfung durch Anwälte abhängig zu machen. Versichert sind z.B. die Verletzungen von
- Markenrechten
- Domainrechten
- Lizenzrechten
- Datenschutzgesetzen
- Urheberrechten
- Namensrechten
- Persönlichkeitsrechten
sowie Verstöße gegen Wettbewerbsrecht und Werbung.
Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit
Die «Media-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit - selbst im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen.
Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall
Die «Media-Haftpflicht» bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz für Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge. So sind im Umfang auch „Erfüllungsschäden“ wie Betriebsunterbrechungen und Gewinnausfall abgesichert.
Leistungsverzögerung
Ein besonderes Leistungskriterium ist auch die Zahlung von Schadenersatz aufgrund von „Leistungsverzögerungen“ für in den Versicherungsbedingungen festgelegte Fälle. Dadurch besteht auch Versicherungsschutz, wenn ein geschäftskritisches Projekt (z.B. die Erstellung eines Web-Shops) nicht im Zeitplan bleibt. Bezüglich der Einschränkungen verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen.
Tätigkeitsüberschneidungen mitversichert
Wenn im Rahmen eines Auftrags für den Kunden auch Tätigkeiten im IT-Umfeld oder als Unternehmensberater ausgeführt werden, so sind diese Leistungen ebenfalls im Rahmen der Besonderen Bedingungen von exali.de versichert.
Versicherungsbedingungen zum Nachlesen
Vorteile für Auftraggeber:
- Markel ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für IT- und Medienrisiken mit exzellentem Rating.
- Keine Sublimite (Unterversicherungssummen) für Vermögensschäden. Das heißt: Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für bestimmte Risiken.
- Versicherungsschutz auch ohne Freizeichnung: Keine Freizeichnungsklausel z.B. für Webseiten oder Druckaufträge.
- Vertragliche Haftung: Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Projektverträgen.
- Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen Geheimhaltungsvereinbarungen und Datenschutzgesetze mitversichert.
- Keine Virenklausel: Schäden durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojaner) sind mitversichert.
- Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.
- 10 Jahre Nachmeldefrist: Während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden sind im Rahmen der Bedingungen versichert, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden.